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Steuern für Briten in Spanien 2026 — AEAT-seitig: IRNR, Beckham-Gesetz und Modelo 720 erklärt

Britische Staatsangehörige in Spanien stehen vor einem Steuerkonformitätsproblem, das sich mit dem Brexit deutlich verschärft hat. Nicht-Resident-Immobilieneigentümer sahen ihren IRNR-Satz von 19 % auf 24 % steigen und verloren die Möglichkeit, Mietkosten abzuziehen. Residenten entdeckten, dass ihre UK-ISAs vollständig steuerpflichtiges IRPF-Einkommen in Spanien generieren. Das Beckham-Gesetz bietet ein sechsjähriges Steuerfenster mit 24 % — aber nur wenn Modelo 149 innerhalb der nicht verlängerbaren Sechs-Monats-Frist eingereicht wird. Und Modelo 720 schafft Deklarationspflichten für UK-Bankkonten, ISAs, Aktien und Immobilien über 50.000 € pro Kategorie.

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Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC ist der AEAT-seitige Spezialist für britische Staatsangehörige in Spanien: IRNR (Modelo 210/211), Beckham-Gesetz-Anträge (Modelo 149/151), Modelo 720 für UK-Vermögen, und jährliche IRPF für spanische Residenten. Wir beraten nicht zur UK-Rentenverwaltung (QROPS, SIPP) — das erfordert FCA-Zulassung. Wir koordinieren mit Ihrem FCA-regulierten UK-Berater.

  • Post-Brexit zahlen britische Nicht-Residenten IRNR mit 24 % (nicht 19 %) auf spanische Einkommensquellen ohne Mietkostenabzug — direkte Folge des Drittstaatenstatus des UK.

  • Das DBA Spanien-UK (BOE-A-2014-3057, 2013 unterzeichnet, in Kraft 2014) bleibt post-Brexit vollständig in Kraft und verhindert Doppelbesteuerung.

  • Das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF, Ley 28/2022) gibt britischen Fachleuten, die nach Spanien ziehen, einen Pauschalsteuersatz von 24 % für 6 Jahre — ausländische Einkommensquellen (UK-Gehalt, ISA-Erträge, UK-Dividenden) vollständig befreit. Modelo 149 innerhalb von 6 Monaten einreichen.

  • ISAs haben keine spanische Steuerbefreiungsanerkennung — Dividenden und Gewinne in UK-ISAs sind in spanischer IRPF voll steuerpflichtig (19-28 %).

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Steuerstatusbestimmung: IRNR vs. IRPF vs. Beckham

    Wir bestimmen Ihre spanische Steuerposition: Nicht-Resident-IRNR-Steuerpflichtiger (wenn Sie weniger als 183 Tage in Spanien verbringen und Ihr wirtschaftlicher Interessenmittelpunkt außerhalb Spaniens liegt), Standard-IRPF-Resident, oder Beckham-Gesetz-Regime (wenn Sie für Arbeit, Unternehmertum oder per Digitalnomadenvisum innerhalb der 6-Monats-Antragsfenster umziehen).

  2. IRNR-Konformität: Modelo 210 und Modelo 211

    Für Nicht-Resident-Immobilieneigentümer: jährliches Modelo 210 für unterstelltes Einkommen; vierteljährliches Modelo 210 für Mieteinkommen (24 % auf Brutto, ohne Abzüge). Für Immobilienverkäufe: Verwaltung des 3 %-Modelo-211-Einbehalts und Kapitalgewinn-Modelo 210 innerhalb der 3-Monats-Einreichungsfrist.

  3. Beckham-Gesetz-Antrag: Modelo 149

    Wir prüfen die Beckham-Anspruchsberechtigung (keine spanische Steuerresidenz in den 5 Vorjahren, qualifizierender Umzugsgrund) und reichen Modelo 149 innerhalb der Sechs-Monats-Frist ein. Dann jährliches Modelo 151 für die Dauer des Regimes.

  4. Modelo 720: UK-Vermögenserklärung

    Wir identifizieren Ihre britischen Vermögenswerte (Bankkonten, ISAs, Aktien, Immobilien), prüfen die 50.000 €-Schwellenwerte pro Kategorie, und erstellen und reichen Modelo 720 vor der Frist des 31. März ein.

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Das Problem

Britische Staatsangehörige in Spanien stehen vor einem Steuerkonformitätsproblem, das sich mit dem Brexit deutlich verschärft hat. Nicht-Resident-Immobilieneigentümer sahen ihren IRNR-Satz von 19 % auf 24 % steigen und verloren die Möglichkeit, Mietkosten abzuziehen. Residenten entdeckten, dass ihre UK-ISAs vollständig steuerpflichtiges IRPF-Einkommen in Spanien generieren. Das Beckham-Gesetz bietet ein sechsjähriges Steuerfenster mit 24 % — aber nur wenn Modelo 149 innerhalb der nicht verlängerbaren Sechs-Monats-Frist eingereicht wird. Und Modelo 720 schafft Deklarationspflichten für UK-Bankkonten, ISAs, Aktien und Immobilien über 50.000 € pro Kategorie.

