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Wirtschaftsanwalt im Baugewerbe: Ihre Verträge und Ihre Rechte schützen

Das Baugewerbe erzeugt ein sehr hohes Volumen an handelsrechtlichen Streitigkeiten: Vertragsverletzungen bei Bauverträgen, Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der erbrachten Leistungen, Ansprüche wegen Baumängeln, Verzögerungen bei der Übergabe, Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen sowie Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern in UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures. Die technische Komplexität von Bauverträgen, FIDIC, Schlüsselfertigverträge, Pauschal- versus Einheitspreisverträge, erfordert einen Anwalt, der sowohl das Handelsrecht als auch das Baugeschäft versteht.

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Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

Bei BMC beraten wir Hauptauftragnehmer, Projektentwickler, Subunternehmer und Auftraggeber in allen handelsrechtlichen Aspekten des Bausektors: Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen, Beilegung von Streitigkeiten über Abschlagsrechnungen und Nachträge, Forderungseinzug, Verteidigung bei Baumängelansprüchen sowie Verwaltung von Konflikten in UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures.

  • Bauverträge, ob Pauschalpreis, Einheitspreis oder Selbstkostenbasis, müssen Leistungsumfang, Nachtragsverfahren und den Streitbeilegungsmechanismus vor der Unterzeichnung präzise definieren

    unklare Vertragsgestaltung ist der wichtigste Treiber von Bauklagen in Spanien.

  • Das Bauordnungsgesetz (LOE, Ley de Ordenación de la Edificación) legt drei obligatorische Gewährleistungsfristen fest

    1 Jahr für Fertigstellungsmängel, 3 Jahre für Bewohnbarkeitsmängel und 10 Jahre für Strukturmängel, jeweils mit eigener Haftungskette.

  • Subunternehmer können nach Art. 1.597 CC direkt gegen den Auftraggeber klagen bis zur Höhe des vom Auftraggeber dem Hauptauftragnehmer geschuldeten Betrags, müssen aber handeln, bevor der Auftraggeber den Hauptauftragnehmer bezahlt.

  • UTEs (Uniones Temporales de Empresas, Arbeitsgemeinschaften) haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Jedes Mitglied haftet gesamtschuldnerisch für UTE-Verbindlichkeiten, was die Governance- und Exit-Bestimmungen der UTE-Vereinbarung besonders wichtig macht.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Entwurf und Prüfung von Bauverträgen

    Wir entwerfen und prüfen Haupt- und Subunternehmerverträge: Pauschalpreisverträge, Einheitspreisverträge, Selbstkostenverträge und Managementverträge. Besonderes Augenmerk gilt Nachtragklauseln, Einbehaltbürgschaften, Vertragsstrafen bei Verzug und Haftungsbeschränkungen.

  2. Management von Abschlagsrechnungsstreitigkeiten

    Wenn der Auftraggeber eine Abschlagsrechnung nicht genehmigt oder den Einbehalt ohne Begründung zurückhält, beraten wir zu den verfügbaren Optionen: formelle Mahnung, Mediation, Schiedsverfahren nach der Streitbeilegungsklausel des Vertrags oder Klage. Wir bereiten den Anspruch mit der erforderlichen technischen Dokumentation vor.

  3. Baumängelansprüche nach der Übergabe

    Wir beraten sowohl Projektentwickler, die Baumängelersatz geltend machen, als auch Auftragnehmer, die sich gegen solche Ansprüche verteidigen: Analyse der Projektdokumentation, gesetzliche Gewährleistungsfristen (Ley de Ordenación de la Edificación, LOE: 1, 3 und 10 Jahre), Koordination mit technischen Sachverständigen und Vertretung vor den Gerichten.

  4. UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures

    Wir entwerfen UTE-Vereinbarungen (Unión Temporal de Empresas, Arbeitsgemeinschaften) und Joint-Venture-Verträge für Entwicklungsprojekte und verwalten Streitigkeiten, die bei der Ausführung entstehen: Meinungsverschiedenheiten über das Projektmanagement, Nichtleistung vereinbarter Beiträge und Abwicklung der UTE bei Projektabschluss.

