Zum Inhalt springen

Schweizer nach Spanien 2026 — Visum, CDI, Beckham als Alternative zur Pauschalbesteuerung und CRS

Schweizer, die nach Spanien ziehen, stehen vor einer besonderen Konstellation: Als Nicht-EU-Bürger benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Pauschalbesteuerung (Lump-Sum Tax), die in der Schweiz für vermögende Ausländer möglich ist, existiert in Spanien nicht — das Beckham-Regime ist die funktionale Alternative. Das schweizerische Bankgeheimnis schützt nicht vor dem automatischen Informationsaustausch (CRS) mit Spanien, der seit 2018 aktiv ist: Konten bei UBS, Raiffeisen oder ZKB sind für die AEAT sichtbar.

Seit 2010 · 16 Jahre Steuerberater AEAT

Wählen Sie einen Termin im Kalender des Spezialisten.

Teilen Sie uns mit, wann wir anrufen sollen, und ein Partner meldet sich im gewünschten Zeitfenster.

Schreiben Sie uns und wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden.

Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich

Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC begleitet schweizerische Staatsangehörige von der Visaplanung über das Wegzugsmanagement aus der Schweiz bis zur vollständigen steuerlichen Integration in Spanien: Beckham-Antrag, DBA Schweiz-Spanien, AHV-Rentenbesteuerung, Modelo 720 für schweizerische Bankkonten und Vermögenswerte sowie CRS-Compliance.

  • Schweizer sind Nicht-EU-Bürger und benötigen ein Visum für den dauerhaften Aufenthalt in Spanien

    Nómada Digital, Emprendedor oder No Lucrativa je nach Profil.

  • Die schweizerische Pauschalbesteuerung (Pauschalbesteuerung/Forfait) existiert in Spanien nicht — das Beckham-Regime (24% Flat Tax, 6 Jahre) ist die funktionale Alternative für neue Residenten mit Berufstätigkeit.

  • Das schweizerische Bankgeheimnis schützt nicht vor Spanien

    Seit 2018 tauscht die Schweiz Bankdaten automatisch (CRS) mit Spanien aus — Konten bei UBS, Raiffeisen oder ZKB sind für die AEAT sichtbar.

  • Rund 10.000 Schweizer leben in Spanien — überwiegend HNW-Profil, konzentriert in Marbella und Mallorca.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Vorab-Analyse — Visum, steuerlicher Wegzug und Vermögensstruktur

    Wir analysieren das optimale Visaprofil (Nómada Digital, Emprendedor, No Lucrativa), die schweizerische Steuerposition (Wohnkanton, Vermögensstruktur, Pauschalbesteuerung falls zutreffend) und die Auswirkungen des Wegzugs auf Kapital, AHV und Pensionskasse (2. Säule). Diese Phase ist die kritischste und sollte 6 bis 12 Monate vor dem Umzug beginnen.

  2. Visum- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren

    Als Nicht-EU-Bürger muss der Schweizer ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wir koordinieren das gesamte Verfahren: Dokumentation, Konsulatkommunikation, Empadronamiento und NIE-Beantragung nach der Ankunft.

  3. Steuerliche Wegzugsplanung Schweiz

    Wir koordinieren mit dem Treuhänder oder Steuerberater in der Schweiz die Analyse der kantonalen Wegzugsbesteuerung, die Steuerveranlagung des Wegzugsjahres und die optimale Behandlung von Kapital und Beteiligungen vor oder nach dem Umzug.

  4. Beckham-Antrag — Modelo 149

    Wenn der Schweizer eine Berufstätigkeit ausübt und die Voraussetzungen des Art. 93 LIRPF erfüllt, stellen wir das Modelo 149 innerhalb der zwingenden 6-Monats-Frist. Die Versäumung schließt das Regime dauerhaft aus.

Selbstcheck · 45 Sekunden

Benötigen Sie diesen Service?

Beantworten Sie drei Fragen und wir zeigen Ihnen den relevantesten Service für Ihren Fall.

