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V2460-23 14. September 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · actividad económica

Die Miete für eine Wohnung im Ausland ist nicht abzugsfähig, wenn sie ausschließlich als privater Wohnsitz genutzt wird

Ein selbstständiger Freiberufler erkundigt sich, ob er die Miete für eine Wohnung in Belgien abziehen kann, die für seinen Aufenthalt während der Arbeitszeiten erforderlich ist. Die DGT antwortet, dass dies nicht abzugsfähig ist, da die Ausgabe ausschließlich wohnwirtschaftlich genutzt wird und nicht mit der wirtschaftlichen Tätigkeit verknüpft ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Betrag der monatlichen Miete, die für die Anmietung der Wohnung gezahlt wird, als abzugsfähige Ausgabe in der Einkommensteuer gilt.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine Ausgabe abzugsfähig ist, muss sie mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen und es muss nachgewiesen werden, dass sie im Rahmen der Tätigkeit entstanden ist. Die Miete für eine Wohnung ist nicht abzugsfähig, wenn die Tätigkeit darin nicht ausgeübt wird oder sie nicht deren Zweck dient, sondern lediglich der Verfügung über einen gelegentlichen Wohnsitz dient. In diesem Fall besteht aufgrund der ausschließlich wohnwirtschaftlichen Nutzung nicht der erforderliche Zusammenhang mit den Einkünften.

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