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Das Problem

Das Baugewerbe erzeugt ein sehr hohes Volumen an handelsrechtlichen Streitigkeiten: Vertragsverletzungen bei Bauverträgen, Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der erbrachten Leistungen, Ansprüche wegen Baumängeln, Verzögerungen bei der Übergabe, Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen sowie Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern in UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures. Die technische Komplexität von Bauverträgen, FIDIC, Schlüsselfertigverträge, Pauschal- versus Einheitspreisverträge, erfordert einen Anwalt, der sowohl das Handelsrecht als auch das Baugeschäft versteht.

Unsere Lösung

Bei BMC beraten wir Hauptauftragnehmer, Projektentwickler, Subunternehmer und Auftraggeber in allen handelsrechtlichen Aspekten des Bausektors: Entwurf und Verhandlung von Bauverträgen, Beilegung von Streitigkeiten über Abschlagsrechnungen und Nachträge, Forderungseinzug, Verteidigung bei Baumängelansprüchen sowie Verwaltung von Konflikten in UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Entwurf und Prüfung von Bauverträgen

Wir entwerfen und prüfen Haupt- und Subunternehmerverträge: Pauschalpreisverträge, Einheitspreisverträge, Selbstkostenverträge und Managementverträge. Besonderes Augenmerk gilt Nachtragklauseln, Einbehaltbürgschaften, Vertragsstrafen bei Verzug und Haftungsbeschränkungen.

2

Management von Abschlagsrechnungsstreitigkeiten

Wenn der Auftraggeber eine Abschlagsrechnung nicht genehmigt oder den Einbehalt ohne Begründung zurückhält, beraten wir zu den verfügbaren Optionen: formelle Mahnung, Mediation, Schiedsverfahren nach der Streitbeilegungsklausel des Vertrags oder Klage. Wir bereiten den Anspruch mit der erforderlichen technischen Dokumentation vor.

3

Baumängelansprüche nach der Übergabe

Wir beraten sowohl Projektentwickler, die Baumängelersatz geltend machen, als auch Auftragnehmer, die sich gegen solche Ansprüche verteidigen: Analyse der Projektdokumentation, gesetzliche Gewährleistungsfristen (Ley de Ordenación de la Edificación, LOE: 1, 3 und 10 Jahre), Koordination mit technischen Sachverständigen und Vertretung vor den Gerichten.

4

UTEs und Projektentwicklungs-Joint-Ventures

Wir entwerfen UTE-Vereinbarungen (Unión Temporal de Empresas, Arbeitsgemeinschaften) und Joint-Venture-Verträge für Entwicklungsprojekte und verwalten Streitigkeiten, die bei der Ausführung entstehen: Meinungsverschiedenheiten über das Projektmanagement, Nichtleistung vereinbarter Beiträge und Abwicklung der UTE bei Projektabschluss.

Handelsrechtliche Streitigkeiten im Baugewerbe: die Kosten des Nichtvorbeugung

Das Baugewerbe weist neben dem Gastgewerbe das höchste Volumen an handelsrechtlichen Klagen in Spanien auf. Bauverträge, die häufig unter Zeitdruck und mit bewussten Unklarheiten ausgehandelt werden, sind die Quelle der meisten Streitigkeiten: nicht vereinbarte Nachträge, dem anderen Teil zugeschriebene Verzögerungen, nach der Übergabe entdeckte Baumängel, Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen und Streitigkeiten über Einbehaltbürgschaften.

Bei BMC beraten wir alle Beteiligten des Sektors: Hauptauftragnehmer, Subunternehmer, Projektentwickler, private Auftraggeber, mit dem technisch-juristischen Fachwissen, das notwendig ist, um in Verhandlungen und, falls erforderlich, vor Gericht oder im Schiedsverfahren solide Positionen zu vertreten.

