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Ein Charterunternehmen erkundigt sich, ob seine Mitarbeiter, die auf einer Plattform in Angola tätig sind, die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, dass bestimmte Anforderungen an die Empfängereinheit erfüllt werden, eine ähnliche Steuer im Bestimmungsland existiert und dieses kein Steueroasenstatus aufweist.
Cuestión planteada Si resulta aplicable la exención del artículo 7 p) de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. En caso afirmativo, si no existe obligación de practicar retención a cuenta sobre los rendimientos exentos.
La exención del artículo 7 p) de la LIRPF requiere que los trabajos se realicen para una entidad no residente y que en el país de destino se aplique un impuesto de naturaleza idéntica o análoga al IRPF, sin ser paraíso fiscal. No es necesario que los rendimientos hayan tributado efectivamente en el extranjero. Si la exención es aplicable y la retención es exigible por la Agencia Estatal, no existe obligación de practicar retención sobre las rentas exentas.
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