Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Leistungen aus Pensionsplänen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (IRPF). Der Abzug von 40 % gemäß der Übergangsregelung findet auf den Teil der Leistung Anwendung, der auf Beiträge bis zum 31. Dezember 2006 entfällt, sofern die Auszahlung in Form eines Kapitalbetrags und innerhalb der gemäß dem Leistungsfall festgelegten Frist erfolgt. Für Beiträge, die nach diesem Datum geleistet wurden, ist der Abzug nicht zulässig.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Art der Leistungen und des Umfangs des 40 %-Abzugs konstant. Die Entwicklung zeigt eine größere Präzision bei den zeitlichen Grenzen für die Anwendung dieses Abzugs sowie die Warnung vor der Übertragung von Anwartschaften mit dem alleinigen Ziel, die Steuervergünstigung in Anspruch zu nehmen.
Wendepunkte
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Warnt davor, dass die Übertragung von Anwartschaften von einem einzelnen Plan auf andere mit dem ausschließlichen Ziel, den Abzug anzuwenden, als Simulation oder Vermischung von Vermögenswerten betrachtet werden könnte.
Analyse auf Grundlage von 48 der 51 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.