Bauverträge: die wirksamste Prävention

Ein gut ausgearbeiteter Bauvertrag ist die beste Investition zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten. Die Klauseln, die am häufigsten Streitigkeiten erzeugen, sind: die Definition des Leistungsumfangs (was ist im Preis enthalten und was nicht), das Nachtragsmanagementverfahren (wer genehmigt sie, wie werden sie bewertet, wie wird die Genehmigung dokumentiert), der Streitbeilegungsmechanismus (Gericht oder Schiedsverfahren, welches Forum), die Bedingungen für die Freigabe der Einbehaltbürgschaft und Verzugsverantwortung sowie Vertragsstrafen.

Wir prüfen und verhandeln Bauverträge vor der Unterzeichnung, identifizieren Risiken und schlagen Schutzklauseln vor, die die Gegenpartei in der Regel in der Verhandlung akzeptiert.

Unbezahlte Abschlagsrechnungen: schnell und korrekt handeln

Die Nichtzahlung von Abschlagsrechnungen ist eine der häufigsten und dringendsten Streitigkeiten des Sektors. Der Auftragnehmer, der die Arbeiten ausgeführt hat und nicht bezahlt wird, hat ein unmittelbares Liquiditätsproblem und, wenn die Nichtzahlung anhält, ein Insolvenzrisiko. Der nicht bezahlte Subunternehmer trägt zudem das Risiko, dass der Auftragnehmer ein Insolvenzverfahren einleitet, bevor eine Zahlung erwirkt werden kann.

Die Direktklage des Subunternehmers gegen den Auftraggeber (Art. 1.597 CC), das Mahnverfahren für unbestrittene Geldforderungen und einstweilige Pfändungsmaßnahmen sind Instrumente, die schnell eingesetzt werden müssen. Wir beraten zur Strategie von Anfang an.

Baumängel: Verjährungsfristen, Haftung und Sachverständige

Baumängelstreitigkeiten erfordern die Verbindung von juristischer und technischer Expertise. Die LOE-Gewährleistungsfristen (1, 3 und 10 Jahre je nach Art des Mangels) sind Verjährungsfristen: Wer nicht fristgerecht handelt, verliert das Recht dauerhaft. Die Feststellung der Mängelursache, die bestimmt, wer die Haftung trägt, erfordert ein fundiertes technisches Sachverständigengutachten. Die Haftungskette (Projektentwickler, Auftragnehmer, Architekt, Tragwerksplaner, Spezialsubunternehmer) muss fallweise analysiert werden.

Wir begleiten unsere Mandanten von Anfang an: Identifizierung des Mangels, Erwirkung einstweiliger Maßnahmen wenn der Schaden andauert, Koordination mit technischen Sachverständigen und Vertretung im Verfahren.

