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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Positive Anpassung — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Personalkosten aufgrund von Zahlungen auf Basis von Eigenkapitalinstrumenten sind nur dann abzugsfähig, wenn die tatsächliche Übertragung der Instrumente an die Arbeitnehmer erfolgt. In Geschäftsjahren, in denen der Aufwand buchhalterisch erfasst wird, die Übertragung jedoch nicht stattfindet, muss eine positive Anpassung vorgenommen werden. Andererseits werden Erträge aus dem Erlass von Schulden durch eine positive Anpassung in dem Geschäftsjahr integriert, in dem die gerichtliche Bestätigung des Vergleichs erfolgt, wobei diese im Anschluss entsprechend den daraus resultierenden Finanzaufwendungen zuzurechnen sind.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung positiver Anpassungen beständig, um den Abzug von Aufwendungen für Eigenkapitalinstrumente bis zu deren tatsächlicher Übertragung aufzuschieben. Seit 2016 sind in diesem Zusammenhang keine doktrinären Änderungen zu beobachten. Die jüngsten Auskünfte halten an der Anforderung einer positiven Anpassung fest, um die buchhalterische Periodenabgrenzung mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit in Einklang zu bringen.

Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V2351-24 14. Nov. 2024

Steuerliche Behandlung von Forderungsverzichtserlösen in Gläubigerverträgen durch positive Anpassung und Integration nach Finanzierungskosten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
quitas y esperasconvenio de acreedoresgastos financierosprincipio de empresa en funcionamientomodificación sustancial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.13
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3296-16 13. Juli 2016

Abzug von Personalkosten für Aktienoptionen im Jahr der Aktienübertragung möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
opciones sobre accionesgastos de personalinstrumentos de patrimonioajuste positivodeducibilidad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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