Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0104-25 5. Februar 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Die Herstellung von Olivenkern-Pellets muss unter der Rubrik 251.2 des IAE besteuert werden

Die Antragstellerin fragt, unter welcher Rubrik der Gewerbesteuer (IAE) sie für die Tätigkeit des Kaufs von Olivenkernen, deren Reinigung und deren Verkauf als Pellets angemeldet werden muss. Die DGT stellt fest, dass sie die Rubrik für die Herstellung anderer organischer chemischer Produkte verwenden muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird die Frage aufgeworfen, unter welchen Steuerkategorien die Anmeldung erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Die Tätigkeit der Herstellung von Pellets aus Olivenkernen muss unter der Rubrik 251.2, "Herstellung anderer organischer chemischer Produkte", des ersten Abschnitts der Tarife angemeldet werden. Diese Anmeldung berechtigt zum Groß- und Einzelhandel mit den gewonnenen Industrieprodukten sowie zum Erwerb der für den Produktionsprozess erforderlichen Rohstoffe.

E-Mail
Kontakt