Wohnen Sie derzeit in Spanien?
Haben Sie Vermögen oder Einkünfte in einem anderen Land?
Haben Sie eine Erbschaft erhalten oder erwarten Sie eine?
Erwägen Sie die Gründung eines Unternehmens?
Antworten Sie, um Ihre empfohlenen Services zu sehen.

Das Problem

Schweizer, die nach Spanien ziehen, stehen vor einer besonderen Konstellation: Als Nicht-EU-Bürger benötigen sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Pauschalbesteuerung (Lump-Sum Tax), die in der Schweiz für vermögende Ausländer möglich ist, existiert in Spanien nicht — das Beckham-Regime ist die funktionale Alternative. Das schweizerische Bankgeheimnis schützt nicht vor dem automatischen Informationsaustausch (CRS) mit Spanien, der seit 2018 aktiv ist: Konten bei UBS, Raiffeisen oder ZKB sind für die AEAT sichtbar.

Unsere Lösung

BMC begleitet schweizerische Staatsangehörige von der Visaplanung über das Wegzugsmanagement aus der Schweiz bis zur vollständigen steuerlichen Integration in Spanien: Beckham-Antrag, DBA Schweiz-Spanien, AHV-Rentenbesteuerung, Modelo 720 für schweizerische Bankkonten und Vermögenswerte sowie CRS-Compliance.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Vorab-Analyse — Visum, steuerlicher Wegzug und Vermögensstruktur

Wir analysieren das optimale Visaprofil (Nómada Digital, Emprendedor, No Lucrativa), die schweizerische Steuerposition (Wohnkanton, Vermögensstruktur, Pauschalbesteuerung falls zutreffend) und die Auswirkungen des Wegzugs auf Kapital, AHV und Pensionskasse (2. Säule). Diese Phase ist die kritischste und sollte 6 bis 12 Monate vor dem Umzug beginnen.

2

Visum- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren

Als Nicht-EU-Bürger muss der Schweizer ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wir koordinieren das gesamte Verfahren: Dokumentation, Konsulatkommunikation, Empadronamiento und NIE-Beantragung nach der Ankunft.

3

Steuerliche Wegzugsplanung Schweiz

Wir koordinieren mit dem Treuhänder oder Steuerberater in der Schweiz die Analyse der kantonalen Wegzugsbesteuerung, die Steuerveranlagung des Wegzugsjahres und die optimale Behandlung von Kapital und Beteiligungen vor oder nach dem Umzug.

4

Beckham-Antrag — Modelo 149

Wenn der Schweizer eine Berufstätigkeit ausübt und die Voraussetzungen des Art. 93 LIRPF erfüllt, stellen wir das Modelo 149 innerhalb der zwingenden 6-Monats-Frist. Die Versäumung schließt das Regime dauerhaft aus.

5

AHV, Modelo 720 und CRS-Compliance

Wir koordinieren die Besteuerung der AHV-Rente in Spanien. Wir erstellen das Modelo 720 für schweizerische Bankkonten, Wertpapierdepots und Beteiligungen und etablieren den CRS-Compliance-Rahmen.

~10.000
Schweizer Staatsangehörige in Spanien
Nicht-EU
Status — Visum oder Aufenthaltsgenehmigung erforderlich
24%
Pauschalsteuersatz Beckham-Gesetz bis 600.000 €
CRS aktiv
Automatischer Informationsaustausch Schweiz-Spanien seit 2018

Als Schweizer aus Zürich mit Beteiligungen an zwei AG und einem Depot bei UBS wusste ich, dass das schweizerische Bankgeheimnis mich in Spanien nicht schützt. BMC organisierte das Nómada Digital-Visum, stellte das Modelo 149 fristgerecht und strukturierte das Modelo 720 korrekt. Unter dem Beckham-Regime sind meine Dividenden der AG für sechs Jahre in Spanien steuerfrei.

