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Niederländischer Staatsbürger in Spanien — Wie der niederländische Box 3, die spanische Vermögensteuer und das DBA von 1971 zusammenwirken

Niederländische Staatsbürger, die nach Spanien ziehen, stoßen auf ein bilaterales Abkommen aus dem Jahr 1971, das das innovative niederländische Box-3-System der fiktiven Renditen auf Finanzvermögen nicht antizipierte. Box 3 und die spanische Vermögensteuer erzeugen häufig Doppelbesteuerung auf dieselben Vermögenswerte. Darüber hinaus wird die niederländische AOW-Staatsrente für spanische Residenten in Spanien besteuert — nicht in den Niederlanden; viele Expats entdecken diese Verpflichtung erst, wenn der Belastingdienst Informationen anfordert.

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Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC berät in Spanien ansässige niederländische Staatsangehörige: Spanien-Niederlande-DBA-1971-Analyse, Box 3 vs. spanische Vermögensteuer, AOW und betriebliche Renten (pensioenregeling), Beckham-Gesetz soweit anwendbar, Modelo 720 und Koordination mit Steuerberatern in den Niederlanden.

  • Das Spanien-Niederlande-DBA (unterzeichnet am 16. Juni 1971, BOE-A-1972-534, in Kraft seit 1972) deckt das niederländische Box-3-System nicht ab, das eine fiktive Rendite auf das Netto-Finanzvermögen besteuert; das Zusammenspiel von Box 3 und der spanischen Vermögensteuer kann potenzielle Doppelbesteuerung erzeugen.

  • Die spanische Vermögensteuer (IP) hat Vorrang vor dem niederländischen Box 3 für spanische Residenten

    Spanien besteuert das tatsächliche Vermögen und der Belastingdienst kann Box-3-Vermögen in den Niederlanden nur unter eingeschränkten Umständen besteuern.

  • Die AOW-Rente (Algemene Ouderdomswet, niederländische Staatsrente) wird für spanische Residenten nach Artikel 18.1 des DBA in Spanien besteuert; der Belastingdienst kann Einbehalte vornehmen, bis die spanische Ansässigkeit nachgewiesen ist.

  • Das Beckham-Gesetz (art. 93 LIRPF, geändert durch Ley 28/2022) steht niederländischen Fachleuten zur Verfügung, die aus Arbeitsgründen nach Spanien ziehen.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. DBA-Analyse und steuerliche Ansässigkeit

    Wir überprüfen den Erwerb der spanischen Steueransässigkeit (art. 9 LIRPF) und den Verlust der Ansässigkeit in den Niederlanden beim Belastingdienst. Wir wenden die Tiebreaker-Regeln aus Artikel 4 des DBA von 1971 zur Lösung von Doppelansässigkeitskonflikten an und bestimmen die Behandlung jeder Einkommensquelle nach dem Abkommen.

  2. 'Box 3 vs. Vermögensteuer: Doppelbesteuerungsanalyse'

    Wir berechnen die Basis der spanischen Vermögensteuer für den spanischen Residenten mit niederländischen Vermögenswerten. Wir bewerten, ob eine Doppelbesteuerung mit dem niederländischen Box 3 entsteht und wie diese nach dem DBA und dem innerstaatlichen Recht beider Länder aufgelöst werden kann. Wir analysieren den Vorteil eines Wohnsitzes in Madrid (100 % IP-Befreiung).

  3. AOW und niederländische betriebliche Renten

    Wir berechnen die Besteuerung der AOW und niederländischer betrieblicher Renten (pensioenregeling) im spanischen IRPF. Wir verwalten den Prozess der Beantragung der niederländischen Quellensteuerbefreiung beim Belastingdienst anhand der spanischen Steueransässigkeitsbescheinigung der AEAT.

  4. Beckham-Gesetz für niederländische Fachleute

    Für Arbeitnehmer, Direktoren oder digitale Nomaden, die aus Arbeitsgründen nach Spanien umziehen, bewerten wir die Berechtigung nach Artikel 93 LIRPF und erstellen das Modelo 149 innerhalb der Sechsmonatsfrist.

