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V1268-23 12. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento neto

Psychologische Therapie ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn sie als persönliche Gesundheitsausgabe betrachtet wird

Ein professioneller Psychologe erkundigt sich, ob er seine eigenen psychologischen Therapiesitzungen als Betriebsausgabe abziehen kann. Die DGT antwortet, dass dies nicht zulässig ist, da es sich um eine persönliche Gesundheitsausgabe und nicht um eine für die wirtschaftliche Tätigkeit erforderliche Dienstleistung handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit, die psychologische Therapie, die ein Psychologe im Rahmen seiner Berufsausübung in Anspruch nimmt, als abzugsfähige Ausgabe zu betrachten.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine Ausgabe abzugsfähig ist, muss sie mit der Erzielung von Einnahmen verknüpft sein und die Anforderungen an die Registrierung und Rechtfertigung erfüllen. Die vom Fachmann erhaltene psychologische Therapie scheint nicht mit der Tätigkeit korreliert zu sein, sondern stellt eine persönliche Gesundheitsausgabe dar. Krankheitskosten werden bereits bei der Ermittlung des persönlichen und familiären Grundfreibetrags der Steuer berücksichtigt.

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