Steuerberatung
Bizkaia-Sonderregelung für Entsandte: die forale Alternative zum Beckham-Gesetz
Umfassende Betreuung der Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer in Bizkaia: Eignungsprüfung, Nachweis der Nichtansässigkeit, jährliche Option und Anwendung über bis zu 11 Steuerjahre.
Warum der Zuzug nach Bizkaia ein anderes Regime als das Beckham-Gesetz verlangt
Unser Prozess für die Entsandten-Regelung des Art. 56 bis
Eignungsprüfung
Wir verifizieren die sechs Voraussetzungen des Art. 56 bis: vorherige Nichtansässigkeit (fünf Steuerjahre plus Datum-zu-Datum-Zählung), Anlass des Zuzugs, hochqualifizierte Arbeit, 85% Widmung, Beitragsgruppe 1 und tatsächliche Leistungserbringung in Spanien.
Beweisakte zur Nichtansässigkeit
Wir belegen die fünf Jahre im Ausland: Ansässigkeitsbescheinigungen, wo sie existieren, und für Länder ohne solche Bescheinigungen Pässe, Melde- und Grenzregister, Aufenthaltstitel, Verträge, Wohnung und wirtschaftliches Leben im Ausland.
Option und Jahreserklärung
Wir üben die Option in der foralen Erklärung jedes Jahres aus und bereiten die vollständige Veranlagung vor: 30% Befreiung, belegte Umzugskosten und Vereinbarkeit mit den allgemeinen Abzügen.
Begleitung über die Laufzeit
Wir überwachen Jahr für Jahr die Einhaltung (Auslandsgrenze, Widmung, Arbeitgeberwechsel) und gestalten den Übergang ins Normalregime nach Ablauf der elf Jahre.
Die Herausforderung
Wer nach Bilbao oder anderswo nach Bizkaia zieht, entdeckt spät, dass das staatliche Beckham-Gesetz für ihn nicht gilt: Kraft des Wirtschaftsabkommens gilt Foralrecht, und die verfügbare Regelung ist Art. 56 bis der Norma Foral 13/2013 mit eigenen Kriterien (hochqualifizierte Arbeit, 85% Widmung, Beitragsgruppe 1) und einer Eintrittsvoraussetzung, fünf Jahren vorheriger Nichtansässigkeit, deren Nachweis den Fall entscheidet. Eine schlecht aufgesetzte Akte oder ein ungeprüft hingenommener Steuerbescheid für Vorjahre kann den Zugang zur Regelung für ein ganzes Jahrzehnt versperren.
Unser Ansatz
Wir prüfen die vollständige Eignung vor jedem Schritt: Passung der Tätigkeit in den Katalog qualifizierter Arbeiten der Instruktion 4/2023, Verifizierung von Beitragsgruppe und Widmung und vor allem die Beweisbarkeit der Nichtansässigkeit über die fünf Vorjahre. Wir bauen die Beweisakte auf, üben die Option in der Erklärung aus und begleiten die Anwendung Jahr für Jahr über bis zu elf Steuerjahre, einschließlich des Nachweises der Umzugskosten bis zur 20%-Grenze.
Die Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer des Art. 56 bis der Norma Foral 13/2013 ist Bizkaias Antwort auf das staatliche Beckham-Gesetz, das im Foralgebiet nicht gilt. Sie gewährt 30% Steuerbefreiung auf die Bruttoarbeitseinkünfte und den Abzug der Umzugskosten bis 20%, für das Jahr des Zuzugs und die zehn folgenden Steuerjahre.
Der Unterschied zum staatlichen Regime liegt nicht nur in den Zahlen, sondern in der Mechanik: Es gibt kein fatales Sechs-Monats-Fenster wie beim Modelo 149. Die Option wird jedes Jahr in der foralen Steuererklärung selbst ausgeübt, was jenen Spielraum gibt, die ohne Planung ankommen. Im Gegenzug ist der Eintrittsfilter selektiver: hochqualifizierte Arbeit, unmittelbare und überwiegende Widmung, Beitragsgruppe 1 und fünf Jahre vorheriger Nichtansässigkeit, die belegbar sein müssen.
