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Unternehmensanwalt für Familienunternehmen: Struktur, Governance und Nachfolge

Das spanische Familienunternehmen steht vor einem Paradox: Es ist der Motor der Wirtschaft, denn Familienunternehmen erwirtschaften 70 % des BIP und 67 % der privaten Beschäftigung, weist jedoch eine sehr geringe generationsübergreifende Überlebensrate auf. Nur 30 % erreichen die zweite Generation, weniger als 12 % die dritte. Die Ursachen liegen vor allem in Konflikten zwischen Familiengesellschaftern, dem Fehlen klarer Corporate-Governance-Strukturen, dem Mangel an einem Protokoll zur Regelung des Eintritts der nächsten Generation in das Unternehmen und der Vermischung von familiären und unternehmerischen Sphären. Wenn diese Konflikte eskalieren, sind sie die zerstörerischsten, da sie gleichzeitig das Familienvermögen und persönliche Beziehungen betreffen.

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Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

Bei BMC beraten wir Familienunternehmen bei der Gestaltung der rechtlichen Struktur, die ein geordnetes Wachstum ermöglicht, die Integration der nächsten Generation steuert, Konflikte löst, bevor sie eskalieren, und die Nachfolge rechtzeitig plant. Unsere Arbeit verbindet Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerplanung zu umfassenden Lösungen, die sowohl das Unternehmen als auch die Familie berücksichtigen.

  • Nur 30 % der spanischen Familienunternehmen überleben den Generationswechsel und erreichen die zweite Generation. Die Hauptursachen sind Governance-Konflikte, fehlende Gesellschafterverträge und mangelnde Nachfolgeplanung, nicht schwache Unternehmensleistung (Daten des IEF Familienunternehmen-Instituts).

  • Das Familienprotokoll (Protocolo Familiar) ist das Governance-Instrument für die Schnittstelle zwischen Familie und Unternehmen; es entfaltet nur dann rechtliche Bindungswirkung, wenn es als Gesellschaftervertrag ausgestaltet ist. Eine bloße Grundsatzerklärung ist moralisch überzeugend, aber nicht direkt vollstreckbar.

  • Die 95 %-ISD-Ermäßigung bei der intergenerationellen Übertragung von Familienunternehmensanteilen erfordert

    eine echte wirtschaftliche Tätigkeit, dass der Hauptgesellschafter Leitungsfunktionen mit einer Vergütung oberhalb von 50 % seiner gesamten Arbeitnehmer- und Kapitaleinkünfte ausübt, sowie eine 10-jährige Behaltefrist des Erben (Art. 20.2.c LISD).

  • Eine Drag-along-Klausel im Gesellschaftervertrag ermöglicht es Mehrheitsgesellschaftern, Minderheitsgesellschafter unter denselben Bedingungen in einen Verkauf einzubeziehen. Sie ist unverzichtbar, um ein Minderheitsveto bei einem vereinbarten Exit zu verhindern, fehlt jedoch in vielen spanischen Familiengesellschaftssatzungen.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Diagnose der bestehenden Struktur

    Wir analysieren die bestehende Gesellschaftsstruktur, die Satzung und Gesellschafterverträge, die Verteilung der Anteile unter den Familienmitgliedern, die aktuellen Governance-Organe sowie die vorhandenen (oder fehlenden) Mechanismen zur Entscheidungsfindung in Konfliktsituationen.

  2. Gestaltung des Familienprotokolls

    Wir erstellen das Familienprotokoll (Protocolo Familiar), das Dokument, das die Regeln für die Beziehung zwischen Familie und Unternehmen festlegt: wer in das Unternehmen eintreten darf, unter welchen Bedingungen und mit welcher Vergütung; wie strategische Entscheidungen getroffen werden; wie Dividenden verwaltet werden; und was geschieht, wenn ein Familienmitglied seinen Anteil veräußern möchte.

  3. Gesellschaftervertrag und Corporate Governance

    Wir ergänzen das Protokoll mit Instrumenten zur rechtlichen Umsetzung: Gesellschaftervertrag zwischen den Familiengesellschaftern, angepasste Gesellschaftssatzung, Familienrat und Leitungsorgan mit jeweiliger Geschäftsordnung sowie Konfliktlösungsmechanismen (Mediation, Schiedsverfahren).

  4. Planung der Unternehmensnachfolge

    Wir gestalten den Nachfolgeplan rechtzeitig: Auswahl des Nachfolgers oder des Post-Nachfolge-Governance-Modells, steuerliche Optimierung der Anteilsübertragung (95 %-ISD-Ermäßigung bei Erfüllung der Anforderungen für Familienunternehmen) sowie Strukturierung der Übertragung (Schenkung zu Lebzeiten, testamentarische Übertragung oder eine Kombination).