Unsere Lösung

BMC ist der AEAT-seitige Spezialist für britische Staatsangehörige in Spanien: IRNR (Modelo 210/211), Beckham-Gesetz-Anträge (Modelo 149/151), Modelo 720 für UK-Vermögen, und jährliche IRPF für spanische Residenten. Wir beraten nicht zur UK-Rentenverwaltung (QROPS, SIPP) — das erfordert FCA-Zulassung. Wir koordinieren mit Ihrem FCA-regulierten UK-Berater.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Steuerstatusbestimmung: IRNR vs. IRPF vs. Beckham

Wir bestimmen Ihre spanische Steuerposition: Nicht-Resident-IRNR-Steuerpflichtiger (wenn Sie weniger als 183 Tage in Spanien verbringen und Ihr wirtschaftlicher Interessenmittelpunkt außerhalb Spaniens liegt), Standard-IRPF-Resident, oder Beckham-Gesetz-Regime (wenn Sie für Arbeit, Unternehmertum oder per Digitalnomadenvisum innerhalb der 6-Monats-Antragsfenster umziehen).

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IRNR-Konformität: Modelo 210 und Modelo 211

Für Nicht-Resident-Immobilieneigentümer: jährliches Modelo 210 für unterstelltes Einkommen; vierteljährliches Modelo 210 für Mieteinkommen (24 % auf Brutto, ohne Abzüge). Für Immobilienverkäufe: Verwaltung des 3 %-Modelo-211-Einbehalts und Kapitalgewinn-Modelo 210 innerhalb der 3-Monats-Einreichungsfrist.

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Beckham-Gesetz-Antrag: Modelo 149

Wir prüfen die Beckham-Anspruchsberechtigung (keine spanische Steuerresidenz in den 5 Vorjahren, qualifizierender Umzugsgrund) und reichen Modelo 149 innerhalb der Sechs-Monats-Frist ein. Dann jährliches Modelo 151 für die Dauer des Regimes.

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Modelo 720: UK-Vermögenserklärung

Wir identifizieren Ihre britischen Vermögenswerte (Bankkonten, ISAs, Aktien, Immobilien), prüfen die 50.000 €-Schwellenwerte pro Kategorie, und erstellen und reichen Modelo 720 vor der Frist des 31. März ein.

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Koordination mit Ihrem FCA-Berater im UK

Wir stellen Ihrem FCA-regulierten UK-Berater eine klare Zusammenfassung Ihrer spanischen AEAT-Position bereit — welche Einkommen in Spanien versteuert werden, welche DBA-Artikel gelten, welche Gutschriften das UK geben kann — damit Ihre UK-Steuererklärung mit Ihrer spanischen Situation kohärent ist.

24 %
IRNR-Satz für britische Nicht-Resident-Eigentümer (Drittstaatssatz post-Brexit)
6 Monate
Nicht verlängerbare Frist für Modelo 149 Beckham-Gesetz-Antrag
50.000 €
Modelo 720-Schwellenwert pro Vermögenskategorie (Konten, Wertpapiere, Immobilien)
0 %
Spanische Steuer auf ausländische Einkommensquellen unter Beckham-Gesetz

Für britische Staatsangehörige in Spanien umfasst die Steuerkonformität bei der AEAT ein breiteres Spektrum an Verpflichtungen als für fast jede andere Nationalitätsgruppe. Dieser Leitfaden kartiert alle vier Hauptszenarien: Nicht-Resident-Immobilieneigentümer, die IRNR zahlen, neue Residenten, die das Beckham-Gesetz erwägen, etablierte Residenten, die Modelo 720 verwalten, und britische Arbeitgeber, die die spanische Steuerposition eines britischen Mitarbeiters verstehen möchten.

Der Brexit-Steuershift: Vom EU-Satz 19 % zum Drittstaatssatz 24 %

Vor dem 31. Dezember 2020 genossen britische Staatsangehörige in Spanien dieselbe IRNR-Steuerbehandlung wie EU/EWR-Bürger: Satz von 19 % auf spanische Einkommensquellen, mit Abzug qualifizierender Kosten für Mieteinkommen.

Ab dem 1. Januar 2021: Satz von 24 % (Artikel 24 und 25 LIRNR), ohne jeglichen Kostenabzug für Vermietungen.

Konkretes Beispiel: Ein britischer Eigentümer, der eine Costa del Sol-Wohnung für 15.000 €/Jahr mit 4.000 € qualifizierenden Kosten vermietet, zahlte:

  • Vor Brexit (19 % auf Netto): (15.000 - 4.000) × 19 % = 2.090 €.
  • Nach Brexit (24 % auf Brutto): 15.000 × 24 % = 3.600 €.
  • Jährliche Mehrbelastung: 1.510 € ohne Änderung der wirtschaftlichen Situation.

IRNR für britische Nicht-Resident-Eigentümer

Modelo 210: Unterstelltes Einkommen

Jeder britische Nicht-Resident-Eigentümer muss Modelo 210 einmal jährlich für unterstelltes Einkommen auf eigengenutzte oder leerstehende Immobilien einreichen. Unterstellte Einkommensbasis: 1,1 % des Katasterwerts (wenn in den letzten zehn Jahren revidiert; 2 % wenn nicht) × 24 %.

