Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die industrielle Tätigkeit erfordert einen Herstellungsprozess, der Rohstoffe in Produkte mit unterschiedlichen Merkmalen umwandelt. Für die Begünstigung gemäß Artikel 98.f) des LIE muss die Tätigkeit in den Abteilungen 1, 2, 3 oder 4 des IAE eingestuft sein. Der Wert der Produktion wird berechnet, indem der Umsatz der industriellen Tätigkeit und die Bestandsveränderung bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen addiert werden.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition der industriellen Tätigkeit, die an die Abteilungen 1 bis 4 des IAE gebunden ist, konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde die Berechnung des Produktionswertes für die Ermäßigung des LIE präzisiert, indem die Bestandsveränderung integriert wurde. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der Anforderungen an die Umwandlung und Klassifizierung.
Wendepunkte
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Definiert die Produktkosten für die 50 %-Grenze bei Strom als Summe aus dem Kauf von Waren und Dienstleistungen, Arbeitskraft und dem Verbrauch des Anlagevermögens.
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Präzisiert, dass der Produktionswert die Bestandsveränderung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen gemäß dem PGC umfasst.
Analyse auf Grundlage von 49 der 51 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.