H.S. Unternehmer, Umzug von Zürich nach Marbella, 2023

Unseren Leitfaden herunterladen

Leitfaden: Schweizer in Spanien 2026 — Visum, CDI, Beckham und CRS (PDF)

Schweizer sind die drittgrößte DACH-Gruppe in Spanien, zahlenmäßig kleiner als Deutsche und Österreicher, aber mit einem besonders relevanten Vermögensprofil: Rund 10.000 schweizerische Staatsangehörige haben Ihren Wohnsitz in Spanien, mit einer auffällig hohen Konzentration in HNW-Zonen wie Marbella, der Costa del Sol und Mallorca.

Schweizer haben im Vergleich zu Deutschen und Österreichern eine besondere Konstellation: Sie sind Nicht-EU-Bürger, was ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich macht; die Pauschalbesteuerung, die in bestimmten schweizerischen Kantonen für Ausländer möglich ist, hat kein Äquivalent in Spanien; und der automatische Informationsaustausch CRS mit der Schweiz, aktiv seit 2018, macht schweizerische Bankkonten für die AEAT sichtbar.

Dieser Leitfaden ist die praktische Referenz für den schweizerischen Staatsbürger oder die schweizerische Familie, die einen Umzug nach Spanien im Jahr 2026 erwägt. Er deckt die verfügbaren Visa, das DBA Schweiz-Spanien, das Beckham-Regime als Alternative zur Pauschalbesteuerung, die AHV-Besteuerung, den CRS-Informationsaustausch und das Modelo 720 für schweizerische Vermögenswerte ab.


Warum Schweizer 2026 nach Spanien ziehen

Präzision, Qualität und Lebensstilwechsel. Das Profil des Schweizers, der nach Spanien umzieht, verbindet hohe Qualitätsansprüche (Gastronomie, Dienstleistungen, Infrastruktur) mit einer aktiven Suche nach Klimawechsel und Lebenstempo. Spanien — insbesondere Marbella, Mallorca, Madrid und Barcelona — erfüllt diese Erwartungen mit europäischer Lebensqualität erster Klasse und einem unvergleichlichen Mittelmeerklima.

Vermögensoptimierung. Für Schweizer mit komplexen Vermögensstrukturen (Beteiligungen an AG, Konten in Privatbanken, Kapitalisierungsrenten) bietet Spanien ein transparenteres Steuerumfeld und — unter dem Beckham-Regime — eines, das für die ersten 6 Jahre effizienter ist.

Die Nicht-EU-Besonderheit. Anders als Deutsche und Österreicher müssen Schweizer ein formelles Visumverfahren durchlaufen. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit Schweiz-EU erleichtert dieses Verfahren, schließt aber eine formelle Aufenthaltsgenehmigung in Spanien nicht aus.


Visumsoptionen für Schweizer

Nómada Digital (Ley 14/2013, reformiert durch Ley 14/2022)

Das meistbeantragte Visum von Schweizern im erwerbsfähigen Alter. Erlaubt das ortsunabhängige Arbeiten aus Spanien für nicht-spanische Arbeitgeber oder Kunden. Hauptanforderungen:

  • Mindesteinkommen von mindestens 200% des spanischen Mindestlohns (SMI) (~2.762 €/Monat 2026)
  • Nachweisbares Arbeitsverhältnis oder Kundenverträge mit ausländischen Unternehmen
  • Private Krankenversicherung mit Deckung in Spanien
  • Mindestens 3 Monate Dauer im aktuellen Arbeitsverhältnis oder Vertrag

Kompatibilität mit Beckham: Das Nómada Digital-Visum ist vollständig mit dem Beckham-Regime (Modelo 149) kompatibel.

Residencia No Lucrativa

Für Rentner, Kapitalrentner und Schweizer mit ausreichendem Passiveinkommen ohne Berufstätigkeit in Spanien. Beckham ist in diesem Fall nicht anwendbar.

Emprendedor-Visum

Für Schweizer, die ein innovatives Unternehmen in Spanien gründen oder ein schweizerisches Unternehmen auf den spanischen Markt ausdehnen.