Modelo 210: Mieteinkommen (vierteljährlich)

Für Nicht-Residenten, die ihre spanische Immobilie vermieten, muss Modelo 210 vierteljährlich eingereicht werden. Basis: Bruttomieteinnahmen des Quartals zu 24 %, ohne jegliche Abzüge.

Modelo 211: 3 %-Einbehalt bei Immobilienverkäufen

Bei einem Immobilienverkauf durch einen Nicht-Resident ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3 % des gesamten Verkaufspreises einzubehalten und innerhalb eines Monats über Modelo 211 an die AEAT abzuführen. Der Verkäufer reicht dann innerhalb von drei Monaten Modelo 210 ein. Wenn der 3 %-Einbehalt die berechnete Steuer auf den Kapitalgewinn (24 % des Nettogewinns) übersteigt, kann der Verkäufer eine Erstattung beantragen.

Das DBA Spanien-UK: Ihr Schutz gegen Doppelbesteuerung

Das DBA (BOE-A-2014-3057) vom 14. März 2013 ist die Grundlage der bilateralen Steuerbeziehung. Es bleibt vollständig in Kraft — als Staatsvertrag ist es unabhängig von der EU-Mitgliedschaft.

Relevanteste Bestimmungen: Artikel 13 (Kapitalgewinne aus spanischen Immobilien: Spanien kann besteuern); Artikel 17-18 (Renten: generell im Wohnsitzstaat); Artikel 4 (Steuerresidenz-Tie-Breaker). Das DBA deckt KEINE UK-Erbschaftsteuer (IHT) und spanische ISD ab — kein Erbschaft-DBA Spanien-UK existiert.

Das Beckham-Gesetz: das Sechs-Jahres-Fenster für Neuankömmlinge

Für einen britischen Fachmann mit 150.000 € Arbeitseinkommen in Spanien:

  • Standard-IRPF (Madrid 2026): Effektivsatz ca. 43 % → 64.500 € Steuern.
  • Beckham-Gesetz: 24 % pauschal → 36.000 € Steuern.
  • Jährliche Ersparnis: ca. 28.500 €.

Die Ley 28/2022 de Startups (BOE-A-2022-21739) erweiterte die Anspruchsberechtigung auf: entsandte Arbeitnehmer, Digitalnomaden, Unternehmer (Unternehmervisum), hochqualifizierte Fachleute in Startups/F&E, Gesellschafter-Geschäftsführer (keine Beteiligungsgrenze bei operativen Gesellschaften; < 25 % nur bei vermögensverwaltenden Einheiten).

Das Modelo 149 muss innerhalb von sechs Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden — absolut nicht verlängerbar. BMC verfolgt die Beckham-Anspruchsberechtigung ab dem Datum des ersten Kundenkontakts und weist ausdrücklich auf die Frist hin.

Modelo 720 in der Praxis: UK-Vermögenswerte unter spanischer Deklarationspflicht

Das jährliche Modelo 720 (1. Januar bis 31. März für die 31. Dezember-Position des Vorjahres) erfasst drei Kategorien:

Kategorie 1 — Bankkonten: Inkl. Cash ISAs. Kategorie 2 — Wertpapiere und Anlageprodukte: UK-Aktienportfolios, ISAs (Stocks & Shares ISA, LISA, Innovative Finance ISA). Die HMRC-Steuerbefreiung der ISAs ist für die AEAT bedeutungslos — ISA-Erträge werden wie normales ausländisches Anlageeinkommen behandelt. Kategorie 3 — Immobilien in UK. Rein informativ — keine direkte Zusatzsteuer.

Das BMC-Modell: AEAT-seitiger Spezialist, FCA-Koordinator

BMC bearbeitet die AEAT-Seite: IRNR Modelo 210/211, Beckham-Gesetz Modelo 149/151, Modelo 720, jährliche IRPF, spanische SL-Gründung. Wir beraten nicht zu UK-Renten (QROPS, SIPP) — das erfordert eine FCA-Zulassung. Für FCA-regulierte UK-Rentenberatung für Spanien-Residenten empfehlen wir: Blevins Franks (50 Jahre, Marktführer), Blacktower Financial Management oder Chase de Vere International. Unser Standardmodell: BMC verwaltet Ihre AEAT-Seite, Ihr FCA-Berater Ihre UK-Vermögensseite.

DBA Spanien-UK: Artikel für Artikel

Das DBA (BOE-A-2014-3057, unterzeichnet 14. März 2013, in Kraft 12. Juni 2014) regelt die bilaterale Steuerbeziehung detailliert. Die für britische Staatsangehörige in Spanien relevantesten Bestimmungen:

Artikel 4 — Steuerliche Ansässigkeit (Tie-Breaker): Wenn Sie sowohl in Spanien als auch in UK als steuerlich ansässig gelten (mehr als 183 Tage in Spanien UND wirtschaftliches Interessenzentrum in UK), legt das DBA eine Hierarchie fest: zunächst der ständige Wohnsitz, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann der gewöhnliche Aufenthalt, zuletzt die Nationalität. BMC führt Residenzanalysen für Kunden mit aufgeteiltem Aufenthalt durch.