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Das Problem

Das spanische Familienunternehmen steht vor einem Paradox: Es ist der Motor der Wirtschaft, denn Familienunternehmen erwirtschaften 70 % des BIP und 67 % der privaten Beschäftigung, weist jedoch eine sehr geringe generationsübergreifende Überlebensrate auf. Nur 30 % erreichen die zweite Generation, weniger als 12 % die dritte. Die Ursachen liegen vor allem in Konflikten zwischen Familiengesellschaftern, dem Fehlen klarer Corporate-Governance-Strukturen, dem Mangel an einem Protokoll zur Regelung des Eintritts der nächsten Generation in das Unternehmen und der Vermischung von familiären und unternehmerischen Sphären. Wenn diese Konflikte eskalieren, sind sie die zerstörerischsten, da sie gleichzeitig das Familienvermögen und persönliche Beziehungen betreffen.

Unsere Lösung

Bei BMC beraten wir Familienunternehmen bei der Gestaltung der rechtlichen Struktur, die ein geordnetes Wachstum ermöglicht, die Integration der nächsten Generation steuert, Konflikte löst, bevor sie eskalieren, und die Nachfolge rechtzeitig plant. Unsere Arbeit verbindet Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerplanung zu umfassenden Lösungen, die sowohl das Unternehmen als auch die Familie berücksichtigen.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Diagnose der bestehenden Struktur

Wir analysieren die bestehende Gesellschaftsstruktur, die Satzung und Gesellschafterverträge, die Verteilung der Anteile unter den Familienmitgliedern, die aktuellen Governance-Organe sowie die vorhandenen (oder fehlenden) Mechanismen zur Entscheidungsfindung in Konfliktsituationen.

2

Gestaltung des Familienprotokolls

Wir erstellen das Familienprotokoll (Protocolo Familiar), das Dokument, das die Regeln für die Beziehung zwischen Familie und Unternehmen festlegt: wer in das Unternehmen eintreten darf, unter welchen Bedingungen und mit welcher Vergütung; wie strategische Entscheidungen getroffen werden; wie Dividenden verwaltet werden; und was geschieht, wenn ein Familienmitglied seinen Anteil veräußern möchte.

3

Gesellschaftervertrag und Corporate Governance

Wir ergänzen das Protokoll mit Instrumenten zur rechtlichen Umsetzung: Gesellschaftervertrag zwischen den Familiengesellschaftern, angepasste Gesellschaftssatzung, Familienrat und Leitungsorgan mit jeweiliger Geschäftsordnung sowie Konfliktlösungsmechanismen (Mediation, Schiedsverfahren).

4

Planung der Unternehmensnachfolge

Wir gestalten den Nachfolgeplan rechtzeitig: Auswahl des Nachfolgers oder des Post-Nachfolge-Governance-Modells, steuerliche Optimierung der Anteilsübertragung (95 %-ISD-Ermäßigung bei Erfüllung der Anforderungen für Familienunternehmen) sowie Strukturierung der Übertragung (Schenkung zu Lebzeiten, testamentarische Übertragung oder eine Kombination).

Das Familienunternehmen: das wertvollste und zugleich fragilste Vermögen

Das Familienunternehmen ist das Rückgrat der spanischen Wirtschaft. 70 % des BIP, 67 % der privaten Beschäftigung und mehr als 80 % der exportierenden Unternehmen sind familiengeführt. Dennoch überlebt nur 30 % der Familienunternehmen den Generationswechsel und erreicht die zweite Generation. Dies ist keine Frage des Talents oder ungünstiger Märkte: Es ist eine Frage der Struktur, der Governance und der Nachfolgeplanung.

Bei BMC begleiten wir Familienunternehmen bei der Gestaltung der rechtlichen Architektur, die ein geordnetes Wachstum und einen konfliktfreien Generationenwechsel ermöglicht. Wir verbinden Gesellschaftsrecht mit Erbrecht und Steuerplanung zu umfassenden Lösungen, die sowohl das Unternehmen als auch die Familie in den Blick nehmen.