DBA Schweiz-Spanien — Struktur und Kernpunkte

Das DBA Schweiz-Spanien (BOE-A-1967-21161) folgt der OECD-Musterabkommensstruktur. Die relevantesten Aspekte für schweizerische Profile:

Dividenden von schweizerischen Unternehmen (AG, GmbH): Die Schweiz erhebt eine Verrechnungssteuer von 35% auf Dividenden. Über das DBA-Verfahren wird dieser Satz auf den vereinbarten Maximalwert (üblicherweise 15% für natürliche Personen; niedriger für Gesellschaften) reduziert; die Differenz wird bei den schweizerischen Behörden zurückgefordert. Unter dem Beckham-Regime: Dividenden nicht verbundener schweizerischer Unternehmen in Spanien steuerfrei.

AHV-Renten: Besteuerung im Wohnsitzstaat Spanien. Die schweizerische Quellensteuer wird über das DBA-Verfahren zurückgefordert oder angerechnet.

Kapitalgewinne aus AG-Beteiligungen: Besteuerung im Wohnsitzstaat Spanien (i.d.R. gemäß OECD-Musterabkommen). Unter Beckham: in Spanien steuerfrei.

Immobilien in der Schweiz: Besteuerung im Belegenheitsstaat — die Schweiz behält das Besteuerungsrecht auf schweizerische Immobilien.


CRS und das Ende des schweizerischen Bankgeheimnisses für Spanien-Residenten

Seit dem 1. Januar 2018 tauscht die Schweiz automatisch Finanzinformationen mit Spanien im Rahmen des CRS (Common Reporting Standard) der OECD aus.

Was schweizerische Banken der AEAT melden:

  • Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer des Kontoinhabers
  • Kontonummer und Geldinstitut
  • Kontostand zum 31. Dezember
  • Zinsen, Dividenden und andere Erträge des Kontos
  • Kapitalgewinne aus dem Konto

Praktische Konsequenzen für Schweizer in Spanien:

  1. Modelo 720: Schweizerische Bankkonten mit einem Guthaben über 50.000 € müssen im Modelo 720 deklariert werden. Die AEAT hat diese Informationen bereits über CRS — die Nichtdeklaration ist mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennbar.

  2. IRPF: Erträge aus schweizerischen Konten (Zinsen, Dividenden) müssen im spanischen IRPF deklariert werden, sofern der Steuerpflichtige nicht unter dem Beckham-Regime steht (Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte).


AHV-Rente und schweizerisches Vorsorgesystem (2. und 3. Säule)

AHV (1. Säule — staatliche Rente):

  • Besteuerung in Spanien als Wohnsitzstaat (VERIFY DBA-Artikel)
  • Schweizerische Quellensteuer wird über das DBA-Verfahren zurückgefordert oder angerechnet
  • Unter Beckham: in Spanien steuerfrei
  • Im spanischen IRPF als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) deklarieren

Pensionskasse (2. Säule — obligatorische berufliche Vorsorge):

  • Beim Umzug nach Spanien hängt die Situation des BVG vom Typ der Leistung (Kapital vs. Rente) und den geltenden Regeln für den Umzug in einen EU-Staat ab
  • Ein Kapitalbezug unterliegt der schweizerischen Quellensteuer; das DBA regelt die Anrechnung oder Rückforderung
  • BMC empfiehlt, die Situation der 2. Säule vor dem Umzug zu klären

Säule 3a (3. Säule — gebundene private Vorsorge):

  • Der vorzeitige Bezug der 3a-Ersparnisse beim Umzug nach Spanien unterliegt der schweizerischen Quellensteuer; die Behandlung in Spanien hängt vom DBA und dem Leistungstyp ab

Modelo 720 für schweizerische Vermögenswerte

Das Modelo 720 ist die jährliche Informationserklärung für ausländische Vermögenswerte, obligatorisch für alle Steuerresidenten in Spanien mit ausländischen Aktiva über den festgelegten Schwellen:

KategorieSchwelleTypisch für Schweizer
Bankkonten>50.000 €UBS, Raiffeisen, ZKB, Pictet, Julius Bär
Wertpapiere und Beteiligungen>50.000 €AG-Aktien, schweizerische Fonds, GmbH-Schweiz
Immobilien in der Schweiz>50.000 €Chalet, Wohnung, Grundstück

Das Modelo 720 wird zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres nach dem Erwerb der steuerlichen Residenz in Spanien eingereicht.