Artikel 6 — Immobilieneinkünfte: Spanien kann Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien besteuern — Grundlage der IRNR 24 % für nicht-residente Eigentümer.

Artikel 10 — Dividenden: Dividenden von einer spanischen Gesellschaft an einen UK-Aktionär: maximal 5 % Quellensteuer bei Beteiligung ≥10 %, 15 % sonst. Wichtig: Vor Brexit galt die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (0 % bei ≥10 % für ≥2 Jahre). Post-Brexit entfällt dieser Vorteil.

Artikel 11 — Zinsen: Zinsen aus spanischen Quellen an einen UK-Residenten: maximal 5 % Quellensteuer.

Artikel 12 — Lizenzgebühren: maximal 5 % Quellensteuer in Spanien.

Artikel 13 — Kapitalgewinne: Spanien kann Gewinne aus Verkäufen spanischer Immobilien besteuern. UK kann Gewinne aus dem Verkauf von UK-Immobilien besteuern. Für sonstige Kapitalgewinne: generell im Wohnsitzstaat steuerbar.

Artikel 17 — Private Renten und Lebensversicherungen: Generell im Wohnsitzstaat zu versteuern. Für einen Spanien-Residenten bedeutet das: UK-Unternehmensrenten, Privatrenten, Lebensversicherungsausschüttungen sind in Spanien steuerpflichtig (IRPF auf Renteneinkünfte).

Artikel 18 — Staatsrenten: Renten der öffentlichen Hand (NHS-Rente, MOD-Rente, Staatsbeamtenrente) können im UK besteuert werden — es sei denn, der Empfänger ist spanischer Staatsangehöriger. Die UK-Staatsrente (State Pension) gilt als private Rente nach DBA und ist im Wohnsitzstaat (Spanien) steuerbar.

Was das DBA NICHT abdeckt: Erbschaftsteuer (IHT/ISD). Es existiert kein Erbschaft-DBA zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich. Bei Tod eines in Spanien residenten britischen Staatsangehörigen mit Vermögen in beiden Ländern können UK IHT (auf weltweites Vermögen bei UK-Domizilstatus) und spanische ISD (auf spanisches Vermögen) gleichzeitig anfallen.

Das ISA-Problem: britische Steuerfreiheit ignoriert durch die AEAT

ISAs (Individual Savings Accounts) — Cash ISA, Stocks & Shares ISA, Lifetime ISA, Innovative Finance ISA — sind unter HMRC-Recht steuerfrei. Die AEAT erkennt diesen Status nicht an.

Für spanische IRPF-Residenten: Zinsen, Dividenden und realisierte Kapitalgewinne aus ISAs müssen in der jährlichen Renta-Erklärung (Modelo 100) als Renditenkapitalerträge (rendimientos del capital mobiliario) angegeben werden. Anwendbare Steuersätze (Tarifa del Ahorro 2026): 19 % (bis 6.000 €), 21 % (6.001-50.000 €), 23 % (50.001-200.000 €), 27 % (200.001-300.000 €), 28 % (über 300.000 €).

Praxisbeispiel: Ein britischer Resident in Spanien mit einem Stocks & Shares ISA, das im Jahr 2025 Dividenden von 3.000 € und realisierte Kapitalgewinne von 8.000 € generiert, schuldet der AEAT: (3.000 € × 19 %) + (3.000 € × 19 % + 5.000 € × 21 %) = 570 € + 570 € + 1.050 € = 2.190 € — obwohl dasselbe Einkommen im UK aufgrund des ISA-Status null Steuern auslöst.

Modelo 720 für ISAs: Übersteigt der Gesamtwert Ihrer UK-Wertpapiere (einschließlich aller ISA-Typen) am 31. Dezember die 50.000 €-Schwelle, ist die Modelo 720-Deklaration obligatorisch — bis 31. März des Folgejahres.

IRPF vs. IRNR: die vollständige Übersicht beider Regime

Spanischer Steuerresident: IRPF (Renta)

Wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen oder Ihr hauptsächliches wirtschaftliches Interessenzentrum in Spanien liegt, sind Sie zur IRPF auf weltweite Einkünfte verpflichtet.

Weltweite Steuerbemessungsgrundlage: Arbeitseinkommen, Renten, Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen — aus allen Quellen (spanisch, britisch oder anderweitig). Das CDI Spanien-UK verhindert Doppelbesteuerung durch ein Anrechnungsverfahren.

Progressive IRPF-Sätze 2026 (staatlich + regional, Region Madrid als Beispiel): 19 % (0-12.450 €), 24 % (12.451-20.200 €), 30 % (20.201-35.200 €), 37 % (35.201-60.000 €), 45 % (60.001-300.000 €), 47 % (über 300.000 €). Regionale Unterschiede: Andalusien und Madrid haben günstigere Tarife; Katalonien hat höhere.

Renta-Erklärung (Modelo 100): Abgabe April bis Juni für Vorjahrseinkünfte.