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Das Problem

Niederländische Staatsbürger, die nach Spanien ziehen, stoßen auf ein bilaterales Abkommen aus dem Jahr 1971, das das innovative niederländische Box-3-System der fiktiven Renditen auf Finanzvermögen nicht antizipierte. Box 3 und die spanische Vermögensteuer erzeugen häufig Doppelbesteuerung auf dieselben Vermögenswerte. Darüber hinaus wird die niederländische AOW-Staatsrente für spanische Residenten in Spanien besteuert — nicht in den Niederlanden; viele Expats entdecken diese Verpflichtung erst, wenn der Belastingdienst Informationen anfordert.

Unsere Lösung

BMC berät in Spanien ansässige niederländische Staatsangehörige: Spanien-Niederlande-DBA-1971-Analyse, Box 3 vs. spanische Vermögensteuer, AOW und betriebliche Renten (pensioenregeling), Beckham-Gesetz soweit anwendbar, Modelo 720 und Koordination mit Steuerberatern in den Niederlanden.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

DBA-Analyse und steuerliche Ansässigkeit

Wir überprüfen den Erwerb der spanischen Steueransässigkeit (art. 9 LIRPF) und den Verlust der Ansässigkeit in den Niederlanden beim Belastingdienst. Wir wenden die Tiebreaker-Regeln aus Artikel 4 des DBA von 1971 zur Lösung von Doppelansässigkeitskonflikten an und bestimmen die Behandlung jeder Einkommensquelle nach dem Abkommen.

2

'Box 3 vs. Vermögensteuer: Doppelbesteuerungsanalyse'

Wir berechnen die Basis der spanischen Vermögensteuer für den spanischen Residenten mit niederländischen Vermögenswerten. Wir bewerten, ob eine Doppelbesteuerung mit dem niederländischen Box 3 entsteht und wie diese nach dem DBA und dem innerstaatlichen Recht beider Länder aufgelöst werden kann. Wir analysieren den Vorteil eines Wohnsitzes in Madrid (100 % IP-Befreiung).

3

AOW und niederländische betriebliche Renten

Wir berechnen die Besteuerung der AOW und niederländischer betrieblicher Renten (pensioenregeling) im spanischen IRPF. Wir verwalten den Prozess der Beantragung der niederländischen Quellensteuerbefreiung beim Belastingdienst anhand der spanischen Steueransässigkeitsbescheinigung der AEAT.

4

Beckham-Gesetz für niederländische Fachleute

Für Arbeitnehmer, Direktoren oder digitale Nomaden, die aus Arbeitsgründen nach Spanien umziehen, bewerten wir die Berechtigung nach Artikel 93 LIRPF und erstellen das Modelo 149 innerhalb der Sechsmonatsfrist.

5

Modelo 720 und Vermögens-Compliance

Wir reichen das Modelo 720 für niederländische Vermögenswerte (Konten, Fonds, beleggingsrekening, Immobilien) ein und erstellen die IRPF-Erklärung mit korrekter Behandlung niederländischer Einkünfte, koordiniert mit dem Belastingadviseur des Steuerpflichtigen in den Niederlanden.

'1971'
Jahr des Spanien-Niederlande-DBA (in Kraft seit 1972)
700,000 €
Staatlicher Freibetrag für die spanische Vermögensteuer
24%
Flat-Rate unter dem Beckham-Gesetz (bis zu 600.000 €)
50,000 €
Modelo-720-Schwelle pro Kategorie

Ich lebte in Valencia mit einem Anlageportfolio bei ABN AMRO und hatte keine Ahnung, dass ich es in Spanien erklären musste oder dass ich auch der Vermögensteuer unterliege. BMC klärte die gesamte Situation, reichte die ausstehenden Modelo-720-Erklärungen ein und erläuterte das Zusammenspiel von Box 3 mit der spanischen Vermögensteuer. Sie verwalten jetzt meine jährlichen Erklärungen.

