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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Teilweise steuerbefreite Einheiten — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 17 Auskünfte · 2014–2020

Geltende Auffassung

Teilweise steuerbefreite Einheiten sind Steuerpflichtige der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades, IS) und müssen Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Betrieben versteuern. Diese Einheiten sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sofern sie nicht bestimmte Grenzwerte für Einnahmen und nicht steuerbefreite Einkünfte unterschreiten. Zudem können sie die Ermäßigung für Kapitalisierungsrücklagen anwenden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen steuerbefreiten Einkünften und Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit konstant. Im Verlauf der Auskünfte wurde bekräftigt, dass die Organisation von Produktionsmitteln den erzielten Einkünften die Steuerbefreiung entzieht. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern die systematische Anwendung der Vorschriften auf verschiedene Arten von Einheiten.

Analyse auf Grundlage von 15 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

17
V3668-20 29. Dez. 2020

Quellensteuer bei Gewinnpreisen: Abzugspflicht ab einer Bemessungsgrundlage von 300 Euro

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
retencióningreso a cuentaentidades sin fines lucrativosentidades parcialmente exentasatribución de rentas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 4.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 7.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2174-19 14. Aug. 2019

Dación en pago: keine Steuerbefreiung durch Reinvestition bei Schuldentilgung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
dación en pagoentidades parcialmente exentasexención por reinversióntransmisión onerosainmovilizado LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 110.1.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2738-14 13. Okt. 2014

Erhaltungsorganisationen unterliegen der Körperschaftsteuer; Betriebsausgaben unter Bedingungen abzugsfähig

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad urbanística de conservaciónexplotación económicaentidades parcialmente exentasdeducibilidad de gastosmétodo de estimación directa TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 7.1TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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