Nicht-residenter Steuerpflichtiger: IRNR

Wenn Sie weniger als 183 Tage in Spanien verbringen und Ihr wirtschaftliches Interessenzentrum nicht in Spanien liegt, unterliegen nur Ihre Einkünfte aus spanischen Quellen der spanischen IRNR.

Dem IRNR unterliegende Einkünfte: Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien, in Spanien ausgeübtes Arbeitseinkommen, Dividenden spanischer Gesellschaften, Kapitalgewinne aus dem Verkauf spanischer Immobilien, Kapitalgewinne aus dem Verkauf spanischer Aktien (in bestimmten Fällen).

IRNR-Sätze 2026 für britische Staatsangehörige: 24 % auf Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen (keine Abzüge), 19 % auf Dividenden und Wertpapiergewinne, 24 % auf Immobiliengewinne.

Konkrete Szenarien: wer was deklarieren muss

Szenario A — Nicht-residenter britischer Eigentümer mit vermieteter Costa del Sol-Wohnung:

  • Pflicht: Modelo 210 vierteljährlich auf Bruttomieteinnahmen zu 24 %.
  • Verwaltet die Immobilie eine spanische Agentur: Sie kann als steuerlicher Vertreter fungieren.
  • In der UK Self-Assessment: spanische Mieteinnahmen deklarieren, Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer.

Szenario B — Neuer britischer Arbeitnehmer in Madrid (Beckham-berechtigt):

  • Priorität 1: Modelo 149 innerhalb von 6 Monaten nach Sozialversicherungsanmeldung.
  • Für 6 Jahre: Modelo 151 jährlich (vereinfachte Beckham-Erklärung), 24 % auf spanische Einkünfte, Befreiung ausländischer Einkünfte.
  • Modelo 720 wenn UK-Vermögen > 50.000 € pro Kategorie.

Szenario C — Langzeitresident (10+ Jahre, nicht unter Beckham):

  • Jährliche IRPF (Modelo 100): weltweite Einkünfte.
  • Modelo 720 für UK-Vermögen > 50.000 € pro Kategorie (Januar-März jedes Jahr).
  • Koordination mit FCA-Berater für UK-Renten.
  • ISA-Erträge in der IRPF deklarieren.

Szenario D — Britischer Rentner mit Staatspension und eigener Immobilie:

  • Staatspension: in Spanien steuerpflichtig (IRPF) wenn spanischer Steuerresident.
  • Nicht vermietetes Objekt im Eigentum: Unterstelltes Einkommen IRNR (Modelo 210 jährlich) wenn nicht-resident, oder IRPF-Erklärung wenn resident.
  • S1-Formular für den öffentlichen Gesundheitszugang.

Sanktionen und Regularisierung

Die AEAT verhängt progressive Sanktionen für versäumte Erklärungen:

  • Versäumter Modelo 210: Mindeststrafe 100 € pro Erklärung plus Verzugszinsen (3,75 % p.a. in 2026).
  • Versäumter Modelo 720: Sanktion von 5.000 € pro fehlendem Datensatz oder Datensatzgruppe, Minimum 10.000 €. Hinweis: Das unverhältnismäßige Sanktionsregime wurde 2022 teilweise durch den EuGH für ungültig erklärt — neue Sanktionen sind milder, aber immer noch erheblich.
  • Freiwillige Regularisierung: Die AEAT hat ein Verfahren der spontanen Regularisierung (Erklärung außerhalb der Frist ohne Höchststrafe), das die Folgen für Steuerpflichtige mildern kann, die vor einer Prüfungsankündigung regularisieren.

BMC empfiehlt eine sofortige Compliance-Prüfung für jeden britischen Residenten, der nicht sicher ist, ob er seit 2021 seine spanischen und britischen Einkünfte und Vermögenswerte korrekt deklariert hat.

Die Steuerkalender für britische Staatsangehörige in Spanien

Damit keine Frist verpasst wird, hier die wichtigsten Steuertermine für beide Regime:

IRNR-Kalender (Nicht-Residenten)

FristVerpflichtung
20. AprilModelo 210 — Mieteinnahmen Q1
20. JuliModelo 210 — Mieteinnahmen Q2
20. OktoberModelo 210 — Mieteinnahmen Q3
20. JanuarModelo 210 — Mieteinnahmen Q4 (Vorjahr)
31. DezemberModelo 210 — Unterstelltes Einkommen (Jahreserklärung für das Vorjahr bis 31. Dezember des Folgejahres)
Innerhalb 1 Monat nach VerkaufModelo 211 — 3 %-Einbehalt bei Immobilienverkauf
Innerhalb 3 Monate nach VerkaufModelo 210 — Kapitalgewinn-Erklärung

IRPF-Kalender (Steuerresidenten)

FristVerpflichtung
1. April – 30. JuniModelo 100 (Renta) — Erklärung für das Vorjahr
31. MärzModelo 720 — Auslandsvermögen zum 31. Dezember des Vorjahres
LaufendModelo 149/151 — Beckham-Anmeldung / Jahreserklärung