Jan van der Berg Independent consultant, Valencia

Das Rechtsrahmen: Spanien-Niederlande-DBA 1971

Die bilaterale Steuerbeziehung wird durch das Übereinkommen zwischen dem Spanischen Staat und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommen- und Vermögensteuern, unterzeichnet in Madrid am 16. Juni 1971 und in Kraft seit dem 10. August 1972 (BOE-A-1972-534), geregelt.

Dieses Abkommen, das vor über fünfzig Jahren unterzeichnet wurde, ist älter als die niederländische Steuerreform von 2001, die das Box-3-System der fiktiven Renditen auf Finanzvermögen einführte. Dies schafft Auslegungsunsicherheit bei der Anwendung des DBA, da der Abkommenstext keinen spezifischen Zurechnungsmechanismus für Box 3 vorsieht.

Rechtsgrundlage: BOE-A-1972-534. Es gibt kein formelles Änderungsprotokoll; die Auslegung von Box 3 unter dem DBA basiert auf der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs und der niederländischen Gerichte.

Die fünf wichtigsten Steuerpflichten eines niederländischen Staatsbürgers in Spanien

1. Steuerliche Ansässigkeit und Abmeldung in den Niederlanden

Der Erwerb der spanischen Steueransässigkeit erfordert die förmliche Benachrichtigung des Belastingdienst über den Verlust der steuerlichen Ansässigkeit in den Niederlanden (uitschrijven bij de gemeente, was den Belastingdienst automatisch benachrichtigt). Wenn der Steuerpflichtige wesentliche wirtschaftliche Bindungen an die Niederlande aufrechterhält (Geschäftstätigkeit, Immobilien, Unternehmensanteile), kann der Belastingdienst eine beschränkte Steuerpflicht (beperkte belastingplicht) auf niederländische Einkünfte aufrechterhalten.

Das DBA von 1971 legt in Artikel 4 Tiebreaker-Regeln zur Lösung von Doppelansässigkeitskonflikten fest: ständiger Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthaltsort und Staatsangehörigkeit.

2. Box 3 und die spanische Vermögensteuer: Das Doppelbesteuerungsproblem

Box 3 (Wet inkomstenbelasting 2001) ist das niederländische System zur Besteuerung von Ersparnissen und Investitionen: Anstatt tatsächliche Renditen zu besteuern, erhebt es Steuer auf eine fiktive Rendite, die auf dem durchschnittlichen jährlichen Netto-Finanzvermögen berechnet wird. Der effektive kombinierte Satz (Box-3-Satz × fiktive Rendite) entspricht im Wesentlichen einer Vermögensteuer auf Finanzvermögen.

Die spanische Vermögensteuer (IP) besteuert das Nettovermögen von Residenten (Finanzvermögen, Immobilien, Schmuck, Kunst, Unternehmensanteile) mit einem staatlichen Mindestfreibetrag von 700.000 €.

Der Konflikt: Ein spanischer Resident mit Finanzvermögen in den Niederlanden könnte theoretisch sowohl dem niederländischen Box 3 (auf niederländische Vermögenswerte als beschränkt Steuerpflichtiger) als auch der spanischen IP (auf das gesamte Vermögen) unterliegen. Das DBA von 1971 legt keine explizite Prioritätsregel fest, da Box 3 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens nicht existierte.

Die praktische Lösung: Die robusteste Position ist, dass der spanische Resident nur spanische IP auf sein gesamtes Vermögen (einschließlich niederländischer Vermögenswerte) zahlt und beim Belastingdienst die Box-3-Befreiung für niederländische Finanzvermögen beantragt. Artikel 22 des DBA (Vermögensbestimmung) kann zur Stützung dieser Position herangezogen werden. BMC koordiniert mit dem niederländischen Belastingadviseur, um diese Haltung bei beiden Steuerbehörden zu verwalten.

Der Madrid-Vorteil: Wenn der Steuerpflichtige in der Gemeinschaft Madrid ansässig ist, beseitigt die 100-%-IP-Befreiung die spanische Vermögensteuer vollständig und löst den Konflikt damit endgültig.

