Zum Inhalt springen

Österreicher in Spanien 2026 — DBA, Wegzugsbesteuerung §27 EStG und Beckham-Regime

Österreicher, die nach Spanien auswandern, stehen vor einer anderen Rechtslage als Deutsche: Die österreichische Wegzugsbesteuerung nach §27 EStG (Beteiligungsveräußerung und Kapitalvermögen) unterscheidet sich systematisch von der deutschen §6 AStG-Regelung. Das DBA Österreich-Spanien hat eigene Artikel-Zuteilungsregeln. Ohne spezifische Planung riskieren österreichische Unternehmer und Kapitalanleger erhebliche Steuernachforderungen bei der Verlagerung ihres steuerlichen Wohnsitzes.

Seit 2010 · 16 Jahre Steuerberater AEAT

Wählen Sie einen Termin im Kalender des Spezialisten.

Teilen Sie uns mit, wann wir anrufen sollen, und ein Partner meldet sich im gewünschten Zeitfenster.

Schreiben Sie uns und wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden.

Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich

Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC begleitet österreichische Staatsangehörige und Familien von der Vorab-Analyse bis zur vollständigen steuerlichen Konsolidierung in Spanien: österreichische Wegzugsbesteuerungsplanung, Beckham-Antrag, DBA Österreich-Spanien, PVA-Rentenbesteuerung und Modelo 720. Koordination mit Ihrem österreichischen Steuerberater.

  • Das DBA Österreich-Spanien (BOE-A-1968-408) regelt die Besteuerungsrechte zwischen beiden Ländern; die Artikelstruktur weicht in wichtigen Punkten vom DBA Deutschland-Spanien ab.

  • Die österreichische Wegzugsbesteuerung (§27 EStG, Beteiligungsveräußerung) erfasst Kapitalvermögen und Beteiligungen beim Wegzug; der Mechanismus unterscheidet sich vom deutschen §6 AStG.

  • Das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF) gilt für österreichische Fachkräfte und Fernarbeiter

    24% Pauschalsteuersatz für 6 Jahre.

  • Rund 20.000 Österreicher leben in Spanien — deutlich weniger als Deutsche, aber mit wachsendem Trend bei Fachkräften und Unternehmern.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Vorab-Analyse — 6 bis 12 Monate vor dem Wegzug

    Wir analysieren Ihre österreichischen Beteiligungen, Kapitalanlagen und Vermögensstruktur im Hinblick auf §27 EStG. Wir prüfen die Beckham-Eignung, den optimalen Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels und den Bedarf an Koordination mit dem österreichischen Steuerberater. Diese Phase ist entscheidend — viele österreichische Wegzugsteuer-Tatbestände lassen sich nur vor dem Grenzübertritt optimieren.

  2. Österreichische Wegzugsbesteuerungsplanung

    Wir koordinieren mit Ihrem österreichischen Steuerberater die Bewertung von Kapitalvermögen und Beteiligungen nach §27 EStG und analysieren die Ratenzahlungs- und Stundungsoptionen für den EU-Wegzug. Wir dokumentieren die steuerliche Position für das österreichische Finanzamt.

  3. Aufenthaltsrechtliche Anmeldung in Spanien

    Als EU-Bürger benötigen Österreicher kein Visum, müssen sich aber beim Einwohnermeldeamt (Empadronamiento) und dem zentralen Ausländerregister (NIE-Nummer, Zertifikat EU-Bürger) anmelden.

  4. Beckham-Antrag — Modelo 149

    Sofern die Voraussetzungen des Art. 93 LIRPF erfüllt sind, stellen wir das Modelo 149 innerhalb der zwingenden 6-Monats-Frist. Die Versäumung dieser Frist schließt das Beckham-Regime dauerhaft aus.

Selbstcheck · 45 Sekunden

Benötigen Sie diesen Service?

Beantworten Sie drei Fragen und wir zeigen Ihnen den relevantesten Service für Ihren Fall.

Wohnen Sie derzeit in Spanien?
Haben Sie Vermögen oder Einkünfte in einem anderen Land?
Haben Sie eine Erbschaft erhalten oder erwarten Sie eine?
Erwägen Sie die Gründung eines Unternehmens?
Antworten Sie, um Ihre empfohlenen Services zu sehen.

Das Problem

Österreicher, die nach Spanien auswandern, stehen vor einer anderen Rechtslage als Deutsche: Die österreichische Wegzugsbesteuerung nach §27 EStG (Beteiligungsveräußerung und Kapitalvermögen) unterscheidet sich systematisch von der deutschen §6 AStG-Regelung. Das DBA Österreich-Spanien hat eigene Artikel-Zuteilungsregeln. Ohne spezifische Planung riskieren österreichische Unternehmer und Kapitalanleger erhebliche Steuernachforderungen bei der Verlagerung ihres steuerlichen Wohnsitzes.

