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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Arbeitsstätte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Verpflegungs- und Übernachtungszuschüsse sind steuerfrei, wenn sie für Dienstreisen in Gemeinden gezahlt werden, die nicht der üblichen Arbeitsstätte und dem Wohnsitz entsprechen, wobei die Aufenthaltsdauer am Zielort auf neun Monate begrenzt ist. In Spanien ist die Verpflegung bis zu einem Betrag von 53,34 Euro täglich mit Übernachtung oder 26,67 Euro ohne Übernachtung steuerfrei, während die Übernachtung durch Hotelrechnungen nachgewiesen werden muss. Die Steuerbefreiung findet keine Anwendung, wenn die Entschädigung für Bereitschaftsdienste am eigenen Arbeitsort erfolgt oder wenn es sich um vergünstigte Mahlzeiten in Kantinen handelt.

Die Position der DGT zur Arbeitsstätte behandelte zwei Aspekte: die Steuerbefreiung für Tätigkeiten im Ausland und die Steuerbefreiung von Verpflegungs- und Übernachtungskosten. In Bezug auf die Verpflegung hat sich die Rechtsprechung von einer restriktiven Auslegung, die Bereitschaftsdienste am eigenen Arbeitsort ausschloss, hin zu einer detaillierteren Definition der quantitativen Grenzen und der Aufenthaltsdauer entwickelt. Es ist kein wesentlicher Kriteriumswechsel zu beobachten, sondern eine größere technische Präzision bei den Befreiungsgrenzen.

Wendepunkte

  1. V3242-16

    Legt fest, dass die Steuererhebungskompetenz dem Gebiet zugeschrieben wird, in dem die Arbeit verrichtet wird, wobei davon ausgegangen wird, dass es sich um das Gebiet der Arbeitsstätte handelt, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist, falls die Leistung in beiden Gebieten erfolgt.

  2. V3314-20

    Präzisiert die quantitativen Grenzen für die Steuerbefreiung der Verpflegung in Spanien (53,34 Euro mit Übernachtung) und die Notwendigkeit, den Aufenthalt durch Hotelrechnungen nachzuweisen.

Analyse auf Grundlage von 18 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

18
V1618-21 28. Mai 2021

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei telematischer Erbringung von Spanien aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjerotrabajos efectivamente realizadosrendimientos del trabajoteletrabajodesplazamiento LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1040-21 21. Apr. 2021

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei Remote-Tätigkeit von Spanien aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroteletrabajorendimientos del trabajorelación laboraldesplazamiento LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2554-19 19. Sept. 2019

Verpflegungsmehraufwand nicht steuerfrei, wenn er im eigenen Betrieb erfolgt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
dietasgastos de manutenciónrendimientos del trabajoexenciónprestación dineraria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.dLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1446-17 7. Juni 2017

Lohnsteuerabzüge richten sich nach dem Ort der Arbeitsleistung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
retencionesrendimientos del trabajoterritorio comúnterritorio foralcentro de trabajo Ley 28/1990 (Convenio Económico entre el Estado y Navarra)LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0482-15 6. Feb. 2015

Voraussetzungen für die Befreiung von der Einkommensteuer (IRPF) bei Auslandsarbeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por trabajos en el extranjeroentidad no residentedesplazamiento de trabajadoresrendimientos del trabajoconvenio de doble imposición LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.pLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 9
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3358-14 22. Dez. 2014

Expatriierungszulagen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exceso de retribucióntrabajador destinado en el extranjerodieta exceptuada de gravamenresidencia habitualcentro de trabajo RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9.A.3.b).4ºRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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