3. Die AOW-Rente und niederländische betriebliche Pläne

AOW (Algemene Ouderdomswet): Die niederländische Grundstaatsrente — ca. 1.368 € pro Monat (2024) für eine Einzelperson. Für spanische Residenten wird diese Rente nach Artikel 18.1 des DBA von 1971 im spanischen IRPF als Beschäftigungseinkommen besteuert. Der Belastingdienst kann loonheffing (Quellensteuer) einbehalten, bis die Befreiung über das entsprechende Formular und die spanische Steueransässigkeitsbescheinigung beantragt wird.

Pensioenregeling (betriebliche Rente): Niederländische betriebliche Renten (zweite Säule) werden in Spanien ähnlich besteuert. Wie die AOW kann der Belastingdienst weiterhin Einbehalte vornehmen, bis die spanische Ansässigkeit nachgewiesen ist.

4. Das Beckham-Gesetz für niederländische Fachleute

Das Expat-Regime — das Beckham-Gesetz (Ley Beckham) — gilt für niederländische Staatsbürger, die aus Arbeitsgründen nach Spanien umziehen. Der 24-%-Flat-Rate auf spanische Einkünfte für sechs Jahre, mit Befreiung ausländischer Einkünfte (Dividenden von niederländischen Aktien, Zinsen aus niederländischen Konten), kann eine erhebliche Ersparnis darstellen.

Besonders hervorzuheben ist, dass die niederländische 30%-Regeling und das spanische Beckham-Gesetz aufeinanderfolgende Regime sind, die kombiniert werden können, wenn der Fachmann vor der Ankunft in Spanien die Niederlande durchläuft. Unter der 30%-Regeling verbrachte Jahre (niederländische Ansässigkeit) zählen für die zehnjährige Vorans­äs­sig­keits­anforderung des Beckham-Gesetzes.

5. Das Modelo 720 und das niederländische Anlageportfolio

Niederländische Finanzvermögen — Bankkonten (ING, Rabobank, ABN AMRO, SNS Bank), Wertpapierportfolios, beleggersgiro (Anlagekonten), private Altersvorsorgepläne (derde pijler) — müssen im Modelo 720 erklärt werden, wenn sie 50.000 € pro Kategorie übersteigen.

DBA-Behandlung der wichtigsten Einkommensquellen

EinkommensquelleDBA-BehandlungPrimäre Besteuerung
Gehalt von niederländischem Unternehmen (Arbeit in Spanien)Art. 15 — TätigkeitsstaatSpanien (IRPF)
Dividenden von niederländischen AktienArt. 10 — max. 15 % NL-EinbehaltSpanien (IRPF), Gutschrift für niederländischen Einbehalt
Zinsen aus niederländischen KontenArt. 11 — max. 10 % NL-EinbehaltSpanien (IRPF), Gutschrift
Mieteinnahmen aus niederländischen ImmobilienArt. 6 — BelegenheitsstaatNiederlande
AOW-RenteArt. 18.1 — AnsässigkeitsstaatSpanien (IRPF)
Niederländische StaatsrenteArt. 18.2 — ZahlungsstaatNiederlande

Das niederländische Box-3-System: Aktuelle Entwicklungen

Box 3 wurde in den Niederlanden nach dem Urteil des Hoge Raad (Niederländischer Oberster Gerichtshof) vom Dezember 2021, das das fiktive Renditesystem für verfassungswidrig erklärt hat, wenn die tatsächlichen Renditen unter der fiktiven Rate liegen, erheblichen Reformen unterworfen. Der Belastingdienst zahlt betroffenen Steuerpflichtigen Entschädigungen und das System wird reformiert, um tatsächliche statt fiktiver Renditen zu besteuern. Für Steuerpflichtige mit niederländischen Vermögenswerten, die in Spanien ansässig sind, kann diese Reform die verbleibende niederländische Steuerlast reduzieren.