Unsere Lösung

BMC begleitet österreichische Staatsangehörige und Familien von der Vorab-Analyse bis zur vollständigen steuerlichen Konsolidierung in Spanien: österreichische Wegzugsbesteuerungsplanung, Beckham-Antrag, DBA Österreich-Spanien, PVA-Rentenbesteuerung und Modelo 720. Koordination mit Ihrem österreichischen Steuerberater.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Vorab-Analyse — 6 bis 12 Monate vor dem Wegzug

Wir analysieren Ihre österreichischen Beteiligungen, Kapitalanlagen und Vermögensstruktur im Hinblick auf §27 EStG. Wir prüfen die Beckham-Eignung, den optimalen Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels und den Bedarf an Koordination mit dem österreichischen Steuerberater. Diese Phase ist entscheidend — viele österreichische Wegzugsteuer-Tatbestände lassen sich nur vor dem Grenzübertritt optimieren.

2

Österreichische Wegzugsbesteuerungsplanung

Wir koordinieren mit Ihrem österreichischen Steuerberater die Bewertung von Kapitalvermögen und Beteiligungen nach §27 EStG und analysieren die Ratenzahlungs- und Stundungsoptionen für den EU-Wegzug. Wir dokumentieren die steuerliche Position für das österreichische Finanzamt.

3

Aufenthaltsrechtliche Anmeldung in Spanien

Als EU-Bürger benötigen Österreicher kein Visum, müssen sich aber beim Einwohnermeldeamt (Empadronamiento) und dem zentralen Ausländerregister (NIE-Nummer, Zertifikat EU-Bürger) anmelden.

4

Beckham-Antrag — Modelo 149

Sofern die Voraussetzungen des Art. 93 LIRPF erfüllt sind, stellen wir das Modelo 149 innerhalb der zwingenden 6-Monats-Frist. Die Versäumung dieser Frist schließt das Beckham-Regime dauerhaft aus.

5

PVA-Rente, Modelo 720 und laufende Steuerbetreuung

Für Rentner beantragen wir die Freistellung von der österreichischen Quellensteuer auf PVA-Renten. Wir erstellen das Modelo 720 für österreichische Bankkonten, Wertpapierdepots und Beteiligungen und verwalten die jährliche spanische IRPF-Erklärung.

~20.000
Österreicher in Spanien
§27 EStG
Österreichische Wegzugsbesteuerung (Kapitalvermögen + Beteiligungen)
24%
Pauschalsteuersatz Beckham-Gesetz bis 600.000 €
6 Jahre
Beckham-Regime Laufzeit (Einzugsjahr + 5)

Als österreichischer Unternehmer mit einer GmbH-Beteiligung wusste ich, dass der Wegzug nach Spanien steuerliche Vorbereitung brauchte. BMC hat die österreichische Wegzugsbesteuerung koordiniert, das Beckham 149 fristgerecht gestellt und verwaltet nun meine spanische IRPF. Das Ergebnis: Fast sechs Jahre deutlich unter 30% Gesamtsteuerquote.

M.K. Unternehmer, Umzug von Wien nach Valencia, 2024

Unseren Leitfaden herunterladen

Leitfaden: Österreicher in Spanien 2026 — DBA, Wegzugsbesteuerung und Beckham-Regime (PDF)

Rund 20.000 österreichische Staatsangehörige haben ihren Wohnsitz in Spanien gemeldet — eine im Vergleich zur deutschen Community kleine, aber wachsende und zunehmend professionalisierte Gruppe. Während österreichische Rentner traditionell die Kanarischen Inseln, die Costa del Sol und Mallorca bevorzugten, hat sich in den letzten Jahren ein deutlicher Zuzug von Fachkräften, Unternehmern und Fernarbeitern nach Madrid, Barcelona und Valencia entwickelt.

Dieser Leitfaden analysiert die spezifischen steuerlichen und aufenthaltsrechtlichen Herausforderungen für österreichische Staatsangehörige beim Spanien-Umzug: das DBA Österreich-Spanien, die österreichische Wegzugsbesteuerung nach §27 EStG, das Beckham-Regime, die Besteuerung von PVA-Renten und die Interaktion mit dem österreichischen Erbrecht.


Warum Österreicher 2026 nach Spanien ziehen

Ski-to-Beach-Lifestyle. Die österreichische Seele verbindet Bergwelt und Meer — und Spanien bietet genau diese Kombination. Während die Skigebiete in Österreich (Arlberg, Zillertaler Alpen) den Winter dominieren, verlagern sich immer mehr österreichische Familien an die spanische Mittelmeerküste oder auf die Kanarischen Inseln für die warme Jahreszeit oder als Primärwohnsitz.

Steuerliche Effizienz. Die Kombination aus Beckham-Regime (24% Flat Tax für 6 Jahre auf spanische Einkünfte, Steuerfreiheit für österreichische Einkommensquellen) und der österreichischen EU-Wegzugsstundung nach §27 EStG schafft ein attraktives Zeitfenster für österreichische Unternehmer und Kapitalanleger.

Lebensqualität und Klima. Spaniens Gastronomie, Kultur, Gesundheitssystem und das Klima des Mittelmeers sprechen für einen ganzjährigen Wohnsitzwechsel. Die spanischen Metropolen Madrid und Barcelona bieten ein kulturelles Angebot, das Wiener Standards entspricht.


