Wirtschaftsanwalt im Baugewerbe: Ihre Verträge und Ihre Rechte schützen
Das Baugewerbe erzeugt ein sehr hohes Volumen an handelsrechtlichen Streitigkeiten: Vertragsverletzungen bei Bauverträgen, Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der erbrachten Leistungen, Ansprüche wegen Baumängeln, Verzögerungen bei der Übergabe, Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen sowie Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern in UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures. Die technische Komplexität von Bauverträgen, FIDIC, Schlüsselfertigverträge, Pauschal- versus Einheitspreisverträge, erfordert einen Anwalt, der sowohl das Handelsrecht als auch das Baugeschäft versteht.
Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich
Spezialisierte Beratung und persönlicher Service
Bei BMC beraten wir Hauptauftragnehmer, Projektentwickler, Subunternehmer und Auftraggeber in allen handelsrechtlichen Aspekten des Bausektors: Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen, Beilegung von Streitigkeiten über Abschlagsrechnungen und Nachträge, Forderungseinzug, Verteidigung bei Baumängelansprüchen sowie Verwaltung von Konflikten in UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures.
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Bauverträge, ob Pauschalpreis, Einheitspreis oder Selbstkostenbasis, müssen Leistungsumfang, Nachtragsverfahren und den Streitbeilegungsmechanismus vor der Unterzeichnung präzise definieren
unklare Vertragsgestaltung ist der wichtigste Treiber von Bauklagen in Spanien.
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Das Bauordnungsgesetz (LOE, Ley de Ordenación de la Edificación) legt drei obligatorische Gewährleistungsfristen fest
1 Jahr für Fertigstellungsmängel, 3 Jahre für Bewohnbarkeitsmängel und 10 Jahre für Strukturmängel, jeweils mit eigener Haftungskette.
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Subunternehmer können nach Art. 1.597 CC direkt gegen den Auftraggeber klagen bis zur Höhe des vom Auftraggeber dem Hauptauftragnehmer geschuldeten Betrags, müssen aber handeln, bevor der Auftraggeber den Hauptauftragnehmer bezahlt.
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UTEs (Uniones Temporales de Empresas, Arbeitsgemeinschaften) haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
Jedes Mitglied haftet gesamtschuldnerisch für UTE-Verbindlichkeiten, was die Governance- und Exit-Bestimmungen der UTE-Vereinbarung besonders wichtig macht.
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Das Problem
Das Baugewerbe erzeugt ein sehr hohes Volumen an handelsrechtlichen Streitigkeiten: Vertragsverletzungen bei Bauverträgen, Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der erbrachten Leistungen, Ansprüche wegen Baumängeln, Verzögerungen bei der Übergabe, Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen sowie Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern in UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures. Die technische Komplexität von Bauverträgen, FIDIC, Schlüsselfertigverträge, Pauschal- versus Einheitspreisverträge, erfordert einen Anwalt, der sowohl das Handelsrecht als auch das Baugeschäft versteht.
Unsere Lösung
Bei BMC beraten wir Hauptauftragnehmer, Projektentwickler, Subunternehmer und Auftraggeber in allen handelsrechtlichen Aspekten des Bausektors: Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen, Beilegung von Streitigkeiten über Abschlagsrechnungen und Nachträge, Forderungseinzug, Verteidigung bei Baumängelansprüchen sowie Verwaltung von Konflikten in UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures.
Wie wir vorgehen
Entwurf und Prüfung von Bauverträgen
Wir entwerfen und prüfen Haupt- und Subunternehmerverträge: Pauschalpreisverträge, Einheitspreisverträge, Selbstkostenverträge und Managementverträge. Besonderes Augenmerk gilt Nachtragklauseln, Einbehaltbürgschaften, Vertragsstrafen bei Verzug und Haftungsbeschränkungen.
Management von Abschlagsrechnungsstreitigkeiten
Wenn der Auftraggeber eine Abschlagsrechnung nicht genehmigt oder den Einbehalt ohne Begründung zurückhält, beraten wir zu den verfügbaren Optionen: formelle Mahnung, Mediation, Schiedsverfahren nach der Streitbeilegungsklausel des Vertrags oder Klage. Wir bereiten den Anspruch mit der erforderlichen technischen Dokumentation vor.