Kontaktieren Sie das BMC-Steuerteam für ein Beratungsgespräch zu Ihrer konkreten Situation als niederländischer Staatsbürger in Spanien.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Box 3 (Wet inkomstenbelasting 2001) ist das niederländische System zur Besteuerung von Ersparnissen und Investitionen: Anstatt tatsächliche Renditen zu besteuern, erhebt es Steuer auf eine fiktive Rendite, die auf dem durchschnittlichen jährlichen Netto-Finanzvermögen berechnet wird. Der effektive kombinierte Satz (Box-3-Satz × fiktive Rendite) entspricht im Wesentlichen einer Vermögensteuer auf Finanzvermögen. Die spanische Vermögensteuer (IP) besteuert das Nettovermögen von Residenten (Finanzvermögen, Immobilien, Schmuck, Kunst, Unternehmensanteile) mit einem staatlichen Mindestfreibetrag von 700.000 €. Der Konflikt: Ein spanischer Resident mit Finanzvermögen in den Niederlanden könnte theoretisch sowohl dem niederländischen Box 3 (auf niederländische Vermögenswerte als beschränkt Steuerpflichtiger) als auch der spanischen IP (auf das gesamte Vermögen) unterliegen. Das DBA von 1971 legt keine explizite Prioritätsregel fest, da Box 3 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens nicht existierte. Die robusteste Position ist, dass der spanische Resident nur spanische IP auf sein gesamtes Vermögen (einschließlich niederländischer Vermögenswerte) zahlt und beim Belastingdienst eine Befreiung von Box 3 für niederländische Finanzvermögen beantragt. Artikel 22 des DBA (Vermögensbestimmung) kann zur Stützung dieser Position herangezogen werden. BMC koordiniert mit dem niederländischen Belastingadviseur, um diese Position bei beiden Steuerbehörden zu verwalten.
Die AOW (Algemene Ouderdomswet) ist die niederländische Grundstaatsrente — entspricht für eine Einzelperson ca. 1.368 € pro Monat (2024). Für spanische Residenten wird diese Rente nach Artikel 18.1 des DBA von 1971 im spanischen IRPF als Beschäftigungseinkommen besteuert. Der Belastingdienst kann loonheffing (Quellensteuer) einbehalten, bis die Befreiung über das entsprechende Befreiungsformular und die spanische Steueransässigkeitsbescheinigung beantragt wird. Die AOW muss in der Modelo-100-IRPF-Erklärung angegeben werden.
Ja, wenn der Saldo von Konten bei niederländischen Finanzinstituten 50.000 € übersteigt (Wert zum 31. Dezember oder Durchschnittssaldo des letzten Quartals des Jahres). Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf Wertpapierportfolios (beleggersgiro, beleggingsrekening) bei niederländischen Instituten, private Altersvorsorgepläne und Beteiligungen an niederländischen Unternehmen. Das Modelo 720 ist informativ (es begründet keine zusätzliche Besteuerung), aber die Nichteinhaltung kann zu formellen Strafen und Ermittlungsverfahren der AEAT führen.