Wo diese Akten gewonnen werden
Nach unserer Erfahrung entscheidet sich der Art. 56 bis an zwei Fronten. Die erste ist die Qualifikation der Tätigkeit: Die Instruktion 4/2023 verlangt einen unmittelbaren und überwiegenden Bezug zu F&E, wissenschaftlich-technischen Tätigkeiten, Innovation, Finanzen, Geschäftsführung oder gehobenem Vertrieb, mit mindestens 85% Widmung. Die tatsächlichen Aufgaben des Vertrags sauber zu dokumentieren erspart spätere Auseinandersetzungen.
Die zweite und heiklere ist der Nachweis der Nichtansässigkeit. Für Rückkehrer aus Abkommensländern mit Steuerbescheinigung eine Formalie; für Golf-Rückkehrer, wo oft keine verwertbare Bescheinigung existiert, verlangt die Akte die Rekonstruktion der physischen Abwesenheit über Pässe, amtliche Grenzregister, Aufenthaltstitel, Verträge und wirtschaftliches Leben vor Ort. Und wo die Hacienda Foral bereits Bescheide für Vorjahre erlassen hat, die den Steuerpflichtigen als ansässig behandeln, bilden die Verteidigung dieser Bescheide und der Zugang zur Regelung eine einzige Strategie, die mit allen Zahlen auf dem Tisch zu entscheiden ist.
Das vollständige Detail der Regelung, mit dem Vergleich zum Art. 93 und dem Rechenbeispiel, findet sich in unserem Leitfaden zum baskischen Beckham.
Wir eröffnen jedes Mandat mit einem Vorabgutachten zu Eignung und Beweisbarkeit, bevor Bearbeitungshonorare anfallen: Trägt die Regelung nicht, weiß man das besser vor der Option.
Was unser Service zur Bizkaia-Sonderregelung umfasst
Eignungsgutachten
Analyse der sechs Voraussetzungen samt Beweis: Vorwohnsitz, Anlass des Zuzugs, Qualifikation der Tätigkeit, Widmung, Beitragsgruppe und Leistungsort.
Nichtansässigkeits-Akte
Dokumentarische Rekonstruktion der fünf Auslandsjahre, auch für Länder ohne Ansässigkeitsbescheinigung: Grenzregister, Aufenthaltstitel, Verträge, Wohnung und Bankverkehr.
Jährliche Option und forale Erklärung
Ausübung der Option und Erstellung der Erklärung mit 30% Befreiung, belegten Umzugskosten und den vereinbaren allgemeinen Abzügen.
Verteidigung gegen Bescheide für Vorjahre
Wenn die Hacienda Foral die Ansässigkeit früherer Jahre bestreitet: Rechtsbehelf, Aussetzung ohne Sicherheit bis 20.000 Euro, kohärente Nachversteuerung als Nichtansässiger und Gesamtstrategie mit dem Zugang zur Regelung.
Steuerung über die elf Jahre
Jährliches Compliance-Monitoring, Optimierung der belegbaren Kosten und Vorbereitung des Übergangs ins Normalregime bei Fristablauf.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob Ihr Fall für Bizkaia-Sonderregelung für Entsandte (Art. 56 bis): das baskische Beckham geeignet ist.
Das Beckham-Gesetz gilt wirklich nicht in Bizkaia?
Wie viel spart die 56-bis-Regelung?
Welche Umzugskosten sind abzugsfähig?
Gibt es eine Antragsfrist wie beim staatlichen Modelo 149?
Analysen und Perspektiven
Publikationen
Ansprechpartner
Mitarbeiterin – Steuerabteilung
Lucia Mendez, Mitarbeiterin – Steuerabteilung bei BMC. Spezialisiert auf Einkommensteuer (IRPF), Vermögensteuer, Besteuerung Nichtansässiger (IRNR).
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