Familienprotokoll: Spielregeln vor dem Konflikt

Das Familienprotokoll (Protocolo Familiar) ist das wirksamste Instrument zur Verhütung von Konflikten, die Familienunternehmen zerstören. Es legt vorab die Regeln zu den Themen fest, die die größte Spannung erzeugen: Dürfen alle Kinder im Unternehmen arbeiten oder nur die am besten qualifizierten? Unter welchen Bedingungen? Mit welcher Vergütung? Wie wird entschieden, wer der nächste Geschäftsführer wird? Was passiert, wenn ein Kind seine Anteile veräußern möchte und die anderen keinen Dritten als Gesellschafter akzeptieren wollen? Wie wird die Dividendenpolitik festgelegt, wenn manche Gesellschafter Liquidität benötigen und andere reinvestieren wollen?

Ein gut gestaltetes Protokoll wandelt diese unangenehmen Gespräche in dokumentierte, vorab getroffene Entscheidungen um. Es ist weit einfacher, die Spielregeln festzulegen, solange alle einverstanden sind, als sie zu lösen, wenn ein Konflikt bereits im Gange ist.

Corporate Governance: Familie und Unternehmen klar trennen

Eines der Kennzeichen von Familienunternehmen der zweiten oder dritten Generation, die gut funktionieren, ist die Trennung zwischen den Governance-Organen der Familie und jenen des Unternehmens. Der Familienrat, in dem Familienthemen mit Unternehmensrelevanz erörtert werden, und das Leitungsorgan, in dem strategische Geschäftsentscheidungen getroffen werden, müssen klar differenzierte Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahrensordnungen aufweisen. Die Aufnahme unabhängiger Mitglieder in das Leitungsorgan ist in reifen Familienunternehmen gängige Praxis.

Nachfolge: planen, bevor es dringend wird

Die Unternehmensnachfolge ist der Moment des größten Risikos im Leben eines Familienunternehmens. Die Übertragung von Führung und Eigentum muss Jahre im Voraus geplant werden, damit sie geordnet, steuereffizient und für alle Beteiligten handhabbar ist. Die 95 %-Ermäßigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Familienunternehmen ist eine erhebliche steuerliche Chance, die nur genutzt werden kann, wenn die Gesellschaftsstruktur die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.

Wir gestalten für jedes Familienunternehmen einen individuellen Nachfolgeplan, der die Wahl des Post-Nachfolge-Governance-Modells, die steuerliche Optimierung der Übertragung und die Begleitung des familiären Prozesses der Vorbereitung auf den Wechsel verbindet.