Wenden Sie sich an unser Team von spezialisierten Baurechtsanwälten für eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Bauordnungsgesetz (LOE, Ley de Ordenación de la Edificación) legt drei Gewährleistungsfristen fest: (1) 1 Jahr ab Abnahme des Werks für Fertigstellungs- oder Abschlussmängel; (2) 3 Jahre für Mängel, die die Bewohnbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen (Abdichtung, Wärmedämmung, Zugänglichkeitsbedingungen); (3) 10 Jahre für Mängel, die die Struktur oder die Fundamente betreffen (ruinöse Mängel). Die Haftung kann je nach Ursprung des Mangels beim Projektentwickler, Auftragnehmer, Architekten, Tragwerksplaner oder Spezialsubunternehmer liegen. Die korrekte Identifizierung der Verantwortlichen und deren Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg in diesen Streitigkeiten.
Die Nichtzahlung einer Abschlagsrechnung ermöglicht mehrere mögliche Maßnahmen: eine formelle Mahnung als Vorstufe, ein Mahnverfahren (procedimiento monitorio), wenn eine anerkannte Rechnung oder der Betrag unter bestimmten Schwellenwerten liegt, oder ein ordentliches Verfahren, wenn der Betrag oder die korrekte Ausführung der Arbeiten strittig ist. Enthält der Vertrag eine Schiedsklausel, ist Schiedsverfahren der Weg zur Beilegung der Streitigkeit. Die Dokumentation der Abschlagsrechnungen, des Genehmigungsprotokolls und E-Mails mit stillschweigender Genehmigung ist für den Erfolg des Anspruchs entscheidend.
Eine UTE (Unión Temporal de Empresas, Arbeitsgemeinschaft) ist ein vorübergehender Zusammenschluss von Unternehmen zur gemeinsamen Ausführung eines Bauprojekts. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit: Jedes Mitgliedsunternehmen haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der UTE, was bedeutet, dass bei Ausfall eines Mitglieds die anderen gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Die Governance der UTE (wer sie führt, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Gewinn oder Verlust aufgeteilt wird) muss in der UTE-Vereinbarung sehr klar geregelt sein. Streitigkeiten zwischen UTE-Mitgliedern während der Projektausführung sind häufig und können sehr kostspielig sein.
Ja. Art. 1.597 des Zivilgesetzbuches (Código Civil, CC) bestimmt, dass diejenigen, die ihre Arbeit und Materialien in ein zu einem Pauschalpreis vom Hauptauftragnehmer vergebenes Projekt eingebracht haben, gegen den Auftraggeber bis zur Höhe des Betrags klagen können, den dieser dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Klage schuldet. Diese Direktklage ist ein wirksames Instrument für Subunternehmer, erfordert aber, dass der Hauptauftragnehmer tatsächlich ein Recht auf Zahlung vom Auftraggeber hat und die Klage korrekt zugestellt wird. Es muss schnell gehandelt werden, bevor der Auftraggeber den Hauptauftragnehmer bezahlt.
FIDIC-Verträge (Federation Internationale des Ingenieurs-Conseils) sind internationale Mustervertragswerke, die bei großen Infrastruktur- und Ingenieurbauvorhaben eingesetzt werden. In Spanien kommen das FIDIC Red Book (Bauvertrag), Yellow Book (Anlagen- und Design-Build-Vertrag) und Silver Book (EPC/Schlüsselfertigvertrag) bei öffentlichen Bauprojekten, PPP-Projekten und internationalen Bauverträgen zum Einsatz. Sie werden nach dem von den Parteien gewählten materiellen Recht (oft spanisches Recht) geregelt, verwenden jedoch eine internationale Vertragssprache (Engineer, Employer, Contractor), die von der inländischen spanischen Bauvertragsterminologie abweicht. Wenn FIDIC mit spanischen Verwaltungsvorschriften für öffentliche Arbeiten kombiniert wird, sind spezifische Anpassungen erforderlich.
Baugarantien (Garantías) sind Sicherungsinstrumente, die den Auftraggeber gegen Auftragnehmerausfall oder mangelhafte Arbeiten schützen. Die häufigsten sind: (1) Vorauszahlungsgarantie: sichert die Rückzahlung etwaiger Vorauszahlungen, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten nicht ausführt; (2) Erfüllungsgarantie: garantiert, dass der Auftragnehmer die Arbeiten spezifikationsgemäß fertigstellt; (3) Einbehaltbürgschaft: erlaubt die vorzeitige Freigabe des Einbehalts vor der endgültigen Abnahme gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Bei öffentlichen Bauaufträgen schreibt Art. 107 des Gesetzes über öffentliche Beschaffung (Ley de Contratos del Sector Público) eine Erfüllungsgarantie von 5% des Auftragswerts vor. Bei privaten Aufträgen werden Anforderung und Höhe verhandelt.

