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Golden Visa weg: die Aufenthaltswege, die 2026 in Spanien wirklich funktionieren

Spaniens Golden Visa abgeschafft (April 2025): alle praktikablen Alternativen für Investoren und Vermögende im Überblick. BMC-Beratung anfragen.

Kostenloses Beratungsgespräch zur Aufenthaltserlaubnis

Das Problem

Wenn Sie geplant hatten, über das Golden-Visa-Programm nach Spanien umzuziehen, haben Sie wahrscheinlich festgestellt, dass es dieses nicht mehr gibt. Die spanische Regierung hat das Investorenvisum (Visa de Inversor) im April 2025 durch das Ley Orgánica 1/2025 abgeschafft, unter Berufung auf Probleme der Wohnungsbezahlbarkeit in Großstädten und Küstengebieten. Das Programm hatte Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis im Austausch gegen eine Mindestimmobilieninvestition von 500.000 Euro zu erhalten. Mit seinem Wegfall stehen Tausende von Investoren, Rentnern und Familien, die ihren Umzug nach Spanien geplant hatten, ohne klaren Rechtsweg da. Ausstehende Anträge wurden unter Übergangsregelungen behandelt, aber keine neuen Anträge werden mehr angenommen. Wenn Sie sich jetzt fragen, welche Optionen Sie haben — und ob Spanien immer noch eine Überlegung wert ist — lautet die Antwort ja, aber die Wege sind anders, und professionelle Beratung ist wichtiger denn je.

Unsere Lösung

BMC berät Investoren und vermögende Privatpersonen zu den praktizierbaren Alternativen zur Golden Visa, die 2026 tatsächlich verfügbar und für Ihre spezifische Situation geeignet sind. Wir beurteilen Ihre Ausgangssituation — wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Aktivitäten, Familienstruktur, Steuerstatus — und identifizieren, welcher Weg am besten geeignet ist: Digitales Nomaden-Visum, Nicht-Lukratives Visum, Unternehmervisum oder EU-Blue-Card, ergänzt durch Steueroptimierung über das Beckham-Gesetz, wo dies anwendbar ist.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Beurteilung Ihrer Situation und Qualifizierung

Wir analysieren Ihre Ausgangssituation: Nationalität, aktuelle Aufenthaltssituation, wirtschaftliche Kapazität (Rente, Investitionseinkommen, Fernarbeit, Unternehmertum), Familienstruktur und Steuerpräferenzen. Basierend auf dieser Analyse identifizieren wir, welche Aufenthaltswege für Sie in Frage kommen und welcher die beste Kombination aus Genehmigungschancen, Bearbeitungszeit und Steuerposition bietet.

2

Visumantragsmanagement

Wir bereiten die vollständige Antragsdokumentation vor: Motivationsschreiben, Wirtschaftsnachweise, Gesundheitsversicherungspolicen, Strafregisterbescheinigungen, beglaubigte Übersetzungen und alle anderen spezifischen Dokumente, die für den gewählten Aufenthaltsweg erforderlich sind. Wir koordinieren mit dem zuständigen Konsulat oder der spanischen Behörde und verwalten die Kommunikation während des gesamten Prozesses.

3

Steuerplanung und Beckham-Gesetz (wo anwendbar)

Für Kandidaten, die die Voraussetzungen erfüllen, beantragen wir das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer (Beckham-Gesetz), das eine Pauschalbesteuerung von 24% auf spanische Einkünfte für sechs Jahre ermöglicht, anstatt des progressiven IRPF bis zu 47%. Wir beraten auch zu den steuerlichen Implikationen der Aufnahme der steuerlichen Residenz in Spanien, zur optimalen Einkommenssstruktur und zur Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen.

4

Verlängerungen und langfristige Residenz

Wir verwalten die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf, die Beratung zu den Voraussetzungen für langfristige Residenz (5 Jahre) und EU-Daueraufenthaltsrechte, und begleiten Sie beim Antrag auf spanische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (2 Jahre für bestimmte Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas oder Portugals).

