Unternehmensanwalt für Immobilien: Gesellschaftsstruktur und Transaktionen
Immobilienunternehmen stehen vor einer doppelten rechtlichen Komplexität: der des Immobilienrechts (Verträge, Bauleitplanung, Wohnungseigentum) und der des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsstruktur, Gesellschafterbeziehungen, Unternehmenstransaktionen, Finanzierung). Viele Projektentwickler und Holdinggesellschaften operieren mit ad hoc gestalteten Gesellschaftsstrukturen, die je Projekt ohne soliden Gesellschaftervertrag, ohne Ausstiegsmechanismen und ohne klare Governance errichtet wurden. Wenn ein Gesellschafterstreit entsteht oder ein Projekt scheitert, sind die Folgen weit gravierender und kostspieliger, als es bei einer korrekten Strukturierung von Anfang an der Fall gewesen wäre.
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Spezialisierte Beratung und persönlicher Service
Bei BMC beraten wir Projektentwickler, Immobilieninvestmentfonds, Family Offices mit Immobilienportfolios und projektspezifische Joint Ventures in der gesamten gesellschaftsrechtlichen Dimension ihrer Tätigkeit: von der Gründung des Projektträgers bis zur Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten, einschließlich rechtlicher Due Diligence vor einer Akquisition und der Verhandlung von Finanzierungsverträgen.
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Immobilien-Zweckgesellschaften (SPV) isolieren das Projektrisiko und strukturieren die Investor-Entwickler-Beziehung. Der Gesellschaftervertrag muss Governance, Wasserfallausschüttungen, Nachschusspflichten und Ausstiegsmechanismen von Beginn an definieren.
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Die rechtliche Due Diligence eines Immobilienvermögenswerts muss eingetragene Belastungen im Grundbuch, planungsrechtliche Klassifizierung, bestehende Mietverträge, Gemeinschaftsschulden und etwaige anhängige Rechtsstreitigkeiten abdecken. Jeder dieser Punkte kann den Wert mindern oder die Transaktion blockieren.
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Die Plusvalia Municipal (IIVTNU) gilt für Direktverkäufe von Vermögenswerten, nicht jedoch für Share Deals. Große Immobilientransaktionen werden häufig als Anteilskäufe strukturiert, um sowohl die ITP als auch die IIVTNU zu vermeiden (überarbeitete Berechnung nach STC 182/2021).
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Die Wasserfallstruktur in einem Immobilien-Joint-Venture bestimmt den Upside des Entwicklers und den Downside-Schutz des Investors. Hurdle Rates von 8 bis 10 % mit einer 70/30-Aufteilung oberhalb der Hurdle sind übliche Marktbedingungen im spanischen Wohnimmobilienbereich.
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Das Problem
Immobilienunternehmen stehen vor einer doppelten rechtlichen Komplexität: der des Immobilienrechts (Verträge, Bauleitplanung, Wohnungseigentum) und der des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsstruktur, Gesellschafterbeziehungen, Unternehmenstransaktionen, Finanzierung). Viele Projektentwickler und Holdinggesellschaften operieren mit ad hoc gestalteten Gesellschaftsstrukturen, die je Projekt ohne soliden Gesellschaftervertrag, ohne Ausstiegsmechanismen und ohne klare Governance errichtet wurden. Wenn ein Gesellschafterstreit entsteht oder ein Projekt scheitert, sind die Folgen weit gravierender und kostspieliger, als es bei einer korrekten Strukturierung von Anfang an der Fall gewesen wäre.
Unsere Lösung
Bei BMC beraten wir Projektentwickler, Immobilieninvestmentfonds, Family Offices mit Immobilienportfolios und projektspezifische Joint Ventures in der gesamten gesellschaftsrechtlichen Dimension ihrer Tätigkeit: von der Gründung des Projektträgers bis zur Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten, einschließlich rechtlicher Due Diligence vor einer Akquisition und der Verhandlung von Finanzierungsverträgen.
Wie wir vorgehen
Rechtliche Strukturierung des Projekts
Wir gestalten das geeignetste Gesellschaftsvehikel für jedes Immobilienprojekt: Zweckgesellschaft (SPV), Joint Venture, Wirtschaftliche Interessenvereinigung oder Investmentfonds. Wir erstellen den Gesellschaftervertrag mit Governance-Mechanismen, Gewinnverteilung, Nachschusspflichten und Ausstiegsbestimmungen.
Rechtliche Immobilien-Due-Diligence
Wir prüfen den Rechtsstatus des Vermögenswerts: im Grundbuch eingetragene Belastungen, planungsrechtliche Situation, bestehende Verträge (Mietverträge, Kaufoptionen, Grunddienstbarkeiten), anhängige Rechtsstreitigkeiten, Genehmigungen und Lizenzen. Wir liefern einen Risikobericht mit Vorschlägen zur Risikominimierung.
