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V0907-23 18. April 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Im Betrieb selbst erhaltene Verpflegungszuschüsse sind nicht von der Einkommensteuer (IRPF) befreit

Es wird angefragt, ob die Verpflegungspauschalen einer Krankenschwester, die an ihrem Arbeitsplatz verbleibt, steuerfrei sind. Die DGT antwortet mit Nein, da die Steuerbefreiung eine Reise in eine andere Gemeinde als die übliche erfordert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Berücksichtigung des von den Arbeitnehmern als Verpflegungspauschale erhaltenen Betrags und die Möglichkeit einer Steuerbefreiung im Rahmen der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung von Verpflegungszuschüssen setzt voraus, dass die Ausgaben in einer Gemeinde anfallen, die von dem üblichen Arbeitsort und dem Wohnsitz des Empfängers abweicht. In diesem Fall resultiert die Entschädigung nicht aus Reisen außerhalb des Arbeitsplatzes, sondern aus der Arbeit, die am Arbeitsplatz selbst verrichtet wird. Die Befreiung für Produkte zu ermäßigten Preisen in Kantinen findet ebenfalls keine Anwendung, da es sich um eine Geldleistung und nicht um eine Sachleistung handelt.

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