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Ein Anfragender erkundigt sich, ob er die 75 %-Reduzierung bei einer Kapitalauszahlung im Jahr 2023 noch anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass bei einem Eintritt des Versicherungsfalls im Jahr 2020 die Frist für die Anwendung der Übergangsregelungen am 31. Dezember 2022 abgelaufen ist.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la reducción del 75% prevista en el régimen transitorio a un rescate en forma de capital en 2023.
La aplicación de las reducciones por regímenes transitorios (40% o 75%) depende de que la prestación se perciba en el ejercicio de la contingencia o en los dos siguientes. Si la contingencia se produjo en 2020, el plazo para aplicar dichos beneficios finalizó el 31 de diciembre de 2022. Por tanto, para un cobro en 2023 con contingencia en 2020, no procede la reducción.
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