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V1454-15 11. Mai 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidades parcialmente exentas

Von einer Gewerkschaft vereinnahmte Gerichtskosten unterliegen der Körperschaftsteuer, wenn sie aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit stammen

Eine Gewerkschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der als Gerichtskosten erhaltenen Beträge. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge steuerpflichtige und nicht befreite Einnahmen darstellen, wenn die Gewerkschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (wie etwa die Erbringung von Rechtsberatung durch die Organisation eigener Mittel).

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wie wäre die Behandlung für die Gewerkschaft hinsichtlich der Einnahmen aus den als Gerichtskosten vereinnahmten Beträgen.

Die Entscheidung der DGT

Die Einkünfte einer Gewerkschaft sind befreit, wenn sie aus ihrem Gesellschaftszweck und nicht aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit stammen. Wenn die Gewerkschaft jedoch Mittel organisiert, um Beratungs- oder Rechtsverteidigungsleistungen zu erbringen, gilt dies als wirtschaftliche Verwertung. In diesem Fall sind die vereinnahmten Gerichtskosten als Einkünfte der Körperschaftsteuer unterliegend zu behandeln. Damit verbundene Aufwendungen sind in dem Umfang abzugsfähig, in dem sie auf nicht befreite Einkünfte zurechenbar sind.

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