Steuer-Tools
Bizkaia-Sonderregelung Rechner (Art. 56 bis)
Das baskische Beckham in Zahlen: 30 % Gehaltsbefreiung und Umzugskosten bis 20 %, gegen die normale forale Steuer und das staatliche 24%-Regime.
Vergleichen Sie Ihre Steuer: normal, 56 bis und staatliches Beckham
Geben Sie Ihr Gehalt ein und, falls Sie in Bizkaia mieten, Ihre Monatsmiete. Gerechnet wird mit dem Foraltarif 2026.
Umzug, Heimreisen, Schulgeld, Sprachkurse, Nebenkosten.
Normale forale Einkommensteuer
Effektivsatz:
56 bis, nur 30% Befreiung
Effektivsatz:
56 bis mit Kosten
Angesetzte Kosten (Grenze 20% des Gehalts):
Staatliches Beckham (Referenz)
Nur im gemeinsamen Gebiet anwendbar, nicht in Bizkaia.
Jährliche Ersparnis mit dem 56 bis
Kumulierte Ersparnis über 11 Steuerjahre:
Orientierungsrechnung mit dem Bizkaia-Tarif 2026, geschätzten Sozialabgaben, ohne weitere Einkünfte oder persönliche Abzüge. Die tatsächliche Steuer hängt von Ihrer Gesamtsituation ab.
Das Beckham-Gesetz gilt nicht in Bizkaia
Wer nach Bilbao oder anderswo nach Bizkaia zieht, wird kraft des Wirtschaftsabkommens nach Foralrecht besteuert. Die verfügbare Regelung ist Art. 56 bis der Norma Foral 13/2013: Statt des staatlichen Pauschalsatzes von 24 % behält sie den progressiven Foraltarif bei, stellt aber 30 % des Gehalts steuerfrei und erlaubt Umzugskosten bis 20 % der Bruttoeinkünfte, Wohnungsmiete und Nebenkosten eingeschlossen. Sie gilt bis zu elf Steuerjahre, und die Option wird jedes Jahr in der Erklärung selbst ausgeübt, ohne das fatale Modelo-149-Fenster.
Alle Details zu Voraussetzungen, Nichtansässigkeitsnachweis und dem Vergleich mit dem staatlichen Regime finden Sie in unserem Leitfaden zum baskischen Beckham und im Service zur Sonderregelung.
Verwandte Dienstleistungen
Weiterführende Artikel
Verwandte Rechner
Schlüsselbegriffe
Dieses Tool liefert eine Orientierungsschätzung. Ein Spezialist kann Ihre konkrete Situation im Detail analysieren.
Methodik und Quellen
Der Rechner wendet den allgemeinen Bizkaia-Tarif 2026 und die Mechanik des Art. 56 bis der Norma Foral 13/2013 an: 30 % Befreiung der Bruttoarbeitseinkünfte und Umzugskosten abzugsfähig bis 20 % der Bruttoeinkünfte. Das Ergebnis ist indikativ; die tatsächliche Steuer hängt von der Gesamtsituation ab.
Annahmen dieses Rechners
- Berücksichtigte Einkünfte
- Nur Arbeitseinkünfte (Bruttojahresgehalt). Kapitaleinkünfte, vereinnahmte Mieten, wirtschaftliche Tätigkeiten und persönliche oder familiäre Abzüge jenseits des allgemeinen Arbeitsfreibetrags und der Quotenminderung sind nicht modelliert.
- Tarif und Parameter 2026
- Allgemeiner Bizkaia-Tarif 2026 (23 % bis 49 %, erste Stufe 18.080 Euro; obere Stufen um 2 % von der 2025er-Tabelle deflationiert und gerundet), Arbeitnehmerbeiträge geschätzt mit 6,5 % bei approximativer Höchstbemessungsgrundlage und allgemeine Quotenminderung von rund 1.520 Euro.
- Umzugskosten
- Annualisierte Miete plus die weiteren eingegebenen Kosten, innerhalb der gemeinsamen gesetzlichen Grenze von 20 % der Bruttoarbeitseinkünfte. Abzugsfähig sind nur reale, belegte Kosten gemäß Instruktion 4/2023.
- Staatliche Beckham-Referenz
- Die staatliche Karte wendet 24 % bis 600.000 Euro und 47 % auf den Überschuss an, ohne Beiträge oder Freibeträge, wie Art. 93 LIRPF funktioniert. Nur im gemeinsamen Gebiet verfügbar; gezeigt für alle, die Zielorte vergleichen.
- Was NICHT modelliert ist
- Angebrochene Zuzugsjahre, Sachbezüge, Vorjahreseinkünfte, Familienerweiterung, forale Abzüge (Kinder, Wohnung, EPSV) und die Prüfung der Regelungsvoraussetzungen, die eine Einzelanalyse erfordert.
Offizielle Quellen
- Norma Foral 13/2013, Einkommensteuer Bizkaia, Art. 56 bis
- Decreto Foral 47/2014, Einkommensteuer-Verordnung Bizkaia
- Instruktion 4/2023, Generaldirektion für Steuern Bizkaia
- Gesetz 12/2002 über das Wirtschaftsabkommen mit dem Baskenland
Letzte Überprüfung: 2026-08-17
Geprüft von: Bárbara Botía — Of Counsel · ICAM 11.233
Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.
Fordern Sie eine persönliche Beratung an
Wir prüfen Ihre Eignung für die 56-bis-Regelung, den Nichtansässigkeitsnachweis und die jährliche Option in Ihrer foralen Erklärung.