Aufenthaltsrecht — EU-Freizügigkeit für Österreicher

Als EU-Bürger genießen Österreicher das Recht auf Freizügigkeit und müssen kein Visum beantragen. Die formalen Schritte sind:

Empadronamiento: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde. Der erste und wichtigste Schritt — ohne Empadronamiento sind nahezu alle weiteren Behördengänge blockiert.

Certificado de Registro de Ciudadano de la UE: Für Aufenthalte über 3 Monate müssen EU-Bürger sich beim Ausländerregister anmelden und erhalten dabei die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero). Die NIE ist für Bankkonten, Immobilienerwerb, Steueridentifikation und alle Behördengänge unverzichtbar.

Steuerliche Residenz: Entsteht nach Art. 9 LIRPF automatisch bei mehr als 183 Aufenthaltstagen in Spanien im Steuerjahr oder bei Verlagerung des wirtschaftlichen Interessenmittelpunkts.


DBA Österreich-Spanien — Rahmen und Besonderheiten

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Spanien (BOE-A-1968-408, in Kraft seit 1968) regelt die Zuteilung von Besteuerungsrechten zwischen beiden Ländern. Die Struktur folgt dem OECD-Musterabkommen, weist aber in einzelnen Artikeln nationale Besonderheiten auf.

Schlüsselpunkte für Umzugskandidaten:

EinkommensartBesteuerungsrecht
Gehalt (unselbstständige Arbeit)Ausübungsstaat (i.d.R. Spanien)
GmbH-DividendenWohnsitzstaat; Quellenstaat max. 15% / 5%
PVA-Renten (gesetzlich)Wohnsitzstaat Spanien (VERIFY)
Öffentliche PensionenQuellenstaat Österreich (Kassenstaatsprinzip, VERIFY)
Kapitalgewinne aus BeteiligungenWohnsitzstaat Spanien (i.d.R.)
Immobilien in ÖsterreichBelegenheitsstaat Österreich

Österreichische Wegzugsbesteuerung — §27 EStG

Die österreichische Wegzugsbesteuerung unterscheidet sich systematisch vom deutschen §6 AStG. Während Deutschland gezielt GmbH-Beteiligungen ab 1% adressiert, erfasst Österreich über §27 EStG einen deutlich breiteren Kreis von Kapitalvermögen.

Was §27 EStG beim Wegzug erfasst

Bei Aufgabe der österreichischen Steuerresidenz (Wegzug aus Österreich) werden folgende Vermögenswerte so behandelt, als ob sie im Moment des Wegzugs veräußert worden wären (fiktive Veräußerung):

  • GmbH-Anteile und sonstige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
  • Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fondsanteile)
  • Sonstige Kapitalvermögenswerte mit latenten Ertragsanteilen

Der fiktive Veräußerungsgewinn wird zum österreichischen Kapitalertragsteuersatz von 27,5% besteuert.

EU-Stundungsrecht

Für den Wegzug in einen EU/EWR-Mitgliedstaat (Spanien ist EU-Mitglied) besteht ein Stundungsrecht: Die festgesetzte Steuer muss nicht sofort entrichtet werden. Sie wird gestundet bis zur tatsächlichen Veräußerung der betreffenden Vermögenswerte. Der Stundungsantrag muss fristgerecht gestellt werden.

Wichtig: Die österreichische Stundungsregelung hat Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede zur deutschen §6 Abs. 4 AStG-Stundung. Eine genaue Analyse durch einen österreichischen Steuerberater in Koordination mit BMC ist unerlässlich.


Beckham-Gesetz für österreichische Fachkräfte

Das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF, reformiert Ley 28/2022 de Startups) ist für österreichische Fachkräfte, Unternehmer und Fernarbeiter, die nach Spanien kommen, die effektivste Steueroptimierungsmöglichkeit der ersten 6 Jahre.

Funktionsweise

  • 24% Flat Tax auf spanische Einkünfte bis 600.000 € (über 600.000 €: 47%)
  • Steuerfreiheit für österreichische Einkommensquellen (Dividenden, Mieten, Zinsen, Kapitalgewinne aus österreichischen Vermögenswerten — sofern keine verbundenen Gesellschaften)
  • 6 Jahre Gesamtlaufzeit

Österreichische Fernarbeiter — besonders attraktiv

Österreichische Fernarbeiter, die weiterhin für österreichische Unternehmen oder Kunden tätig sind und ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, können unter dem seit Ley 28/2022 erweiterten Art. 93 LIRPF das Beckham-Regime in Anspruch nehmen. Ihr österreichisches Arbeitseinkommen bleibt steuerfrei in Spanien, und sie zahlen nur 24% auf spanische Quellen.

Modelo 149 — 6-Monats-Frist

Der Beckham-Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Tätigkeit in Spanien gestellt werden. Diese Frist ist absolut — ihre Versäumung schließt das Regime dauerhaft aus.