April 2025
Datum der Abschaffung der Golden Visa in Spanien
5
Hauptalternativen für Nicht-EU-Residenz in Spanien
24%
Pauschalsteuersatz über das Beckham-Gesetz (bis 600.000 Euro)

Ich plante, die Golden Visa zu beantragen, als sie abgeschafft wurde. BMC hat mir erklärt, dass das Nicht-Lukrative Visum für meine Situation — ich bin Rentner mit Renteneinkommen und Investitionen — eigentlich besser geeignet war, da es keine bestimmte Investitionssumme erfordert. Ich habe mein Visum in vier Monaten erhalten.

Richard Hartmann Rentner, Düsseldorf, Deutschland

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Warum Spanien immer noch eine Top-Option für Nicht-EU-Residenz ist

Die Abschaffung des Golden-Visa-Programms hat die Optionen für Nicht-EU-Bürger, die nach Spanien ziehen möchten, nicht eliminiert — sie hat sie lediglich verändert. Für die meisten Profile, die wir beraten, war die Golden Visa nicht notwendigerweise die optimale Option: andere Residenzwege bieten ähnliche Vorteile ohne die Immobilien-Mindestinvestition.

Der wichtigste Faktor bei der Wahl des richtigen Weges ist eine genaue Charakterisierung Ihrer wirtschaftlichen Situation und Ihrer Pläne in Spanien. BMC bewertet alle verfügbaren Optionen und empfiehlt diejenige, die zu Ihrem spezifischen Profil am besten passt.

Die fünf Hauptalternativen nach der Golden Visa

1. Digitales Nomaden-Visum

Eingeführt durch das Start-up-Gesetz 2023, richtet sich dieses Visum an Fernarbeiter und Freiberufler, die für Nicht-Spanien-Unternehmen oder -Kunden tätig sind. Es bietet sofortigen Zugang zum Beckham-Gesetz, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Nicht-Lukratives Visum

Ideal für Rentner, Rentenempfänger und Personen mit passivem Einkommen. Erfordert keinen Mindestinvestitionsbetrag — nur den Nachweis ausreichender regelmäßiger Einkünfte und keine beabsichtigte Erwerbstätigkeit in Spanien.

3. Unternehmervisum

Für Unternehmer, die ein Startup oder ein innovatives Unternehmen in Spanien gründen. Erfordert einen Businessplan, der von der Generaldirektion für Handel und Investitionen (DGCI) genehmigt wird.

4. EU-Blue-Card

Für hochqualifizierte Arbeitnehmer, die ein Jobangebot von einem spanischen Unternehmen erhalten haben, das ein Mindestgehalt bietet (das Doppelte des nationalen Durchschnittsgehalts, ca. 45.000 Euro/Jahr für 2025).

5. Selbstständigenvisum

Für Freiberufler, die legal in Spanien als Autónomo tätig werden und Dienstleistungen — auch an spanische Kunden — erbringen wollen.

Steueroptimierung unabhängig vom gewählten Aufenthaltsweg

Ein wesentlicher Vorteil, den viele Umzugskandidaten übersehen, ist die Möglichkeit des Beckham-Gesetzes, kombiniert mit einem geeigneten Aufenthaltsweg, eine erhebliche Steueroptimierung zu bieten. Der Pauschalsteuersatz von 24% im Vergleich zum progressiven IRPF bis zu 47% bedeutet für hohe Einkommensempfänger Einsparungen von Zehntausenden von Euro pro Jahr über sechs Jahre.

BMC berechnet den erwarteten Steuervorteil für Ihre spezifische Einkommenssstruktur, bevor Sie eine endgültige Entscheidung über den Umzug nach Spanien treffen.