Repatriierung schweizerischen Vermögens

Für Schweizer mit komplexen Vermögensstrukturen sind die entscheidenden Punkte vor und nach dem Umzug:

AG-Aktien (Schweizer Börse oder nicht kotiert): Können von Spanien aus weitergehalten werden. Dividenden: Schweizerische Quellensteuer 35% über DBA reduziert; Rückforderung des Überschusses. Unter Beckham: Dividenden in Spanien steuerfrei. Modelo 720 obligatorisch.

Konten bei schweizerischen Privatbanken (Pictet, Julius Bär, Lombard Odier): CRS seit 2018 aktiv — vollständig sichtbar für die AEAT. Modelo 720 obligatorisch. Erträge im IRPF (oder steuerfrei unter Beckham).

Immobilien in der Schweiz: Fortsetzung ohne unmittelbare Steuerkonsequenz. Mieteinnahmen werden in der Schweiz (Belegenheitsstaat) besteuert. Nettomieterträge müssen auch im spanischen IRPF mit Anrechnung der schweizerischen Steuer deklariert werden.


Anonymisierte BMC-Fallmuster

Fallmuster 1 — Zürcher Unternehmer, Marbella (HNW): Ein 55-jähriger Zürcher Unternehmer mit Beteiligungen an zwei AG (Gesamtwert 8 Mio. CHF) und einem UBS-Depot (3 Mio. CHF) verlegte seinen Wohnsitz nach Marbella mit Nómada Digital-Visum. BMC koordinierte die kantonale Wegzugsbesteuerung, stellte das Modelo 149 für Beckham, erstellte das Modelo 720 und etablierte den CRS-Rahmen. Unter Beckham sind die AG-Dividenden in Spanien steuerfrei; die schweizerische Verrechnungssteuer (35%) wird auf den DBA-Maximalsatz reduziert und die Differenz in der Schweiz zurückgefordert.

Fallmuster 2 — Genfer Rentnerpaar, Costa del Sol: Ein Rentnerpaar aus Genf mit AHV-Renten und einem PICTET-Depot (2 Mio. CHF) wählte das Visado No Lucrativo und ließ sich in Málaga nieder. BMC koordinierte das DBA-Verfahren für die AHV-Renten, erstellte das Modelo 720 für alle schweizerischen Vermögenswerte und verwaltet die jährlichen IRPF-Erklärungen. Andalusiens Bonificación von 99% in der Erbschaftsteuer schützt das vererbbare Vermögen.

Fallmuster 3 — IT-Unternehmerin aus Basel, Barcelona: Eine 36-jährige IT-Unternehmerin behielt ihre schweizerische GmbH (nach schweizerischem Recht) und verlegte ihren Wohnsitz nach Barcelona mit Nómada Digital-Visum. BMC bearbeitete das Modelo 149 (Teletrabajadora-Option Beckham), etablierte den CRS-Rahmen für das schweizerische Unternehmenskonto und berät über das Modelo 720.


Schweiz-Spanien Steuervergleich (2026)

SteuerSchweiz (Zürich, geschätzt)Spanien Beckham (Jahre 1-6)Spanien IRPF (ab Jahr 7)
Grenzsteuersatz IRPF~40%–44% (Bund + Kanton + Gemeinde)24% Pauschal (bis 600.000 €)47% (über ~300.000 €)
Kapitalgewinne auf Aktien (Privatvermögen)0% (i.d.R.)0% (Beckham, ausländische Quelle)26% (über 200.000 €)
Dividenden von schweizer AGVerrechnungssteuer 35% → DBA max. 15%0% (Beckham)Bis 26% + DBA-Kredit
VermögensteuerKantonal (~0,3%–0,7% Nettovermögen)0% (Madrid/Andalusien)0%–3,45% (Balearen)
ErbschaftsteuerKantonal (0% direkte Linie überwiegend)0-1% (Andalusien/Madrid)Regional