PVA-Rente — Besteuerung in Spanien

Die Leistungen der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an in Spanien ansässige Personen werden nach dem DBA Österreich-Spanien (BOE-A-1968-408, in Kraft seit 1968; Protokoll aktualisiert) grundsätzlich im Wohnsitzstaat Spanien besteuert. Der Prozess:

  1. Spanische Steueransässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) von der AEAT anfordern
  2. Freistellungsantrag beim österreichischen Finanzamt einreichen
  3. PVA-Pension in der spanischen IRPF-Erklärung als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) deklarieren

Öffentliche Pensionen (Beamte des Bundes, Länder, Gemeinden) unterliegen dem Kassenstaatsprinzip — diese werden weiterhin in Österreich besteuert.


Repatriierung österreichischen Kapitals

Für österreichische Unternehmer und Investoren, die nach Spanien ziehen, stellt sich die Frage der optimalen Vermögensstruktur:

Beteiligungen halten oder veräußern? Die §27 EStG-Stundung erlaubt das Beibehalten österreichischer GmbH-Anteile während der Spanien-Residenz. Unter dem Beckham-Regime (Auslandseinkunftsprivileg) können Gewinne aus einer späteren Veräußerung unter Umständen steuerfrei in Spanien sein — eine strategische Option für österreichische Gesellschafter.

Wertpapierdepots: Österreichische Wertpapierdepots (Wertpapierdepot bei Erste Group, Raiffeisen, UniCredit Austria) können während der Spanien-Residenz gehalten werden und sind im Modelo 720 zu deklarieren. Erträge (Dividenden, Zinsen) sind unter dem Beckham-Regime steuerfrei in Spanien.


Erbschaft und Nachfolge — Österreich versus Spanien

Österreich kennt seit 2008 keine Erbschaftsteuer. Dies schafft eine interessante asymmetrische Situation für Österreicher in Spanien:

  • Österreichisches Vermögen vererbt zwischen in Spanien ansässigen Österreichern: Spanische Erbschaftsteuer (Autonome Gemeinschafts-Ebene) kann anfallen. In Andalusien und Madrid: bis zu 99% Bonificación für direkte Linie (Kinder, Eltern, Ehegatten). In anderen Regionen: progressiver Tarif.
  • Spanisches Immobilienvermögen vererbt an Erben in Österreich: Spanische Erbschaftsteuer im Belegenheitsstaat.
  • Da Österreich keine Erbschaftsteuer hat, gibt es keinen Anrechnungsmechanismus — die spanische Steuer ist definitiv.

Empfehlung: Für österreichische HNW-Familien mit erheblichem Vermögen sollte die Residenzentscheidung (Autonome Gemeinschaft) auch unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftsteuer getroffen werden. Andalusien (Marbella, Málaga) und Madrid bieten die günstigsten Regelungen.


Anonymisierte BMC-Fallmuster

Fallmuster 1 — Wiener Unternehmer, Valencia: Ein 45-jähriger Wiener Unternehmer mit mehreren österreichischen GmbH-Beteiligungen (Gesamtwert 2,5 Mio. €, stille Reserven 900.000 €) wollte nach Valencia ziehen. BMC koordinierte mit dem Wiener Steuerberater die §27 EStG-Stundungsplanung und stellte das Modelo 149 für das Beckham-Regime fristgerecht. Die Kombination aus Stundung und Beckham-Auslandseinkunftsprivileg ergab eine effektive Gesamtsteuerquote von unter 22% in den ersten 6 Jahren.

Fallmuster 2 — Salzburger Fernarbeiterin, Barcelona: Eine 34-jährige IT-Spezialistin aus Salzburg arbeitete remote für ein Wiener Tech-Unternehmen und verlegte ihren Wohnsitz nach Barcelona. BMC stellte das Modelo 149 (Beckham-Fernarbeiter-Option) innerhalb der Frist. Das österreichische Gehalt blieb steuerfrei in Spanien; sie zahlte nur 24% auf die spanische Quellen-Einkünfte.

Fallmuster 3 — Grazer Rentnerpaar, Costa del Sol: Ein Pensionistenpaar aus Graz mit PVA-Renten und österreichischem Aktiendepot verlegte den Wohnsitz nach Marbella. BMC stellte die österreichischen Freistellungsanträge, erstellte das Modelo 720 und verwaltet die jährlichen IRPF-Erklärungen. Andalusiens 99%-Bonificación schützt das vererbte spanische Immobilienvermögen.


Querverweise


Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich mein aufenthaltsrechtlicher Status als Österreicher vom Status als Nicht-EU-Bürger? Als österreichischer Staatsbürger genießen Sie als EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit in der EU. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien. Nach 3 Monaten müssen Sie sich bei der spanischen Behörde (Extranjería) anmelden und erhalten das Zertifikat als EU-Bürger mit NIE-Nummer. Diese NIE ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer in Spanien und Grundlage für alle Bankkonten, Verträge und Steuererklärungen.