Kontaktieren Sie unser Team von Spezialisten für Familienunternehmen für ein unverbindliches Erstgespräch.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Familienprotokoll (Protocolo Familiar) ist das Dokument, das die Beziehungen zwischen den Familiengesellschaftern und dem Unternehmen regelt. Es legt Regeln für den Zugang von Familienmitgliedern zu Führungspositionen, die Dividendenpolitik, Liquiditätsmechanismen für ausscheidungswillige Gesellschafter und die Governance-Organe der Gesellschaft fest. Rechtlich ist das Protokoll ein Vertrag zwischen den Familiengesellschaftern und kann je nach Ausgestaltung unterschiedlich stark durchsetzbar sein: als Gesellschaftervertrag (verbindlich zwischen den Parteien), als Grundsatzerklärung (moralisch überzeugend, aber nicht direkt vollstreckbar) oder mit satzungsrechtlichen Bestimmungen (gegenüber der Gesellschaft selbst wirksam).
Ein Streit zwischen Geschwistergesellschaftern beginnt typischerweise mit Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftsführung oder Dividendenpolitik und kann zu einem Entscheidungsblockade der Governance-Organe eskalieren. Die verfügbaren rechtlichen Optionen sind: gesellschaftsrechtliche Mediation (ein freiwilliges Verfahren mit einem vermittelnden Dritten), Schiedsverfahren, falls im Gesellschaftervertrag vorgesehen, Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, die unregelmäßig gefasst wurden, oder Antrag auf gerichtliche Auflösung wegen dauerhafter Blockade. Ein gut ausgearbeitetes Familienprotokoll reduziert die Wahrscheinlichkeit erheblich, in diese Situationen zu geraten, und bietet Ausstiegsmechanismen vor einem Rechtsstreit.
Dies hängt davon ab, ob ein Familienprotokoll besteht und was es vorsieht. Ohne Protokoll hat ein Gesellschafter (auch ein Familienmitglied) nur die Rechte, die Satzung und Gesetz gewähren: Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, Dividendenempfang, Teilnahme an Kapitalerhöhungen und Informationsrechte. Es gibt kein automatisches Recht auf Bestellung zum Geschäftsführer oder auf eine Managementposition. Das Familienprotokoll kann Bedingungen für den Eintritt von Familienmitgliedern in die Geschäftsführung festlegen: Mindestqualifikationen, externe Erfahrung und ein Beurteilungsverfahren.
Die Übertragung von Anteilen an einem Familienunternehmen auf Abkömmlinge kommt in den Genuss einer 95 %-Ermäßigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD), sofern die Anforderungen des Artikels 20.2(c) LISD erfüllt sind: Das Unternehmen muss eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (kein reines Vermögensverwaltungsunternehmen sein), ein Gesellschafter muss echte Leitungsfunktionen mit einer Vergütung wahrnehmen, die 50 % seiner gesamten Arbeitnehmer- und Kapitaleinkünfte übersteigt, und der Anteil des übertragenden Gesellschafters muss 5 % individuell oder 20 % auf Familienbasis übersteigen. Diese Ermäßigung kann bei bedeutenden Familienunternehmensvermögen eine Steuerersparnis von Millionen darstellen.
Die Antwort lautet stets: früher als man denkt. Die Unternehmensnachfolge erfordert jahrelange Vorbereitung: Identifizierung und Entwicklung des Nachfolgers (oder Gestaltung des Governance-Modells bei mehreren Kindern), Optimierung der Gesellschaftsstruktur für eine steuereffiziente Übertragung, Vornahme von Teilschenkungen zu Lebzeiten in steuerlich günstigeren Phasen sowie Steuerung der Erwartungen aller Familienmitglieder. Mit der Nachfolgeplanung erst zu beginnen, wenn der Gründer schwer erkrankt ist oder verstorben ist, ist die häufigste Ursache für Familienunternehmens-Krisen.
Ein 50/50-Deadlock, bei dem zwei Gesellschafter je 50 % halten und sich bei einer strategischen Entscheidung nicht einigen können, ist eine der lähmendsten Situationen für ein Familienunternehmen. Die rechtlichen Optionen hängen davon ab, was der Gesellschaftervertrag und die Satzung vorsehen: ein Stichentscheid des Vorsitzenden, ein Lösungsverfahren unter Einbindung eines vertrauenswürdigen unabhängigen Dritten, eine Buy-Sell-Klausel, die jeder Partei erlaubt, einen Zwangskauf zu einem festgelegten Preis auszulösen, oder bei Fehlen vertraglicher Mechanismen ein Antrag auf gerichtliche Auflösung wegen Unmöglichkeit der Erreichung des Gesellschaftszwecks. Ein gut ausgearbeitetes Familienprotokoll und ein solider Gesellschaftervertrag sollten Blockade-Szenarien antizipieren und lösen, bevor sie entstehen.
Der Familienrat ist das Governance-Organ für Familienangelegenheiten: Er verwaltet familiäre Beziehungen, diskutiert strategische Entscheidungen mit Familienbezug, überwacht das Familienprotokoll und bietet Familiengesellschaftern, die nicht Geschäftsführer sind, ein Forum zur Teilnahme an der Unternehmensausrichtung. Er hat keine gesellschaftsrechtliche Rechtspersönlichkeit; seine Autorität ergibt sich aus dem Protokoll. Das Leitungsorgan ist das gesetzliche Verwaltungsorgan der Gesellschaft, zuständig für deren Leitung und Vertretung, mit von der Gesellschafterversammlung bestellten Mitgliedern. Beide koexistieren: Der Familienrat agiert in der familiären Sphäre, das Leitungsorgan in der gesellschaftsrechtlichen. Die Verwechslung beider Sphären führt zu Governance-Problemen und ungültigen Beschlüssen.