Post-Beckham-Planung für Schweizer

Nach den 6 Beckham-Jahren gilt der allgemeine IRPF (bis 47%). Schlüsselstrategien:

  1. Kapitalgewinne während Beckham realisieren: Gewinne auf schweizerische AG-Beteiligungen, die während des Beckham-Zeitraums realisiert werden, sind in Spanien steuerfrei. Sie in die Post-Beckham-Phase zu verschieben kann die Steuerlast erheblich erhöhen.

  2. Spanische Holding (ETVE): Schweizerische Unternehmer mit Beteiligungen an schweizerischen AG können die Interposition einer ETVE (Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros) erwägen, um Dividenden auf Gesellschaftsebene (IS 25%) anstatt persönlicher Einkommensteuer (bis 47% IRPF) zu empfangen.

  3. 3. Säule-Bezüge während Beckham: Die Strukturierung von 3a-Bezügen während des Beckham-Zeitraums (steuerfrei in Spanien als ausländische Einkünfte) kann die Steuerposition optimieren.


Querverweise

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja. Schweizer sind Nicht-EU-Bürger und benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für den Aufenthalt in Spanien über 90 Tage (Schengen-Rahmen). Die Hauptoptionen: (1) Nómada Digital-Visum (Ley 14/2013, reformiert) — für Fernarbeiter mit Einkommen aus nicht-spanischen Quellen von mindestens ~2.762 €/Monat; (2) Emprendedor-Visum — für Schweizer, die ein Unternehmen in Spanien gründen; (3) Residencia No Lucrativa — für Rentner und Kapitalrentner mit ausreichenden Passiveinkünften (Minimum ~2.400 €/Monat); (4) Golden Visa (Ley 14/2013) — seit April 2025 für Immobilieninvestitionen über 500.000 € abgeschafft. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit Schweiz-EU erleichtert das Verfahren, schließt aber die Notwendigkeit einer formellen Aufenthaltsgenehmigung in Spanien nicht aus.
Nein. Spanien kennt kein Äquivalent zur schweizerischen Pauschalbesteuerung (Besteuerung auf Basis des Lebensaufwands des Steuerpflichtigen als Annäherung an das Einkommen). Das funktionale Äquivalent für die ersten 6 Jahre nach der Ankunft ist das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF): Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 €, Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte. Für Schweizer, die die Pauschalbesteuerung genossen, ist das Beckham-Regime in den ersten 6 Jahren üblicherweise vorteilhaft; ab dem 7. Jahr gilt der progressive allgemeine IRPF (bis 47%), was die langfristige Planung beeinflusst.
Nein. Seit 2018 nimmt die Schweiz am Common Reporting Standard (CRS) der OECD teil und tauscht Bankdaten automatisch mit Spanien aus. Das bedeutet, dass schweizerische Banken (UBS, Raiffeisen, ZKB, Privatbanken wie Pictet, Julius Bär, Lombard Odier) der AEAT jährlich melden: Kontonummer, Saldo, Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne der Inhaber mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien. Das schweizerische Bankgeheimnis gegenüber ausländischen Steuerbehörden existiert in der Praxis nicht mehr. Schweizer Residenten in Spanien müssen ihre schweizerischen Konten im Modelo 720 und ihre Erträge im IRPF deklarieren.