Muss ich mich in Österreich offiziell abmelden? Ja. Der Wegzug aus Österreich muss dem zuständigen österreichischen Finanzamt gemeldet werden. Dies erfolgt im Rahmen der letzten österreichischen Einkommensteuererklärung für das Wegzugsjahr. Danach sind Sie in Österreich nur noch beschränkt steuerpflichtig für österreichische Einkommensquellen (Mieten, Dividenden, Einkünfte aus österreichischen Unternehmen).

Kann ich als Österreicher in Spanien eine Gesellschaft (SL — Sociedad Limitada) gründen? Ja. Als EU-Bürger haben Sie in Spanien das Recht auf unternehmerische Niederlassung ohne zusätzliche Genehmigungen. Eine Sociedad Limitada (spanisches Äquivalent der GmbH) kann mit einem Mindestkapital von 3.000 € gegründet werden. Gewinne der spanischen SL unterliegen der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) mit einem Standardsatz von 25% (neugegründete Unternehmen: 15% in den ersten 2 Jahren). Ausschüttungen an österreichische Gesellschafter (DBA-Quellensteuer) müssen mit dem DBA abgestimmt werden.

Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz nach einem Jahr Spanien in ein Drittland (z.B. USA) verlege? Wenn Sie Spanien zugunsten eines Drittlands verlassen, endet die österreichische §27 EStG-Stundung, und die gestundete Steuer wird fällig. Gleichzeitig kann Spanien eine eigene Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) auf im Beckham-Regime angehäufte Wertzuwächse anwenden, wenn die Residenz in ein Drittland verlegt wird. Ein durchdachter Drittland-Umzug erfordert beidseitige Planung — österreichisch und spanisch.

Wie hoch ist die Vermögensteuer in Spanien für österreichische Staatsangehörige? Spanien erhebt eine Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) mit einem Bundes-Grundtarif, der durch Autonome Gemeinschaften modifiziert werden kann. Madrid hat die Vermögensteuer für Residenten praktisch abgeschafft (100% Bonificación). Andere Autonome Gemeinschaften erheben Sätze zwischen 0,2% und 3,5% auf Nettovermögen über ca. 700.000 €. Für österreichische HNW-Klienten ist die Wahl der Autonomen Gemeinschaft — Madrid, Andalusien oder Kantabrien — ein wichtiger Faktor.


Praktische Aspekte des Alltags in Spanien für Österreicher

Gesundheitssystem und Krankenversicherung

Als EU-Bürger können Österreicher die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für vorübergehende Aufenthalte nutzen. Für einen dauerhaften Wohnsitz gibt es zwei Wege: (1) Anschluss an die spanische Seguridad Social durch Aufnahme einer Beschäftigung oder Unternehmenstätigkeit — damit wird der Zugang zur öffentlichen spanischen Gesundheitsversorgung eröffnet; (2) private Krankenversicherung als Ergänzung oder Alternative (Sanitas, Adeslas, Asisa — alle dreisprachig für deutschsprachige Klienten). In vielen Regionen (Mallorca, Costa del Sol) gibt es deutschsprachige Arztpraxen und Kliniken, die auf DACH-Expatriates spezialisiert sind.

Schulsystem und Bildung für Familien

Österreichische Familien mit Kindern finden in den großen Expat-Hotspots Spaniens (Madrid, Barcelona, Mallorca) internationale oder deutschsprachige Schulen (Deutsche Schule Madrid, Deutsche Schule Málaga, Deutsche Schule Palma de Mallorca). Diese Schulen folgen dem deutschen/österreichischen Lehrplan und ermöglichen die Weiterführung der schulischen Laufbahn ohne Bruch. Die spanische Obrasignatur (Matura / Abitur) ist mit der österreichischen Matura für Hochschulzulassungen in der EU gleichwertig.

Sprache und Integration

Österreicher profitieren davon, dass ihre deutschen Sprachkenntnisse in Spanien viel weiter verbreitet sind, als viele erwarten: In Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria und an der Costa del Sol sprechen viele Einheimische im Dienstleistungsbereich Deutsch. Für die Integration in das spanische Leben und die berufliche Entwicklung ist Spanisch jedoch unverzichtbar — Kurse der Instituto Cervantes stehen überall zur Verfügung, und ein Niveau B1/B2 ist innerhalb von 6 bis 12 Monaten intensiven Lernens erreichbar.

Bankwesen und Finanzdienstleistungen

Die Eröffnung eines spanischen Bankkontos (Banco Santander, BBVA, CaixaBank) ist mit NIE und Empadronamiento-Nachweis unkompliziert. Viele Österreicher behalten ihr österreichisches Konto (Erste, Raiffeisen) aktiv und nutzen es für Transaktionen mit österreichischen Lieferanten oder Behörden. Für die Deklarationspflicht im Modelo 720 genügt das Führen des Kontos — die Deklaration muss aber korrekt erfolgen. Neobanken (N26, Wise) sind nützliche Brücken für internationale Überweisungen, ersetzen aber kein vollständiges Bankkonto für Steuerzwecke.