Ja. Das Beckham-Gesetz gilt für jeden, der in den zehn vorherigen Steuerjahren kein spanischer Steueransässiger war und aus Arbeitsgründen umzieht. Ein niederländischer Staatsbürger, der nach Spanien zieht, um als Arbeitnehmer, Direktor, Unternehmer oder digitaler Nomade zu arbeiten, kann das Sonderregime nach Artikel 93 LIRPF beantragen. Der 24-%-Flat-Rate auf spanische Einkünfte (bis zu 600.000 €) und die Befreiung ausländischer Einkünfte (Dividenden von niederländischen Unternehmen, Zinsen aus niederländischen Konten) können sehr vorteilhaft sein. Das Modelo 149 muss innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsbeginn eingereicht werden.
Dividenden niederländischer Unternehmen können in den Niederlanden einem Quellensteuereinbehalt von bis zu 15 % unterliegen (Artikel 10 des DBA von 1971). Spanien hat als Ansässigkeitsstaat primäre Besteuerungsrechte auf diese Dividenden: Sie werden im IRPF als Kapitaleinkommen besteuert (19–28 %). Der niederländische Quellensteuereinbehalt wird über den internationalen Doppelbesteuerungsabzug (Artikel 80 LIRPF) auf die IRPF-Schuld angerechnet, bis zur Grenze der entsprechenden spanischen Steuer.
Leistungen aus niederländischen betrieblichen Altersvorsorgeplänen (pensioenregeling, basierend auf dem Pensioenwet) werden in Spanien nach Artikel 18.1 des DBA als Beschäftigungseinkommen im IRPF besteuert. Der Aufschub der Ansparphase wird von der AEAT nicht vollständig als Steueraufschub anerkannt: Renditen innerhalb des Plans während der Ansparphase können der IRPF-Besteuerung unterliegen. Wenn Leistungen beginnen, werden sie in die allgemeine IRPF-Basis als Beschäftigungseinkommen einbezogen. Es ist notwendig, beim Belastingdienst die niederländische Quellensteuerbefreiung zu beantragen.
Die 30%-Regeling ist ein niederländisches Steuerregime für hochqualifizierte Expatriate-Arbeitnehmer, die in die Niederlande umziehen: Es ermöglicht den Ausschluss von 30 % des Bruttogehalts aus der niederländischen Steuerbemessungsgrundlage für fünf Jahre. Wenn Sie die 30%-Regeling in den Niederlanden genutzt haben und nun nach Spanien ziehen, werden die unter der 30%-Regeling verbrachten Jahre als Jahre der niederländischen Ansässigkeit gezählt — nicht als spanische Ansässigkeit — sodass Ihr Umzug nach Spanien die Zehn-Jahres-Voransässigkeitsanforderung des Beckham-Gesetzes erfüllen kann, sofern alle anderen Voraussetzungen gegeben sind. Beide Regime sind getrennt und aufeinanderfolgend: Die 30%-Regeling deckt den Zeitraum in den Niederlanden ab; das Beckham-Gesetz deckt den Zeitraum in Spanien ab.