Kritische One-Time-Fristen

FristVerpflichtung
Innerhalb 6 Monate nach SS-AnmeldungModelo 149 — Beckham-Antrag (absolut nicht verlängerbar)
31. Dezember 2026ZEC-Registrierung für neue Unternehmen
31. Dezember 2026UK-Führerschein-Umtausch für spanische Residenten

Koordination mit dem UK-Steuerberater

Britische Staatsangehörige in Spanien haben oft laufende UK-Steuerverpflichtungen (UK Self Assessment, HMRC-Meldungen) parallel zu den spanischen AEAT-Verpflichtungen. BMC koordiniert regelmäßig mit UK-Steuerberatern und UK-Solicitors, um sicherzustellen, dass beide Seiten kohärent sind:

  • P85-Meldung bei HMRC: Beim dauerhaften Wegzug aus UK sollte eine P85 (Notification of Leaving the UK) bei HMRC eingereicht werden, um den UK-Residenzstatus klarzustellen und Doppelbesteuerungsrisiken zu minimieren.
  • UK Self Assessment: Viele britische Expats behalten UK-Einkommensquellen (Vermietung in UK, UK-Dividenden, UK-Kapitalgewinne). UK Self Assessment bleibt verpflichtend für diese Einkünfte.
  • DBA-Anrechnung: Für in Spanien gezahlte Steuern auf UK-Einkommensquellen (z.B. Mieten) gewährt HMRC einen Foreign Tax Credit. BMC bereitet die notwendige Dokumentation auf spanischer Seite vor.

Für den Gesamtüberblick zur britischen Gemeinschaft in Spanien lesen Sie unseren Pillar-Leitfaden Briten in Spanien 2026.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein britischer Staatsangehöriger, der Immobilien in Spanien besitzt, aber kein spanischer Steuerresident ist, ist IRNR-Steuerpflichtiger. Post-Brexit gilt der Satz von 24 % — der Drittstaatssatz. Zwei Szenarien: (1) Eigengenutzte oder leerstehende Immobilie: Unterstelltes Einkommen von 1,1 % des Katasterwerts (wenn in den letzten 10 Jahren revidiert; 2 % wenn nicht) × 24 %. Beispiel: Katasterwert 100.000 € (revidiert): 1.100 € × 24 % = 264 €/Jahr, einmal jährlich auf Modelo 210; (2) Vermietete Immobilie: 24 % auf die Bruttomieteinnahmen OHNE Kostenabzug. Vor dem Brexit konnten EU-Residenten Instandhaltungskosten, Gemeinschaftsgebühren, Versicherungen und Abschreibungen abziehen — britische Staatsangehörige post-Brexit können das nicht mehr.
Das Beckham-Gesetz (Sonderregelung für Expatriates, Art. 93 LIRPF, grundlegend reformiert durch Ley 28/2022 de Startups, BOE-A-2022-21739) ermöglicht neuen spanischen Steuerresidenten, einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Einkommensquellen (bis 600.000 €; 47 % darüber) bis zu sechs Jahre zu zahlen, mit vollständiger Befreiung ausländischer Einkommensquellen. Der Brexit beeinflusst die Anspruchsberechtigung nicht. Berechtigte Umzugsgründe: Anstellung bei spanischem Unternehmen oder Entsendung aus UK-Konzernunternehmen; Fernarbeit für UK-Arbeitgeber per Digitalnomadenvisum; unternehmerische Tätigkeit per Unternehmervisum; hochqualifizierter Fachmann in Innovation/F&E; Gesellschafter-Geschäftsführer in nicht-mehrheitlich besessener Gesellschaft. Modelo 149 muss innerhalb von sechs Monaten nach Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden — diese Frist ist absolut nicht verlängerbar.
ISAs haben keine spanische Steuerbefreiungsanerkennung. Die HMRC-Befreiung der ISAs — die ISA-Erträge im UK vollständig steuerfrei macht — wird von der AEAT nicht anerkannt. Spanisches Steuerrecht behandelt Erträge innerhalb einer UK-ISA (egal ob Cash ISA, Stocks & Shares ISA, LISA oder Innovative Finance ISA) genau wie jedes andere ausländische Anlageeinkommen: Dividenden und Zinsen werden als Kapitalerträge mit 19-28 % besteuert; Kapitalgewinne werden mit 19-28 % besteuert (27 % über 300.000 €). Die einzige Ausnahme: Unter dem Beckham-Gesetz sind alle ausländischen Einkommensquellen — einschließlich ISA-Erträge — während des sechs jährigen Zeitraums von der spanischen Besteuerung befreit.