Das spanische Steuerjahr und Fristen für Österreicher

Das spanische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die wichtigsten Fristen für österreichische Residenten:

FormularFristInhalt
Modelo 7201. Januar — 31. MärzAuslandsvermögen (Erstmeldung und Änderungen)
Modelo 100 (IRPF)April — JuniJahressteuererklärung (bei Nicht-Beckham)
Modelo 151 (Beckham)April — JuniBeckham-spezifische Jahreserklärung
Modelo 714 (Patrimonio)April — JuniVermögensteuererklärung (wenn über Freibetrag)

Österreichische Fristen koordinieren: Wer in Österreich noch beschränkt steuerpflichtig ist (Mieteinkünfte, GmbH-Dividenden), muss parallel die österreichische Einkommensteuererklärung einreichen. Die Koordination beider Fristen ist bei Klienten mit grenzüberschreitenden Einkommensquellen unerlässlich.


Vermögensplanung für österreichische HNW-Profile in Spanien

Österreichische Klienten mit erheblichem Vermögen stehen vor einer komplexen Optimierungsaufgabe, die mehrere Dimensionen umfasst:

1. Laufende Steuerbelastung minimieren (Jahre 1-6 unter Beckham): Durch die Kombination aus Beckham-Auslandseinkunftsprivileg (österreichische Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne steuerfrei in Spanien) und §27 EStG-Stundung (keine österreichische Kapitalertragsteuer bei Halteposition) wird die laufende Steuerbelastung auf die 24% Flat Tax auf spanische Einkünfte reduziert. Für einen österreichischen Unternehmer mit einer GmbH, die jährliche Dividenden von 300.000 € ausschüttet, bedeutet das einen Steuersatz von 0% auf diese Dividenden in Spanien gegenüber 27,5% KESt in Österreich — eine jährliche Ersparnis von 82.500 €.

2. Erbschaftsteueroptimierung durch Wahl der Autonomen Gemeinschaft: Andalusien (99% Bonificación für Kinder, Ehegatten, Eltern), Madrid (99% Bonificación) und Kantabrien (begünstigte Sätze) bieten die günstigsten Erbschaftsteuerbedingungen. Da Österreich keine Erbschaftsteuer hat, ist die spanische Erbschaftsteuer die alleinige relevante Steuer auf Vermögensübertragungen.

3. Vermögensteuermanagement: Die Wahl zwischen Madrid (0% Vermögensteuer) und anderen Autonomen Gemeinschaften (0,2%—3,5%) kann für HNW-Klienten mit Nettovermögen über 5 Mio. € jährliche Steuerersparnisse von 15.000 bis 175.000 € bedeuten.

4. Post-Beckham-Planung (Jahr 7 und folgende): Nach Ende des Beckham-Regimes greift der IRPF-Progressivsatz (bis 47%). Für Österreicher mit erheblichen österreichischen Einkommensquellen muss spätestens im Jahr 4 oder 5 eine Strategie für die Post-Beckham-Phase entwickelt werden: Strukturierung von Ausschüttungen, Nutzung von Holdinggesellschaften, oder gegebenenfalls erneute Überlegung des Residenzstandorts.


Österreich-Spanien im direkten Steuervergleich (2026)

SteuerartÖsterreich (Wien)Spanien (Beckham, Jahre 1-6)Spanien (IRPF, ab Jahr 7)
Einkommensteuer (Spitzensatz)55% (über 1 Mio. €)24% (bis 600.000 €)47% (über 300.000 €)
KESt/Kapitalertragsteuer27,5%0% (Beckham, Ausland)26% (über 200.000 €)
Körperschaftsteuer (SL/GmbH)24%25%25%
Erbschaftsteuer0% (seit 2008)0%—1% (Andalusien/Madrid)Kantonal
Vermögensteuer0%0% (Madrid) bis 3,5%0% (Madrid) bis 3,5%
Sozialversicherung (Selbstständige)bis ca. 28%RETA: ca. 31%RETA: ca. 31%

