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Steuer- und Rechtsglossar Steuer

Wirtschaftsabkommen (Baskenland)

Das Wirtschaftsabkommen ist das Rechtsinstrument (Gesetz 12/2002), das die steuerlichen und finanziellen Beziehungen zwischen dem spanischen Staat und dem Baskenland regelt. Es erkennt den Foralräten von Bizkaia, Gipuzkoa und Álava die Befugnis zu, ihr eigenes Steuersystem beizubehalten, einzurichten und zu regeln, und verpflichtet das Baskenland, über den Cupo zu den allgemeinen Lasten des Staates beizutragen. Es legt zudem die Anknüpfungspunkte fest, die bestimmen, welche Verwaltung für welchen Steuerpflichtigen und welche Steuer zuständig ist.

Das Wirtschaftsabkommen ist das Rechtsinstrument (Gesetz 12/2002), das die steuerlichen und finanziellen Beziehungen zwischen dem spanischen Staat und dem Baskenland regelt. Es erkennt den Foralräten von Bizkaia, Gipuzkoa und Álava die Befugnis zu, ihr eigenes Steuersystem beizubehalten, einzurichten und zu regeln, und verpflichtet das Baskenland, über den Cupo zu den allgemeinen Lasten des Staates beizutragen. Es legt zudem die Anknüpfungspunkte fest, die bestimmen, welche Verwaltung für welchen Steuerpflichtigen und welche Steuer zuständig ist.

In der Praxis

Was das Wirtschaftsabkommen ist

Das Wirtschaftsabkommen ist das Stück, das das baskische Foralregime möglich macht: ein zwischen Staat und Baskenland ausgehandeltes Gesetz (heute Gesetz 12/2002), das den historischen Territorien die Befugnis gibt, ihr Steuersystem beizubehalten, einzurichten und zu regeln, und das Zusammenleben von fünf Steuerbehörden (drei foralen, der navarrischen und der staatlichen) über Anknüpfungspunkte organisiert.

Sein Gleichgewicht schließt der Cupo: der jährliche Beitrag des Baskenlands zu den nicht übertragenen Staatsaufgaben. Das System genießt Verfassungsschutz über die erste Zusatzbestimmung und blickt auf über ein Jahrhundert Geschichte zurück, seit dem ersten Abkommen von 1878.

Was es für den Steuerpflichtigen bedeutet

Für natürliche Personen ist der Anknüpfungspunkt der gewöhnliche Aufenthalt: Wer in Bizkaia wohnt, zahlt Einkommensteuer an die Hacienda Foral von Bizkaia nach der Norma Foral 13/2013, nicht nach der staatlichen LIRPF. Daraus folgen erhebliche Unterschiede bei Tarif, Abzügen und Sonderregimen, einschließlich der Regelung für entsandte Arbeitnehmer des Art. 56 bis, dem foralen Pendant zum Beckham-Gesetz.

Für Unternehmen kombinieren die Anknüpfungspunkte steuerlichen Sitz und Umsatzvolumen und bestimmen sowohl das anwendbare Recht als auch die prüfende Verwaltung. Konflikte entscheidet die Schiedskommission des Abkommens.

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Häufige Fragen

Das Abkommen gilt für das Baskenland (Bizkaia, Gipuzkoa und Álava), der Konvent für Navarra. Die Logik ist dieselbe: eigene Steuerhoheit plus Beitrag zu den allgemeinen Staatslasten (Cupo beim Abkommen, Aportación beim Konvent).
Der Betrag, den das Baskenland dem Staat als Beitrag zu nicht übertragenen Aufgaben zahlt (Verteidigung, Auswärtiges, Krone, unter anderem). Er wird nach einem fünfjährigen Methodengesetz berechnet und jährlich aktualisiert.
Bei den abkommensgebundenen Steuern mit autonomer Gesetzgebung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögen, Erbschaft) erheblich: eigene Tarife, Abzüge und Sonderregime, innerhalb von Harmonisierungsgrenzen (gleichwertiger Gesamtsteuerdruck, Achtung der Grundstruktur des Systems). Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern sind abkommensgebunden, folgen aber gemeinsamem Recht.
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