Ja, vollständig. Das DBA zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich (BOE-A-2014-3057, unterzeichnet 14. März 2013, in Kraft seit 12. Juni 2014) ist ein bilateraler Staatsvertrag, der nach dem Brexit vollständig weiter gilt. Wesentliche Bestimmungen: Artikel 4 (Tie-Breaker-Regeln bei doppelter Steuerresidenz); Artikel 6 (Immobilieneinkünfte: Spanien kann Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien besteuern); Artikel 13 (Kapitalgewinne: Spanien kann Gewinne aus spanischen Immobilien besteuern); Artikel 17 (private Renten: generell im Wohnsitzstaat zu versteuern); Artikel 18 (Staatsrenten: generell im Wohnsitzstaat zu versteuern — UK State Pension eines spanischen Residenten wird in Spanien besteuert). Das DBA deckt KEINE Erbschaft- und Schenkungssteuer ab.
Das Modelo 720 (Art. 39(2) spanisches EStG, Orden HAP/72/2013) ist für alle spanischen Steuerresidenten mit UK-Vermögen über 50.000 € pro Kategorie zum 31. Dezember obligatorisch. Drei Kategorien: (1) Bankkonten bei UK-Instituten: Jahresschlusssaldo und Q4-Durchschnittssaldo. Inkl. Kontokorrent-, Spar- und Cash ISA-Konten; (2) Wertpapiere und Anlageprodukte: UK-Aktienportfolios, ISAs (Stocks & Shares ISA, LISA, Innovative Finance ISA), OEICs. SIPPs und Betriebsrenten: technisch debattiert — BMC analysiert fallweise; (3) Immobilien in UK. Einreichungsfrist: 1. Januar bis 31. März des Folgejahres. Das EuGH-Urteil C-788/19 (Januar 2022) reduzierte das ursprünglich unverhältnismäßige Sanktionsregime, aber die Deklarationspflicht besteht vollständig fort.
Bei einem Immobilienverkauf durch einen Nicht-Resident treten zwei Steuerereignisse auf: (1) Modelo 211 — der Käufer ist gesetzlich verpflichtet, 3 % des gesamten Verkaufspreises einzubehalten und innerhalb eines Monats nach Beurkundung an die AEAT abzuführen. Dieser Einbehalt ist eine Abschlagszahlung auf den potentiellen Kapitalgewinn des Nicht-Resident-Verkäufers; (2) Modelo 210 (Kapitalgewinnerklärung) — der Verkäufer muss innerhalb von drei Monaten nach dem Notartermin einreichen und den tatsächlichen Kapitalgewinn erklären. Der Satz beträgt 24 % auf den Nettogewinn. Wenn der 3 %-Einbehalt die berechnete Steuer übersteigt, kann der Verkäufer eine Erstattung von der AEAT beantragen.
BMC berät zur AEAT-Seite der Rentenbesteuerung — wie spanisches Recht die in Spanien erhaltenen Renteneinkommen behandelt und wie das DBA Spanien-UK die Besteuerungsrechte zuweist. Wir beraten NICHT zur UK-Rentenfondsverwaltung, QROPS-Transfers oder SIPP-Auszahlungsstrategien — das erfordert eine FCA-Zulassung, die wir nicht besitzen. AEAT-Behandlung unter dem DBA: UK State Pension (Artikel 18 DBA) — periodische Zahlungen aus der State Pension werden im Allgemeinen in Spanien (Wohnsitzstaat) für Privatsektor-Empfänger besteuert. Unter dem Beckham-Gesetz sind ausländische Renteneinkommen für sechs Jahre von der spanischen Besteuerung befreit — ein bedeutender Vorteil für britische Beckham-Nutzer. Für vollständige UK-Rentenberatung für Spanien-Residenten empfehlen wir: Blevins Franks (50 Jahre, Marktführer), Blacktower Financial Management, oder Chase de Vere International.