Diese Tabelle verdeutlicht, dass das Beckham-Regime für die ersten 6 Jahre eine dramatisch günstigere Steuerstruktur für österreichische Unternehmer und Investoren bietet als das österreichische Steuerrecht.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die österreichische Wegzugsbesteuerung basiert auf §27 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen und Beteiligungsveräußerung) und nicht auf einem eigenständigen Wegzugsbesteuerungs-Paragraphen wie dem deutschen §6 AStG. In Österreich unterliegen beim Wegzug alle Kapitalvermögenswerte (Aktien, GmbH-Anteile, Anleihen, Fondsanteile) dem Tatbestand der fiktiven Veräußerung — d.h. stille Reserven werden als realisiert behandelt und zum KESt-Steuersatz (27,5% auf Kapitalerträge) besteuert. Für den EU-Wegzug nach Spanien besteht jedoch ein Stundungsrecht: Die Steuer muss nicht sofort entrichtet werden, sondern kann auf Antrag ratiert oder gestundet werden, bis die Vermögenswerte tatsächlich veräußert werden. Die Beantragung der Stundung muss fristgerecht erfolgen.
Das DBA Österreich-Spanien (BOE-A-1968-408) regelt, welchem Land das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen zusteht. Im Allgemeinen folgen Kapitalgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dem Wohnsitzstaatsprinzip — d.h. wenn Sie in Spanien ansässig sind, besteuert Spanien den Gewinn aus einer Veräußerung österreichischer GmbH-Anteile. Unter dem Beckham-Regime (Auslandseinkunftsprivileg, Art. 93.2 LIRPF) könnten diese Gewinne in Spanien steuerfrei sein, wenn die GmbH keine verbundene Gesellschaft ist. Die Interaktion von DBA, §27 EStG und Beckham ist komplex und erfordert eine Einzelfallanalyse.
Ja. Das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF, reformiert durch Ley 28/2022 de Startups) steht österreichischen Fernarbeitern offen, die von Spanien aus für einen nicht in Spanien ansässigen Arbeitgeber (ein österreichisches Unternehmen) tätig sind. Voraussetzungen: (1) keine spanische Steuerresidenz in den letzten 5 Jahren; (2) Einreise aus beruflichem Anlass; (3) Antrag (Modelo 149) innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Tätigkeit. Der Vorteil: 24% Flat Tax auf spanische Einkünfte bis 600.000 €, Steuerfreiheit für österreichische Einkommensquellen.
Pensionsleistungen der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an in Spanien ansässige Personen werden nach dem DBA Österreich-Spanien (BOE-A-1968-408) grundsätzlich im Wohnsitzstaat Spanien besteuert. Das bedeutet: Österreich hat kein Besteuerungsrecht mehr auf diese Renten (Quellensteuer-Freistellung). Sie müssen beim österreichischen Finanzamt einen Antrag auf Freistellung von der österreichischen Quellensteuer stellen und dazu eine spanische Steueransässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) der AEAT vorlegen. Die PVA-Pension wird dann in der spanischen IRPF-Erklärung als Arbeitseinkommen deklariert.
Das Modelo 720 verpflichtet spanische Steuerresidenten, ausländische Vermögenswerte über bestimmten Schwellenwerten zu melden: Bankkonten (Guthaben oder Durchschnittsguthaben über 50.000 €), Wertpapiere und Beteiligungen (Wert über 50.000 €) sowie Immobilien in Österreich (Erwerbs- oder Katasterwert über 50.000 €). Das Modelo 720 ist nur eine Informationserklärung — es entstehen keine direkten Steuerpflichten durch die Einreichung. Unter dem Beckham-Regime sind die Erträge aus diesen österreichischen Vermögenswerten in Spanien ohnehin steuerfrei (Auslandseinkunftsprivileg).
Österreich kennt seit 2008 keine Erbschaftsteuer mehr. Spanien erhebt Erbschaftsteuer auf Autonomer-Gemeinschafts-Ebene, mit regional stark unterschiedlichen Freibeträgen. Ein österreichischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien, der spanische oder österreichische Vermögenswerte vererbt, kann — je nach Autonomer Gemeinschaft und Erbschaftsteuerrecht — entweder nahezu keine Erbschaftsteuer zahlen (Andalusien, Madrid: bis zu 99% Bonificación für nahe Verwandte) oder einem erheblichen Steuersatz unterliegen (bei entfernten Verwandten oder hohem Vermögen). Da Österreich keine Erbschaftsteuer hat, gibt es keinen Anrechnungsmechanismus; die spanische Erbschaftsteuer steht an erster Stelle.
Österreicher bringen eine starke kulturelle Affinität für Musik, Kunst, Hochküche und Präzision mit — Eigenschaften, die sich gut mit dem spanischen Lebensstil ergänzen. Besonders Madrid (Reina Sofía, Prado, Teatro Real) und Barcelona (Liceu Oper, Gaudi-Architektur) bieten ein kulturelles Angebot, das dem Wiener Standard nahekommt. Der klimatische Wechsel vom Alpenland an Mittelmeer oder Atlantikküste ist für viele Österreicher die stärkste persönliche Motivation — der Übergang vom Skifahren im Winter zum Segeln oder Schwimmen im Frühjahr ist buchstäblich eine Lebensveränderung.

Sprechen Sie mit einem Spezialisten

Unverbindliches Erstgespräch. Antwort innerhalb 1 Stunde während der Bürozeiten.