Vier Mandantensituationen nach dem Ende der Golden Visa

Situation 1 — Kanadische Familie, Residenz über Nicht-Lukratives Visum nach abgelehntem Golden-Visa-Antrag

Eine kanadische Familie hatte im März 2025 einen Golden-Visa-Antrag eingereicht, der aufgrund des Abschaffungsdatums (April 2025) nicht mehr bearbeitet werden konnte. BMC analysierte die Situation: Die Familie besaß eine Immobilie in Marbella (750.000 Euro), erzielte Mieteinnahmen und Dividenden. Das Nicht-Lukrative Visum erwies sich als geeignete Alternative: Einkommensschwelle für vier Personen ca. 4.200 Euro/Monat (erfüllt durch Dividenden- und Mietkombination). Besonderer Hinweis: Unter dem Nicht-Lukrativen Visum darf kein Arbeitsvertrag mit einem spanischen Arbeitgeber bestehen, aber passive Mieteinnahmen aus der spanischen Immobilie sind erlaubt.

Situation 2 — US-Amerikanerin, Digitalnomadenvisum als Beckham-fähige Alternative

Eine US-amerikanische Grafikdesignerin mit einem jährlichen Einkommen von 85.000 USD hatte geplant, über eine Immobilieninvestition die Golden Visa zu beantragen. Nach der Abschaffung wechselte sie zum Digitalnomadenvisum: Einkommen aus zwei US-Kunden plus einem britischen Kunden, alle außerhalb Spaniens. BMC kombinierte das Digitalnomadenvisum mit dem Beckham-Gesetz-Opt-in (15% auf die ersten 600.000 Euro für Digitalnomadenvisum-Inhaber). Ergebnis: Weniger Anfangskapital erforderlich als bei der Golden Visa, vollständig legaler Status, niedrigere Steuerbelastung.

Situation 3 — Emirati-Investor, verbleibende Investitionswege trotz Abschaffung

Ein Investor aus Dubai hatte ursprünglich eine Immobilieninvestition von 800.000 Euro in Barcelona geplant. BMC analysierte die nach der Abschaffung verbleibenden Investitionsoptionen: Die Golden Visa in ihrer Immobilienform ist abgeschafft, aber Investitionen über zwei Millionen Euro in Staatsanleihen oder Anteile an spanischen Gesellschaften werden möglicherweise noch im Rahmen von Sonderbestimmungen behandelt. Für Immobilien unter diesem Schwellenwert empfahl BMC das Unternehmervisum (Visa Emprendedor) über eine operative Gesellschaft, kombiniert mit einer Immobilienstrategie als private Investment-Holding.

Situation 4 — Russisches Ehepaar, Legalisierung einer bereits bestehenden Investition

Ein russisches Ehepaar hatte 2022 eine Immobilie in Valencia für 650.000 Euro erworben und beabsichtigte, 2025 die Golden Visa zu beantragen. Das Abschaffungsdatum überraschte sie. BMC analysierte ihre Situation: Sie besaßen die Immobilie bereits, aber ohne laufende Aufenthaltserlaubnis (sie hatten als Touristen gelebt). Die Lösung: Nicht-Lukratives Visum basierend auf dem Mietertrag der Immobilie plus Kapitalerträgen aus einer zypriotischen Gesellschaft. Steuerplanung: Das Mietertrag in Spanien ist im spanischen IRPF zu deklarieren, aber unter dem RU-ES-DBA wurden bestimmte Einkünfte entsprechend zugeordnet.

Vergleich der Alternativen: Detailanalyse

Nicht-Lukratives Visum (No Lucrativa)

Grundlage: Visado de Residencia para Estancia de Larga Duración No Lucrativa gemäß Real Decreto 557/2011 (Reglamento de Extranjería, Artikel 48 ff.)