Transaktionsverträge
Wir entwerfen und verhandeln die für die Immobilientransaktion spezifischen Verträge: Kauf- und Übertragungsvertrag, Kaufoption, Reservierungsvertrag, Joint-Venture-Vereinbarung, Bau- und Entwicklungsverträge, Finanzierungsverträge und Sicherheiten.
Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten
Wenn zwischen den Gesellschaftern einer Immobiliengesellschaft ein Streit entsteht, bei Governance-Blockaden, Meinungsverschiedenheiten über die Veräußerung von Vermögenswerten oder dem Ausbleiben vereinbarter Einlagen, beraten wir zu den verfügbaren Optionen und vertreten Sie vor dem Handelsgericht, sofern erforderlich.
Gesellschaftsrecht im Immobilienbereich: die oft vernachlässigte Dimension
Wenn über Rechtsberatung im Immobilienbereich gesprochen wird, stehen meist Kauf- und Übertragungsverträge, Baugenehmigungen und Mietverträge im Vordergrund. Es gibt jedoch eine ebenso wichtige gesellschaftsrechtliche Dimension, die häufig unberücksichtigt bleibt: die Gesellschaftsstruktur von Projekten, Gesellschafterverträge, die Governance von Joint Ventures und die Bewältigung von Gesellschafterstreitigkeiten, wenn ein Projekt nicht plangemäß verläuft.
Bei BMC decken wir diese gesellschaftsrechtliche Dimension für Unternehmen und Fonds ab, die im Immobiliensektor tätig sind. Unser gesellschaftsrechtliches Team kennt sowohl das Gesellschaftsrecht als auch die spezifischen Besonderheiten des Immobiliensektors: die Struktur von Entwicklungsprojekten, die Funktionsweise von Immobilieninvestmentfonds, Finanzierungsmechanismen und Devestitionsstrukturen.
SPVs und Immobilieninvestitionsvehikel
Die meisten Immobilienprojekte ab einer gewissen Größenordnung werden über eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) abgewickelt, die eigens für das jeweilige Projekt gegründet wird. Diese Struktur isoliert das Projektrisiko vom persönlichen Vermögen der Gesellschafter und ermöglicht es, die Beziehung zwischen dem operativen Entwickler und dem Finanzinvestor klar und kontrolliert zu gestalten.
Wir gründen die SPVs, erstellen ihre auf die Projektbedürfnisse abgestimmte Satzung, bereiten den Gesellschaftervertrag vor, der die Beziehung zwischen den Beteiligten regelt, und begleiten die Gesellschafter während der gesamten Lebensdauer des Vehikels bis zu seiner Auflösung.
Rechtliche Due Diligence: den Vermögenswert vor dem Erwerb kennen
Die vor dem Erwerb eines Immobilienvermögenswerts durchgeführte rechtliche Due Diligence ist die erste Verteidigungslinie gegen verborgene Risiken: nicht offengelegte Grundbuchbelastungen, planungsrechtliche Unregelmäßigkeiten, Mietverträge mit ungünstigen Bedingungen, anhängige Rechtsstreitigkeiten oder Nutzungsbeschränkungen. Ein sorgfältiger Due-Diligence-Bericht ermöglicht die Verhandlung von Garantien und Freistellungen im Kauf- und Übertragungsvertrag, durch die identifizierte Risiken auf den Verkäufer übertragen werden.
Wir führen rechtliche Due Diligence für Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und gemischt genutzte Vermögenswerte durch und koordinieren dabei mit technischen und planungsrechtlichen Beratern, sofern die Situation dies erfordert.
Gesellschafterstreitigkeiten bei Immobiliengesellschaften
Gesellschafterstreitigkeiten im Immobiliensektor haben besondere Merkmale: Die Bewertung des zugrunde liegenden Vermögenswerts ist das zentrale Element des Streits, und die Zeitplanung eines Immobilienprojekts schafft Dringlichkeiten, die ein Gesellschafterkonflikt blockieren kann. Ein Gesellschafter, der die Veräußerung eines Vermögenswerts verhindert, wenn der Markt seinen Höhepunkt erreicht hat, oder der Vorstandsentscheidungen blockiert, kann in kurzer Zeit erheblichen finanziellen Schaden anrichten.
Wir beraten bei der Bewältigung dieser Streitigkeiten, wobei die Optionen von der Verhandlung einer Ausstiegsvereinbarung bis zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen oder dem Antrag auf gerichtliche Auflösung wegen Blockade der Governance-Organe reichen.
Kontaktieren Sie unser Team von spezialisierten Immobilienjuristen für eine erste Bewertung Ihrer Position.
Häufig gestellte Fragen
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