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Häufige Fragen

Fragen zu Unternehmensanwalt für Familienunternehmen

Das Familienprotokoll (Protocolo Familiar) ist das Dokument, das die Beziehungen zwischen den Familiengesellschaftern und dem Unternehmen regelt. Es legt Regeln für den Zugang von Familienmitgliedern zu Führungspositionen, die Dividendenpolitik, Liquiditätsmechanismen für ausscheidungswillige Gesellschafter und die Governance-Organe der Gesellschaft fest. Rechtlich ist das Protokoll ein Vertrag zwischen den Familiengesellschaftern und kann je nach Ausgestaltung unterschiedlich stark durchsetzbar sein: als Gesellschaftervertrag (verbindlich zwischen den Parteien), als Grundsatzerklärung (moralisch überzeugend, aber nicht direkt vollstreckbar) oder mit satzungsrechtlichen Bestimmungen (gegenüber der Gesellschaft selbst wirksam).
Ein Streit zwischen Geschwistergesellschaftern beginnt typischerweise mit Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftsführung oder Dividendenpolitik und kann zu einem Entscheidungsblockade der Governance-Organe eskalieren. Die verfügbaren rechtlichen Optionen sind: gesellschaftsrechtliche Mediation (ein freiwilliges Verfahren mit einem vermittelnden Dritten), Schiedsverfahren, falls im Gesellschaftervertrag vorgesehen, Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, die unregelmäßig gefasst wurden, oder Antrag auf gerichtliche Auflösung wegen dauerhafter Blockade. Ein gut ausgearbeitetes Familienprotokoll reduziert die Wahrscheinlichkeit erheblich, in diese Situationen zu geraten, und bietet Ausstiegsmechanismen vor einem Rechtsstreit.
Dies hängt davon ab, ob ein Familienprotokoll besteht und was es vorsieht. Ohne Protokoll hat ein Gesellschafter (auch ein Familienmitglied) nur die Rechte, die Satzung und Gesetz gewähren: Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, Dividendenempfang, Teilnahme an Kapitalerhöhungen und Informationsrechte. Es gibt kein automatisches Recht auf Bestellung zum Geschäftsführer oder auf eine Managementposition. Das Familienprotokoll kann Bedingungen für den Eintritt von Familienmitgliedern in die Geschäftsführung festlegen: Mindestqualifikationen, externe Erfahrung und ein Beurteilungsverfahren.
Die Übertragung von Anteilen an einem Familienunternehmen auf Abkömmlinge kommt in den Genuss einer 95 %-Ermäßigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD), sofern die Anforderungen des Artikels 20.2(c) LISD erfüllt sind: Das Unternehmen muss eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (kein reines Vermögensverwaltungsunternehmen sein), ein Gesellschafter muss echte Leitungsfunktionen mit einer Vergütung wahrnehmen, die 50 % seiner gesamten Arbeitnehmer- und Kapitaleinkünfte übersteigt, und der Anteil des übertragenden Gesellschafters muss 5 % individuell oder 20 % auf Familienbasis übersteigen. Diese Ermäßigung kann bei bedeutenden Familienunternehmensvermögen eine Steuerersparnis von Millionen darstellen.
Die Antwort lautet stets: früher als man denkt. Die Unternehmensnachfolge erfordert jahrelange Vorbereitung: Identifizierung und Entwicklung des Nachfolgers (oder Gestaltung des Governance-Modells bei mehreren Kindern), Optimierung der Gesellschaftsstruktur für eine steuereffiziente Übertragung, Vornahme von Teilschenkungen zu Lebzeiten in steuerlich günstigeren Phasen sowie Steuerung der Erwartungen aller Familienmitglieder. Mit der Nachfolgeplanung erst zu beginnen, wenn der Gründer schwer erkrankt ist oder verstorben ist, ist die häufigste Ursache für Familienunternehmens-Krisen.
Ein 50/50-Deadlock, bei dem zwei Gesellschafter je 50 % halten und sich bei einer strategischen Entscheidung nicht einigen können, ist eine der lähmendsten Situationen für ein Familienunternehmen. Die rechtlichen Optionen hängen davon ab, was der Gesellschaftervertrag und die Satzung vorsehen: ein Stichentscheid des Vorsitzenden, ein Lösungsverfahren unter Einbindung eines vertrauenswürdigen unabhängigen Dritten, eine Buy-Sell-Klausel, die jeder Partei erlaubt, einen Zwangskauf zu einem festgelegten Preis auszulösen, oder bei Fehlen vertraglicher Mechanismen ein Antrag auf gerichtliche Auflösung wegen Unmöglichkeit der Erreichung des Gesellschaftszwecks. Ein gut ausgearbeitetes Familienprotokoll und ein solider Gesellschaftervertrag sollten Blockade-Szenarien antizipieren und lösen, bevor sie entstehen.
Der Familienrat ist das Governance-Organ für Familienangelegenheiten: Er verwaltet familiäre Beziehungen, diskutiert strategische Entscheidungen mit Familienbezug, überwacht das Familienprotokoll und bietet Familiengesellschaftern, die nicht Geschäftsführer sind, ein Forum zur Teilnahme an der Unternehmensausrichtung. Er hat keine gesellschaftsrechtliche Rechtspersönlichkeit; seine Autorität ergibt sich aus dem Protokoll. Das Leitungsorgan ist das gesetzliche Verwaltungsorgan der Gesellschaft, zuständig für deren Leitung und Vertretung, mit von der Gesellschafterversammlung bestellten Mitgliedern. Beide koexistieren: Der Familienrat agiert in der familiären Sphäre, das Leitungsorgan in der gesellschaftsrechtlichen. Die Verwechslung beider Sphären führt zu Governance-Problemen und ungültigen Beschlüssen.
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