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Häufige Fragen

Fragen zu Wirtschaftsanwalt für das Baugewerbe

Das Bauordnungsgesetz (LOE, Ley de Ordenación de la Edificación) legt drei Gewährleistungsfristen fest: (1) 1 Jahr ab Abnahme des Werks für Fertigstellungs- oder Abschlussmängel; (2) 3 Jahre für Mängel, die die Bewohnbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen (Abdichtung, Wärmedämmung, Zugänglichkeitsbedingungen); (3) 10 Jahre für Mängel, die die Struktur oder die Fundamente betreffen (ruinöse Mängel). Die Haftung kann je nach Ursprung des Mangels beim Projektentwickler, Auftragnehmer, Architekten, Tragwerksplaner oder Spezialsubunternehmer liegen. Die korrekte Identifizierung der Verantwortlichen und deren Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg in diesen Streitigkeiten.
Die Nichtzahlung einer Abschlagsrechnung ermöglicht mehrere mögliche Maßnahmen: eine formelle Mahnung als Vorstufe, ein Mahnverfahren (procedimiento monitorio), wenn eine anerkannte Rechnung oder der Betrag unter bestimmten Schwellenwerten liegt, oder ein ordentliches Verfahren, wenn der Betrag oder die korrekte Ausführung der Arbeiten strittig ist. Enthält der Vertrag eine Schiedsklausel, ist Schiedsverfahren der Weg zur Beilegung der Streitigkeit. Die Dokumentation der Abschlagsrechnungen, des Genehmigungsprotokolls und E-Mails mit stillschweigender Genehmigung ist für den Erfolg des Anspruchs entscheidend.
Eine UTE (Unión Temporal de Empresas, Arbeitsgemeinschaft) ist ein vorübergehender Zusammenschluss von Unternehmen zur gemeinsamen Ausführung eines Bauprojekts. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit: Jedes Mitgliedsunternehmen haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der UTE, was bedeutet, dass bei Ausfall eines Mitglieds die anderen gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Die Governance der UTE (wer sie führt, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Gewinn oder Verlust aufgeteilt wird) muss in der UTE-Vereinbarung sehr klar geregelt sein. Streitigkeiten zwischen UTE-Mitgliedern während der Projektausführung sind häufig und können sehr kostspielig sein.
Ja. Art. 1.597 des Zivilgesetzbuches (Código Civil, CC) bestimmt, dass diejenigen, die ihre Arbeit und Materialien in ein zu einem Pauschalpreis vom Hauptauftragnehmer vergebenes Projekt eingebracht haben, gegen den Auftraggeber bis zur Höhe des Betrags klagen können, den dieser dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Klage schuldet. Diese Direktklage ist ein wirksames Instrument für Subunternehmer, erfordert aber, dass der Hauptauftragnehmer tatsächlich ein Recht auf Zahlung vom Auftraggeber hat und die Klage korrekt zugestellt wird. Es muss schnell gehandelt werden, bevor der Auftraggeber den Hauptauftragnehmer bezahlt.
FIDIC-Verträge (Federation Internationale des Ingenieurs-Conseils) sind internationale Mustervertragswerke, die bei großen Infrastruktur- und Ingenieurbauvorhaben eingesetzt werden. In Spanien kommen das FIDIC Red Book (Bauvertrag), Yellow Book (Anlagen- und Design-Build-Vertrag) und Silver Book (EPC/Schlüsselfertigvertrag) bei öffentlichen Bauprojekten, PPP-Projekten und internationalen Bauverträgen zum Einsatz. Sie werden nach dem von den Parteien gewählten materiellen Recht (oft spanisches Recht) geregelt, verwenden jedoch eine internationale Vertragssprache (Engineer, Employer, Contractor), die von der inländischen spanischen Bauvertragsterminologie abweicht. Wenn FIDIC mit spanischen Verwaltungsvorschriften für öffentliche Arbeiten kombiniert wird, sind spezifische Anpassungen erforderlich.
Baugarantien (Garantías) sind Sicherungsinstrumente, die den Auftraggeber gegen Auftragnehmerausfall oder mangelhafte Arbeiten schützen. Die häufigsten sind: (1) Vorauszahlungsgarantie: sichert die Rückzahlung etwaiger Vorauszahlungen, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten nicht ausführt; (2) Erfüllungsgarantie: garantiert, dass der Auftragnehmer die Arbeiten spezifikationsgemäß fertigstellt; (3) Einbehaltbürgschaft: erlaubt die vorzeitige Freigabe des Einbehalts vor der endgültigen Abnahme gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Bei öffentlichen Bauaufträgen schreibt Art. 107 des Gesetzes über öffentliche Beschaffung (Ley de Contratos del Sector Público) eine Erfüllungsgarantie von 5% des Auftragswerts vor. Bei privaten Aufträgen werden Anforderung und Höhe verhandelt.
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