Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Ausgaben im Rahmen der direkten Schätzungsmethode sind abzugsfähig, wenn sie dem Grundsatz der Korrelation mit den Einnahmen der Tätigkeit entsprechen. Sie müssen mit der wirtschaftlichen Tätigkeit verknüpft sein, einer korrekten zeitlichen Abgrenzung unterliegen, in der Buchhaltung oder den vorgeschriebenen Büchern erfasst sein und durch eine Originalrechnung oder eine vereinfachte Rechnung nachgewiesen werden. Die Prüfung der Verknüpfung zwischen der Ausgabe und dem Erzielen von Einnahmen ist eine Tatsachenfrage, die von der Steuerverwaltung zu entscheiden ist.
Die Position der DGT bleibt im Laufe der Zeit konstant. In den einzelnen Auskünften wird systematisch die Notwendigkeit der Nachweises der Korrelation mit den Einnahmen, der dokumentarischen Rechtfertigung und der buchhalterischen Erfassung bekräftigt. Es sind keine Änderungen der materiellen Anforderungen zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung desselben Kriteriums auf verschiedene Arten von Ausgaben.
Analyse auf Grundlage von 55 der 58 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.