Die AHV-Rente an Residenten in Spanien wird nach dem DBA Schweiz-Spanien (BOE-A-1967-21161) im Wohnsitzstaat Spanien besteuert. Die Schweiz behält üblicherweise eine Quellensteuer auf AHV-Renten an Nichtresidenten ein; diese kann über das DBA-Verfahren bis zum vereinbarten Maximalsatz reduziert oder zurückgefordert werden. Unter dem Beckham-Regime (erste 6 Jahre): Die AHV-Rente ist als ausländisches Einkommen in Spanien steuerfrei. Nach dem Beckham-Regime: wird sie im spanischen IRPF als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) mit Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer deklariert.
Das Modelo 720 verpflichtet Steuerresidenten in Spanien zur Meldung schweizerischer Vermögenswerte über bestimmten Schwellenwerten: (1) Bankkonten bei UBS, Raiffeisen, ZKB, Kantonalbanken oder anderen schweizerischen Banken mit Guthaben über 50.000 €; (2) Wertpapiere, Aktien der AG, schweizerische Fonds, GmbH-Anteile; (3) Immobilien in der Schweiz mit Erwerbs- oder Katasterwert über 50.000 €. Das Modelo 720 ist nur eine Informationserklärung und löst keine direkten Steuern aus, aber die Nichtdeklaration ist durch CRS mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennbar.
Beim dauerhaften Umzug nach Spanien aus der Schweiz kann es möglich sein, das Kapital des BVG (Pensionskasse) zu beziehen, wenn der Umzug in einen Nicht-EU/EWR-Staat erfolgt. Spanien als EU-Mitglied kann spezifischen Regeln unterliegen (Verifizierung mit dem Pensionskassenfonds erforderlich). Der Kapitalbezug des 2. Pfeilers in Form einer Einmalzahlung unterliegt der schweizerischen Quellensteuer; das DBA regelt die Anrechnung oder Rückforderung. BMC empfiehlt, die Situation des 2. Pfeilers vor dem Umzug zu klären, in Koordination mit der Pensionskasse und einem schweizerischen BVG-Experten.
Das Visado de Residencia No Lucrativa ist die Standardoption für Schweizer mit ausreichendem Passiveinkommen (Dividenden, Mieten, AHV-Renten) ohne Berufstätigkeit in Spanien. Hauptanforderungen: Nachweis eines Mindesteinkommens (~2.400 €/Monat für den Inhaber, plus ~600 €/Monat pro zusätzlichem Familienmitglied), private Krankenversicherung mit Deckung in Spanien und ein sauberes Führungszeugnis. Das Visado No Lucrativa ist nicht mit dem Beckham-Regime kompatibel — dieses erfordert Berufstätigkeit als Zugangsvoraussetzung. Für schweizerische HNW-Profile mit umfangreichem Vermögen aber ohne Berufstätigkeit ist die No Lucrativa die Standardvariante.