Einkommensschwellen 2026:

  • Einzelperson: ca. 2.400 Euro/Monat (400% des IPREM)
  • Pro erwachsene Person zusätzlich: ca. 600 Euro/Monat (100% IPREM)
  • Pro Kind: ca. 450 Euro/Monat (75% IPREM)

Steuerliche Stellung: Volles IRPF auf weltweites Einkommen nach 183 Tagen Aufenthalt. Keine Beckham-Gesetz-Option (da keine Erwerbstätigkeit). Modelosteuerpflichten 720/721 ab 50.000 Euro Auslandsvermögen. Vermögensteuer auf weltweites Nettovermögen.

Bearbeitungszeit: Variiert stark je nach Konsulat. UK-Konsulate: 8-12 Monate. US-Konsulate: 4-8 Monate. UAE-Konsulate: 3-5 Monate.

Digitales Nomaden-Visum (Visa Nómadas Digitales)

Grundlage: Ley 28/2022, de 21 de diciembre, de Fomento del Ecosistema de Empresas Emergentes (Artikel 67-73) + Real Decreto 818/2023

Besonderheit: Einzige Alternative mit automatischem Zugang zum Beckham-Gesetz (15% Satz statt 24%). Für Personen mit aktivem Einkommen aus nicht-spanischen Quellen die steuerlich attraktivste Option.

Einkommensschwelle: 200% des SMI (ca. 2.400 Euro/Monat netto für 2026)

Unternehmervisum (Visa Emprendedor)

Grundlage: Ley 14/2013, de 27 de septiembre, de apoyo a los emprendedores (Artikel 27-28)

Anforderungen: Genehmigter Geschäftsplan durch die Dirección General de Comercio Internacional e Inversiones (DGCI); innovativer oder wirtschaftlich relevanter Charakter; ausreichende wirtschaftliche Mittel während der Aufbauphase

Beckham-Gesetz: Kompatibel, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

Wichtige Übergangsregelungen für ausstehende Anträge

Ley Orgánica 1/2025 enthielt Übergangsregelungen für Investorenvisum-Anträge, die vor dem Abschaffungsdatum (12. April 2025) eingereicht wurden. Diese Anträge wurden unter dem alten Recht bearbeitet. Bereits erteilte Golden Visa bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und können unter alternativen Aufenthaltsvoraussetzungen verlängert werden.

Für bestehende Golden-Visa-Inhaber, die ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, empfiehlt BMC eine frühzeitige Analyse: Die Verlängerung ist möglich, wenn die ursprüngliche Investition aufrechterhalten wird (bei Immobilien) oder wenn alternative Aufenthaltsvoraussetzungen nachgewiesen werden können.