Erste Beratung kostenlos 30 Minuten mit einem Spezialisten
Festes Angebot vor Beginn Keine Überraschungen, keine Erfolgshonorare
Zugelassener Steuerberater Elektronische Einreichung aller Formulare

4,8/5 · Daten in der EU verarbeitet · DSGVO · Unverbindlich

Häufige Fragen

Fragen zu Österreicher in Spanien 2026: Aufenthalt, Steuern und Wegzugsbesteuerung | BMC

Die österreichische Wegzugsbesteuerung basiert auf §27 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen und Beteiligungsveräußerung) und nicht auf einem eigenständigen Wegzugsbesteuerungs-Paragraphen wie dem deutschen §6 AStG. In Österreich unterliegen beim Wegzug alle Kapitalvermögenswerte (Aktien, GmbH-Anteile, Anleihen, Fondsanteile) dem Tatbestand der fiktiven Veräußerung — d.h. stille Reserven werden als realisiert behandelt und zum KESt-Steuersatz (27,5% auf Kapitalerträge) besteuert. Für den EU-Wegzug nach Spanien besteht jedoch ein Stundungsrecht: Die Steuer muss nicht sofort entrichtet werden, sondern kann auf Antrag ratiert oder gestundet werden, bis die Vermögenswerte tatsächlich veräußert werden. Die Beantragung der Stundung muss fristgerecht erfolgen.
Das DBA Österreich-Spanien (BOE-A-1968-408) regelt, welchem Land das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen zusteht. Im Allgemeinen folgen Kapitalgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dem Wohnsitzstaatsprinzip — d.h. wenn Sie in Spanien ansässig sind, besteuert Spanien den Gewinn aus einer Veräußerung österreichischer GmbH-Anteile. Unter dem Beckham-Regime (Auslandseinkunftsprivileg, Art. 93.2 LIRPF) könnten diese Gewinne in Spanien steuerfrei sein, wenn die GmbH keine verbundene Gesellschaft ist. Die Interaktion von DBA, §27 EStG und Beckham ist komplex und erfordert eine Einzelfallanalyse.
Ja. Das Beckham-Regime (Art. 93 LIRPF, reformiert durch Ley 28/2022 de Startups) steht österreichischen Fernarbeitern offen, die von Spanien aus für einen nicht in Spanien ansässigen Arbeitgeber (ein österreichisches Unternehmen) tätig sind. Voraussetzungen: (1) keine spanische Steuerresidenz in den letzten 5 Jahren; (2) Einreise aus beruflichem Anlass; (3) Antrag (Modelo 149) innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Tätigkeit. Der Vorteil: 24% Flat Tax auf spanische Einkünfte bis 600.000 €, Steuerfreiheit für österreichische Einkommensquellen.
Pensionsleistungen der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an in Spanien ansässige Personen werden nach dem DBA Österreich-Spanien (BOE-A-1968-408) grundsätzlich im Wohnsitzstaat Spanien besteuert. Das bedeutet: Österreich hat kein Besteuerungsrecht mehr auf diese Renten (Quellensteuer-Freistellung). Sie müssen beim österreichischen Finanzamt einen Antrag auf Freistellung von der österreichischen Quellensteuer stellen und dazu eine spanische Steueransässigkeitsbescheinigung (Certificado de Residencia Fiscal) der AEAT vorlegen. Die PVA-Pension wird dann in der spanischen IRPF-Erklärung als Arbeitseinkommen deklariert.
Das Modelo 720 verpflichtet spanische Steuerresidenten, ausländische Vermögenswerte über bestimmten Schwellenwerten zu melden: Bankkonten (Guthaben oder Durchschnittsguthaben über 50.000 €), Wertpapiere und Beteiligungen (Wert über 50.000 €) sowie Immobilien in Österreich (Erwerbs- oder Katasterwert über 50.000 €). Das Modelo 720 ist nur eine Informationserklärung — es entstehen keine direkten Steuerpflichten durch die Einreichung. Unter dem Beckham-Regime sind die Erträge aus diesen österreichischen Vermögenswerten in Spanien ohnehin steuerfrei (Auslandseinkunftsprivileg).
Österreich kennt seit 2008 keine Erbschaftsteuer mehr. Spanien erhebt Erbschaftsteuer auf Autonomer-Gemeinschafts-Ebene, mit regional stark unterschiedlichen Freibeträgen. Ein österreichischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien, der spanische oder österreichische Vermögenswerte vererbt, kann — je nach Autonomer Gemeinschaft und Erbschaftsteuerrecht — entweder nahezu keine Erbschaftsteuer zahlen (Andalusien, Madrid: bis zu 99% Bonificación für nahe Verwandte) oder einem erheblichen Steuersatz unterliegen (bei entfernten Verwandten oder hohem Vermögen). Da Österreich keine Erbschaftsteuer hat, gibt es keinen Anrechnungsmechanismus; die spanische Erbschaftsteuer steht an erster Stelle.
Österreicher bringen eine starke kulturelle Affinität für Musik, Kunst, Hochküche und Präzision mit — Eigenschaften, die sich gut mit dem spanischen Lebensstil ergänzen. Besonders Madrid (Reina Sofía, Prado, Teatro Real) und Barcelona (Liceu Oper, Gaudi-Architektur) bieten ein kulturelles Angebot, das dem Wiener Standard nahekommt. Der klimatische Wechsel vom Alpenland an Mittelmeer oder Atlantikküste ist für viele Österreicher die stärkste persönliche Motivation — der Übergang vom Skifahren im Winter zum Segeln oder Schwimmen im Frühjahr ist buchstäblich eine Lebensveränderung.
E-Mail
Kontakt