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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kapitalerhöhung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2014–2022

Geltende Auffassung

Bei Kapitalerhöhungen durch Forderungsverrechnung erzielt das Schuldnerunternehmen kein Einkommen, wenn die Erhöhung in gleicher Höhe der bestehenden Forderung erfolgt und diese nicht von Dritten erworben wurde. Bei Operationen der gleichzeitigen Reduzierung auf Null und Erhöhung werden der Wert und das Anschaffungsdatum der amortisierten Aktien auf die neuen Aktien übertragen. Der Erwerb von Aktien im Rahmen beschleunigter Privatplatzierungen ist vom ITF (Steuer auf den Transfer von Vermögenswerten) sowohl für Endinvestoren als auch für das Platzierungsunternehmen aufgrund seines instrumentellen Charakters befreit.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der steuerlichen Neutralität der Kapitalisierung von Forderungen stabil, sofern kein Erwerb von Forderungen von Dritten vorliegt. Die Rechtsprechung hat ihren Anwendungsbereich auf die gleichzeitige Reduzierung und Erhöhung sowie auf die Befreiung vom ITF bei beschleunigten Privatplatzierungen ausgeweitet. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine Diversifizierung der analysierten Sachverhalte.

Wendepunkte

  1. V1830-21

    Präzisiert, dass bei Operationen der gleichzeitigen Reduzierung auf Null und Erhöhung der Wert und das Anschaffungsdatum der amortisierten Aktien in die Anschaffungskosten der neuen Aktien einfließen.

  2. V0569-22

    Legt die Befreiung vom ITF bei beschleunigten Privatplatzierungen für Endinvestoren und für das Platzierungsunternehmen aufgrund seines instrumentellen Charakters fest.

Analyse auf Grundlage von 21 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

21
V0264-17 1. Feb. 2017

Keine Einkunftserfassung bei Kapitalerhöhung durch Forderungsverrechnung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
compensación de créditosaumento de capitalprima de asunciónvalor mercantilentidad deudora LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3550-15 17. Nov. 2015

Keine Einkunftserfassung bei Kapitalerhöhung durch Forderungsaufrechnung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aumento de capitalcompensación de créditosvalor mercantilbase imponibleentidad deudora LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0758-15 9. März 2015

Kapitalisierung von Forderungen zwischen 100%igen Gesellschaftergesellschaften löst unter bestimmten Bedingungen keine steuerpflichtigen Erträge aus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscalcapitalización de créditosaumento de capitaloperaciones internasvalor normal de mercado TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 15.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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