Honorarindikator

  • Residenzberatung und Weganalyse (alle Optionen, personalisiert): 300-600 Euro
  • Nicht-Lukratives Visum, vollständige Vorbereitung: 1.200-2.500 Euro
  • Digitales Nomaden-Visum, vollständige Vorbereitung: 1.500-2.800 Euro
  • Unternehmervisum inkl. Businessplan-Koordination: 2.500-5.000 Euro
  • Beckham-Gesetz-Antrag (Formular 149) separat: 600-1.200 Euro
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Hauptalternativen je nach Profil: Das **Digitale Nomaden-Visum** (Visa para Nómadas Digitales) für Fernarbeiter und Freiberufler, die für Nicht-Spanien-Kunden arbeiten; das **Nicht-Lukrative Visum** für Rentner oder Personen mit passivem Einkommen aus Investitionen oder Renten; das **Unternehmervisum** (Visa de Emprendedor) für Unternehmer, die in Spanien ein Unternehmen gründen; die **EU-Blue-Card** für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit einem Jobangebot von einem spanischen Unternehmen; und das **Selbstständigenvisum** für Freiberufler, die Dienstleistungen an spanische Kunden erbringen wollen.
Anträge, die vor der Abschaffung im April 2025 eingereicht wurden, wurden unter Übergangsregelungen von Ley Orgánica 1/2025 bearbeitet. Wenn Ihr Antrag genehmigt und die Residenz gewährt wurde, haben Sie typischerweise ein oder zwei Jahre — je nach Art des Visums. Sie können die Residenz unter dem neuen Nicht-Investoren-Regime erneuern, wenn Sie die alternativen Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnisse erfüllen (z.B. physische Anwesenheit in Spanien, wirtschaftliche Mittel, keine Straftaten). BMC berät zu spezifischen Übergangssituationen auf Einzelfallbasis.
Nicht durch das jetzt abgeschaffte Golden-Visa-Programm. Es ist jedoch möglich, auf anderen Wegen nach Spanien zu ziehen und Immobilien zu kaufen: Ein Nicht-Lukratives Visum erfordert keine bestimmte Immobilieninvestition — Sie müssen nur ausreichend Einkommen oder Vermögen nachweisen, um sich ohne Arbeit in Spanien zu unterhalten. Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie natürlich Immobilien nach eigenem Ermessen kaufen.
Das Nicht-Lukrative Visum (No Lucrativa) erfordert den Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Mittel: typischerweise ca. 2.400 Euro/Monat für eine Einzelperson plus ca. 600 Euro/Monat für jeden abhängigen Familienangehörigen (Beträge werden regelmäßig aktualisiert). Diese Mittel können aus Rente, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder anderen passiven Einkommensquellen stammen. Wichtig: Das Nicht-Lukrative Visum verbietet in Spanien zu arbeiten — wenn Sie beabsichtigen, in Spanien remote zu arbeiten, ist das Digitale Nomaden-Visum die richtige Option.
Das Beckham-Gesetz (Régimen Especial para Trabajadores Desplazados, Artikel 93 der Ley 35/2006) ist ein besonderes Steuerregime, das Steuerpflichtigen ermöglicht, die nach Spanien ziehen, für sechs Jahre eine pauschale Einkommensteuer von 24% (auf bis zu 600.000 Euro) zu zahlen, anstatt des progressiven IRPF-Satzes von bis zu 47%. Es gilt für: Arbeitnehmer, die für ein spanisches Unternehmen tätig werden; Selbstständige (Autónomos), die für überwiegend Nicht-Spanien-Kunden hochqualifizierte Dienstleistungen erbringen; und Unternehmer, die ein Start-up in Spanien gründen. Es ist kombinierbar mit dem Digitalen Nomaden-Visum, dem Nicht-Lukrativen Visum und anderen Residenzwegen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Ja. Obwohl das Investor-Residenzprogramm (Golden Visa) durch die Abschaffung der Immobilieninvestitionsoption im April 2025 erheblich eingeschränkt wurde, gibt es weiterhin Residenzoptionen für Investoren: Das Nicht-Lukrative Visum für Personen mit ausreichenden passiven Einkünften (ca. 2.400 Euro/Monat); die Autónomo-Route für Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit in Spanien aufbauen; und bestimmte Investitionsformen (Staatsanleihen, Unternehmensanteile, Investmentfonds mit Spanien-Bezug), die unter dem Investor-Visa-Rahmen möglicherweise noch anerkannt werden. BMC analysiert Ihre spezifische Situation und empfiehlt die optimale Route.
Für Rentner, die nicht beabsichtigen, in Spanien zu arbeiten, ist das Nicht-Lukrative Visum (No Lucrativa) die beste Option nach der Abschaffung der Golden Visa. Es erfordert den Nachweis regelmäßiger passiver Einkünfte (Rente, Kapitalerträge, Mieteinnahmen) in Höhe von ca. 2.400 Euro/Monat für eine Einzelperson sowie eine private Krankenversicherung. Es gibt keine Mindestinvestitionsanforderung. Wichtig: Das Nicht-Lukrative Visum ist steuerlich ungünstiger als die Golden Visa, da die steuerliche Residenz in Spanien volle IRPF-Steuerpflicht auslöst — eine Beckham-Gesetz-Option steht Rentnern in der Regel nicht zur Verfügung.

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