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Häufige Fragen

Fragen zu Steuern Briten Spanien AEAT 2026: IRNR, Beckham, Modelo 720 | BMC

Ein britischer Staatsangehöriger, der Immobilien in Spanien besitzt, aber kein spanischer Steuerresident ist, ist IRNR-Steuerpflichtiger. Post-Brexit gilt der Satz von 24 % — der Drittstaatssatz. Zwei Szenarien: (1) Eigengenutzte oder leerstehende Immobilie: Unterstelltes Einkommen von 1,1 % des Katasterwerts (wenn in den letzten 10 Jahren revidiert; 2 % wenn nicht) × 24 %. Beispiel: Katasterwert 100.000 € (revidiert): 1.100 € × 24 % = 264 €/Jahr, einmal jährlich auf Modelo 210; (2) Vermietete Immobilie: 24 % auf die Bruttomieteinnahmen OHNE Kostenabzug. Vor dem Brexit konnten EU-Residenten Instandhaltungskosten, Gemeinschaftsgebühren, Versicherungen und Abschreibungen abziehen — britische Staatsangehörige post-Brexit können das nicht mehr.
Das Beckham-Gesetz (Sonderregelung für Expatriates, Art. 93 LIRPF, grundlegend reformiert durch Ley 28/2022 de Startups, BOE-A-2022-21739) ermöglicht neuen spanischen Steuerresidenten, einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Einkommensquellen (bis 600.000 €; 47 % darüber) bis zu sechs Jahre zu zahlen, mit vollständiger Befreiung ausländischer Einkommensquellen. Der Brexit beeinflusst die Anspruchsberechtigung nicht. Berechtigte Umzugsgründe: Anstellung bei spanischem Unternehmen oder Entsendung aus UK-Konzernunternehmen; Fernarbeit für UK-Arbeitgeber per Digitalnomadenvisum; unternehmerische Tätigkeit per Unternehmervisum; hochqualifizierter Fachmann in Innovation/F&E; Gesellschafter-Geschäftsführer in nicht-mehrheitlich besessener Gesellschaft. Modelo 149 muss innerhalb von sechs Monaten nach Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden — diese Frist ist absolut nicht verlängerbar.
ISAs haben keine spanische Steuerbefreiungsanerkennung. Die HMRC-Befreiung der ISAs — die ISA-Erträge im UK vollständig steuerfrei macht — wird von der AEAT nicht anerkannt. Spanisches Steuerrecht behandelt Erträge innerhalb einer UK-ISA (egal ob Cash ISA, Stocks & Shares ISA, LISA oder Innovative Finance ISA) genau wie jedes andere ausländische Anlageeinkommen: Dividenden und Zinsen werden als Kapitalerträge mit 19-28 % besteuert; Kapitalgewinne werden mit 19-28 % besteuert (27 % über 300.000 €). Die einzige Ausnahme: Unter dem Beckham-Gesetz sind alle ausländischen Einkommensquellen — einschließlich ISA-Erträge — während des sechs jährigen Zeitraums von der spanischen Besteuerung befreit.
Ja, vollständig. Das DBA zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich (BOE-A-2014-3057, unterzeichnet 14. März 2013, in Kraft seit 12. Juni 2014) ist ein bilateraler Staatsvertrag, der nach dem Brexit vollständig weiter gilt. Wesentliche Bestimmungen: Artikel 4 (Tie-Breaker-Regeln bei doppelter Steuerresidenz); Artikel 6 (Immobilieneinkünfte: Spanien kann Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien besteuern); Artikel 13 (Kapitalgewinne: Spanien kann Gewinne aus spanischen Immobilien besteuern); Artikel 17 (private Renten: generell im Wohnsitzstaat zu versteuern); Artikel 18 (Staatsrenten: generell im Wohnsitzstaat zu versteuern — UK State Pension eines spanischen Residenten wird in Spanien besteuert). Das DBA deckt KEINE Erbschaft- und Schenkungssteuer ab.
Das Modelo 720 (Art. 39(2) spanisches EStG, Orden HAP/72/2013) ist für alle spanischen Steuerresidenten mit UK-Vermögen über 50.000 € pro Kategorie zum 31. Dezember obligatorisch. Drei Kategorien: (1) Bankkonten bei UK-Instituten: Jahresschlusssaldo und Q4-Durchschnittssaldo. Inkl. Kontokorrent-, Spar- und Cash ISA-Konten; (2) Wertpapiere und Anlageprodukte: UK-Aktienportfolios, ISAs (Stocks & Shares ISA, LISA, Innovative Finance ISA), OEICs. SIPPs und Betriebsrenten: technisch debattiert — BMC analysiert fallweise; (3) Immobilien in UK. Einreichungsfrist: 1. Januar bis 31. März des Folgejahres. Das EuGH-Urteil C-788/19 (Januar 2022) reduzierte das ursprünglich unverhältnismäßige Sanktionsregime, aber die Deklarationspflicht besteht vollständig fort.
Bei einem Immobilienverkauf durch einen Nicht-Resident treten zwei Steuerereignisse auf: (1) Modelo 211 — der Käufer ist gesetzlich verpflichtet, 3 % des gesamten Verkaufspreises einzubehalten und innerhalb eines Monats nach Beurkundung an die AEAT abzuführen. Dieser Einbehalt ist eine Abschlagszahlung auf den potentiellen Kapitalgewinn des Nicht-Resident-Verkäufers; (2) Modelo 210 (Kapitalgewinnerklärung) — der Verkäufer muss innerhalb von drei Monaten nach dem Notartermin einreichen und den tatsächlichen Kapitalgewinn erklären. Der Satz beträgt 24 % auf den Nettogewinn. Wenn der 3 %-Einbehalt die berechnete Steuer übersteigt, kann der Verkäufer eine Erstattung von der AEAT beantragen.
BMC berät zur AEAT-Seite der Rentenbesteuerung — wie spanisches Recht die in Spanien erhaltenen Renteneinkommen behandelt und wie das DBA Spanien-UK die Besteuerungsrechte zuweist. Wir beraten NICHT zur UK-Rentenfondsverwaltung, QROPS-Transfers oder SIPP-Auszahlungsstrategien — das erfordert eine FCA-Zulassung, die wir nicht besitzen. AEAT-Behandlung unter dem DBA: UK State Pension (Artikel 18 DBA) — periodische Zahlungen aus der State Pension werden im Allgemeinen in Spanien (Wohnsitzstaat) für Privatsektor-Empfänger besteuert. Unter dem Beckham-Gesetz sind ausländische Renteneinkommen für sechs Jahre von der spanischen Besteuerung befreit — ein bedeutender Vorteil für britische Beckham-Nutzer. Für vollständige UK-Rentenberatung für Spanien-Residenten empfehlen wir: Blevins Franks (50 Jahre, Marktführer), Blacktower Financial Management, oder Chase de Vere International.
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