Sprechen Sie mit einem Spezialisten

Unverbindliches Erstgespräch. Antwort innerhalb 1 Stunde während der Bürozeiten.

Erste Beratung kostenlos 30 Minuten mit einem Spezialisten
Festes Angebot vor Beginn Keine Überraschungen, keine Erfolgshonorare
Zugelassener Steuerberater Elektronische Einreichung aller Formulare

4,8/5 · Daten in der EU verarbeitet · DSGVO · Unverbindlich

Häufige Fragen

Fragen zu Schweizer nach Spanien 2026: Visum, Beckham, AHV und CRS | BMC

Ja. Schweizer sind Nicht-EU-Bürger und benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für den Aufenthalt in Spanien über 90 Tage (Schengen-Rahmen). Die Hauptoptionen: (1) Nómada Digital-Visum (Ley 14/2013, reformiert) — für Fernarbeiter mit Einkommen aus nicht-spanischen Quellen von mindestens ~2.762 €/Monat; (2) Emprendedor-Visum — für Schweizer, die ein Unternehmen in Spanien gründen; (3) Residencia No Lucrativa — für Rentner und Kapitalrentner mit ausreichenden Passiveinkünften (Minimum ~2.400 €/Monat); (4) Golden Visa (Ley 14/2013) — seit April 2025 für Immobilieninvestitionen über 500.000 € abgeschafft. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit Schweiz-EU erleichtert das Verfahren, schließt aber die Notwendigkeit einer formellen Aufenthaltsgenehmigung in Spanien nicht aus.
Nein. Spanien kennt kein Äquivalent zur schweizerischen Pauschalbesteuerung (Besteuerung auf Basis des Lebensaufwands des Steuerpflichtigen als Annäherung an das Einkommen). Das funktionale Äquivalent für die ersten 6 Jahre nach der Ankunft ist das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF): Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 €, Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte. Für Schweizer, die die Pauschalbesteuerung genossen, ist das Beckham-Regime in den ersten 6 Jahren üblicherweise vorteilhaft; ab dem 7. Jahr gilt der progressive allgemeine IRPF (bis 47%), was die langfristige Planung beeinflusst.
Nein. Seit 2018 nimmt die Schweiz am Common Reporting Standard (CRS) der OECD teil und tauscht Bankdaten automatisch mit Spanien aus. Das bedeutet, dass schweizerische Banken (UBS, Raiffeisen, ZKB, Privatbanken wie Pictet, Julius Bär, Lombard Odier) der AEAT jährlich melden: Kontonummer, Saldo, Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne der Inhaber mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien. Das schweizerische Bankgeheimnis gegenüber ausländischen Steuerbehörden existiert in der Praxis nicht mehr. Schweizer Residenten in Spanien müssen ihre schweizerischen Konten im Modelo 720 und ihre Erträge im IRPF deklarieren.
Die AHV-Rente an Residenten in Spanien wird nach dem DBA Schweiz-Spanien (BOE-A-1967-21161) im Wohnsitzstaat Spanien besteuert. Die Schweiz behält üblicherweise eine Quellensteuer auf AHV-Renten an Nichtresidenten ein; diese kann über das DBA-Verfahren bis zum vereinbarten Maximalsatz reduziert oder zurückgefordert werden. Unter dem Beckham-Regime (erste 6 Jahre): Die AHV-Rente ist als ausländisches Einkommen in Spanien steuerfrei. Nach dem Beckham-Regime: wird sie im spanischen IRPF als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) mit Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer deklariert.
Das Modelo 720 verpflichtet Steuerresidenten in Spanien zur Meldung schweizerischer Vermögenswerte über bestimmten Schwellenwerten: (1) Bankkonten bei UBS, Raiffeisen, ZKB, Kantonalbanken oder anderen schweizerischen Banken mit Guthaben über 50.000 €; (2) Wertpapiere, Aktien der AG, schweizerische Fonds, GmbH-Anteile; (3) Immobilien in der Schweiz mit Erwerbs- oder Katasterwert über 50.000 €. Das Modelo 720 ist nur eine Informationserklärung und löst keine direkten Steuern aus, aber die Nichtdeklaration ist durch CRS mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennbar.
Beim dauerhaften Umzug nach Spanien aus der Schweiz kann es möglich sein, das Kapital des BVG (Pensionskasse) zu beziehen, wenn der Umzug in einen Nicht-EU/EWR-Staat erfolgt. Spanien als EU-Mitglied kann spezifischen Regeln unterliegen (Verifizierung mit dem Pensionskassenfonds erforderlich). Der Kapitalbezug des 2. Pfeilers in Form einer Einmalzahlung unterliegt der schweizerischen Quellensteuer; das DBA regelt die Anrechnung oder Rückforderung. BMC empfiehlt, die Situation des 2. Pfeilers vor dem Umzug zu klären, in Koordination mit der Pensionskasse und einem schweizerischen BVG-Experten.
Das Visado de Residencia No Lucrativa ist die Standardoption für Schweizer mit ausreichendem Passiveinkommen (Dividenden, Mieten, AHV-Renten) ohne Berufstätigkeit in Spanien. Hauptanforderungen: Nachweis eines Mindesteinkommens (~2.400 €/Monat für den Inhaber, plus ~600 €/Monat pro zusätzlichem Familienmitglied), private Krankenversicherung mit Deckung in Spanien und ein sauberes Führungszeugnis. Das Visado No Lucrativa ist nicht mit dem Beckham-Regime kompatibel — dieses erfordert Berufstätigkeit als Zugangsvoraussetzung. Für schweizerische HNW-Profile mit umfangreichem Vermögen aber ohne Berufstätigkeit ist die No Lucrativa die Standardvariante.
E-Mail
Kontakt