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Häufige Fragen

Fragen zu Steuerleitfaden für niederländische Staatsbürger in Spanien 2026 | BMC

Box 3 (Wet inkomstenbelasting 2001) ist das niederländische System zur Besteuerung von Ersparnissen und Investitionen: Anstatt tatsächliche Renditen zu besteuern, erhebt es Steuer auf eine fiktive Rendite, die auf dem durchschnittlichen jährlichen Netto-Finanzvermögen berechnet wird. Der effektive kombinierte Satz (Box-3-Satz × fiktive Rendite) entspricht im Wesentlichen einer Vermögensteuer auf Finanzvermögen. Die spanische Vermögensteuer (IP) besteuert das Nettovermögen von Residenten (Finanzvermögen, Immobilien, Schmuck, Kunst, Unternehmensanteile) mit einem staatlichen Mindestfreibetrag von 700.000 €. Der Konflikt: Ein spanischer Resident mit Finanzvermögen in den Niederlanden könnte theoretisch sowohl dem niederländischen Box 3 (auf niederländische Vermögenswerte als beschränkt Steuerpflichtiger) als auch der spanischen IP (auf das gesamte Vermögen) unterliegen. Das DBA von 1971 legt keine explizite Prioritätsregel fest, da Box 3 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens nicht existierte. Die robusteste Position ist, dass der spanische Resident nur spanische IP auf sein gesamtes Vermögen (einschließlich niederländischer Vermögenswerte) zahlt und beim Belastingdienst eine Befreiung von Box 3 für niederländische Finanzvermögen beantragt. Artikel 22 des DBA (Vermögensbestimmung) kann zur Stützung dieser Position herangezogen werden. BMC koordiniert mit dem niederländischen Belastingadviseur, um diese Position bei beiden Steuerbehörden zu verwalten.
Die AOW (Algemene Ouderdomswet) ist die niederländische Grundstaatsrente — entspricht für eine Einzelperson ca. 1.368 € pro Monat (2024). Für spanische Residenten wird diese Rente nach Artikel 18.1 des DBA von 1971 im spanischen IRPF als Beschäftigungseinkommen besteuert. Der Belastingdienst kann loonheffing (Quellensteuer) einbehalten, bis die Befreiung über das entsprechende Befreiungsformular und die spanische Steueransässigkeitsbescheinigung beantragt wird. Die AOW muss in der Modelo-100-IRPF-Erklärung angegeben werden.
Ja, wenn der Saldo von Konten bei niederländischen Finanzinstituten 50.000 € übersteigt (Wert zum 31. Dezember oder Durchschnittssaldo des letzten Quartals des Jahres). Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf Wertpapierportfolios (beleggersgiro, beleggingsrekening) bei niederländischen Instituten, private Altersvorsorgepläne und Beteiligungen an niederländischen Unternehmen. Das Modelo 720 ist informativ (es begründet keine zusätzliche Besteuerung), aber die Nichteinhaltung kann zu formellen Strafen und Ermittlungsverfahren der AEAT führen.
Ja. Das Beckham-Gesetz gilt für jeden, der in den zehn vorherigen Steuerjahren kein spanischer Steueransässiger war und aus Arbeitsgründen umzieht. Ein niederländischer Staatsbürger, der nach Spanien zieht, um als Arbeitnehmer, Direktor, Unternehmer oder digitaler Nomade zu arbeiten, kann das Sonderregime nach Artikel 93 LIRPF beantragen. Der 24-%-Flat-Rate auf spanische Einkünfte (bis zu 600.000 €) und die Befreiung ausländischer Einkünfte (Dividenden von niederländischen Unternehmen, Zinsen aus niederländischen Konten) können sehr vorteilhaft sein. Das Modelo 149 muss innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsbeginn eingereicht werden.
Dividenden niederländischer Unternehmen können in den Niederlanden einem Quellensteuereinbehalt von bis zu 15 % unterliegen (Artikel 10 des DBA von 1971). Spanien hat als Ansässigkeitsstaat primäre Besteuerungsrechte auf diese Dividenden: Sie werden im IRPF als Kapitaleinkommen besteuert (19–28 %). Der niederländische Quellensteuereinbehalt wird über den internationalen Doppelbesteuerungsabzug (Artikel 80 LIRPF) auf die IRPF-Schuld angerechnet, bis zur Grenze der entsprechenden spanischen Steuer.
Leistungen aus niederländischen betrieblichen Altersvorsorgeplänen (pensioenregeling, basierend auf dem Pensioenwet) werden in Spanien nach Artikel 18.1 des DBA als Beschäftigungseinkommen im IRPF besteuert. Der Aufschub der Ansparphase wird von der AEAT nicht vollständig als Steueraufschub anerkannt: Renditen innerhalb des Plans während der Ansparphase können der IRPF-Besteuerung unterliegen. Wenn Leistungen beginnen, werden sie in die allgemeine IRPF-Basis als Beschäftigungseinkommen einbezogen. Es ist notwendig, beim Belastingdienst die niederländische Quellensteuerbefreiung zu beantragen.
Die 30%-Regeling ist ein niederländisches Steuerregime für hochqualifizierte Expatriate-Arbeitnehmer, die in die Niederlande umziehen: Es ermöglicht den Ausschluss von 30 % des Bruttogehalts aus der niederländischen Steuerbemessungsgrundlage für fünf Jahre. Wenn Sie die 30%-Regeling in den Niederlanden genutzt haben und nun nach Spanien ziehen, werden die unter der 30%-Regeling verbrachten Jahre als Jahre der niederländischen Ansässigkeit gezählt — nicht als spanische Ansässigkeit — sodass Ihr Umzug nach Spanien die Zehn-Jahres-Voransässigkeitsanforderung des Beckham-Gesetzes erfüllen kann, sofern alle anderen Voraussetzungen gegeben sind. Beide Regime sind getrennt und aufeinanderfolgend: Die 30%-Regeling deckt den Zeitraum in den Niederlanden ab; das Beckham-Gesetz deckt den Zeitraum in Spanien ab.
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