Baumängelansprüche nach der Übergabe
Wir beraten sowohl Projektentwickler, die Baumängelersatz geltend machen, als auch Auftragnehmer, die sich gegen solche Ansprüche verteidigen: Analyse der Projektdokumentation, gesetzliche Gewährleistungsfristen (Ley de Ordenación de la Edificación, LOE: 1, 3 und 10 Jahre), Koordination mit technischen Sachverständigen und Vertretung vor den Gerichten.
UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures
Wir entwerfen UTE-Vereinbarungen (Unión Temporal de Empresas, Arbeitsgemeinschaften) und Joint-Venture-Verträge für Entwicklungsprojekte und verwalten Streitigkeiten, die bei der Ausführung entstehen: Meinungsverschiedenheiten über das Projektmanagement, Nichtleistung vereinbarter Beiträge und Abwicklung der UTE bei Projektabschluss.
Handelsrechtliche Streitigkeiten im Baugewerbe: die Kosten des Nichtvorbeugung
Das Baugewerbe weist neben dem Gastgewerbe das höchste Volumen an handelsrechtlichen Klagen in Spanien auf. Bauverträge, die häufig unter Zeitdruck und mit bewussten Unklarheiten ausgehandelt werden, sind die Quelle der meisten Streitigkeiten: nicht vereinbarte Nachträge, dem anderen Teil zugeschriebene Verzögerungen, nach der Übergabe entdeckte Baumängel, Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen und Streitigkeiten über Einbehaltbürgschaften.
Bei BMC beraten wir alle Beteiligten des Sektors: Hauptauftragnehmer, Subunternehmer, Projektentwickler, private Auftraggeber, mit dem technisch-juristischen Fachwissen, das notwendig ist, um in Verhandlungen und, falls erforderlich, vor Gericht oder im Schiedsverfahren solide Positionen zu vertreten.
Bauverträge: die wirksamste Prävention
Ein gut ausgearbeiteter Bauvertrag ist die beste Investition zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten. Die Klauseln, die am häufigsten Streitigkeiten erzeugen, sind: die Definition des Leistungsumfangs (was ist im Preis enthalten und was nicht), das Nachtragsmanagementverfahren (wer genehmigt sie, wie werden sie bewertet, wie wird die Genehmigung dokumentiert), der Streitbeilegungsmechanismus (Gericht oder Schiedsverfahren, welches Forum), die Bedingungen für die Freigabe der Einbehaltbürgschaft und Verzugsverantwortung sowie Vertragsstrafen.
Wir prüfen und verhandeln Bauverträge vor der Unterzeichnung, identifizieren Risiken und schlagen Schutzklauseln vor, die die Gegenpartei in der Regel in der Verhandlung akzeptiert.
Unbezahlte Abschlagsrechnungen: schnell und korrekt handeln
Die Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen ist eine der häufigsten und dringendsten Streitigkeiten des Sektors. Der Auftragnehmer, der die Arbeiten ausgeführt hat und nicht bezahlt wird, hat ein unmittelbares Liquiditätsproblem und, wenn die Nichtzahlung anhält, ein Insolvenzrisiko. Der nicht bezahlte Subunternehmer trägt zudem das Risiko, dass der Auftragnehmer ein Insolvenzverfahren einleitet, bevor eine Zahlung erwirkt werden kann.
Die Direktklage des Subunternehmers gegen den Auftraggeber (Art. 1.597 CC), das Mahnverfahren für unbestrittene Geldforderungen und einstweilige Pfändungsmaßnahmen sind Instrumente, die schnell eingesetzt werden müssen. Wir beraten zur Strategie von Anfang an.
Baumängel: Verjährungsfristen, Haftung und Sachverständige
Baumängelstreitigkeiten erfordern die Verbindung von juristischer und technischer Expertise. Die LOE-Gewährleistungsfristen (1, 3 und 10 Jahre je nach Art des Mangels) sind Verjährungsfristen: Wer nicht fristgerecht handelt, verliert das Recht dauerhaft. Die Feststellung der Mängelursache, die bestimmt, wer die Haftung trägt, erfordert ein fundiertes technisches Sachverständigengutachten. Die Haftungskette (Projektentwickler, Auftragnehmer, Architekt, Tragwerksplaner, Spezialsubunternehmer) muss fallweise analysiert werden.
Wir begleiten unsere Mandanten von Anfang an: Identifizierung des Mangels, Erwirkung einstweiliger Maßnahmen wenn der Schaden andauert, Koordination mit technischen Sachverständigen und Vertretung im Verfahren.
Wenden Sie sich an unser Team von spezialisierten Baurechtsanwälten für eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit.
Häufig gestellte Fragen
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