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Beratung in Málaga — Steuern, Recht und Arbeitsrecht für Unternehmen und internationale Einwohner

Wer in Málaga Steuer- oder Buchhaltungsberatung sucht, trifft auf einen fragmentierten Markt. Viele Kanzleien übernehmen die Basispflichterfüllung für lokale Unternehmen, aber nur wenige können gleichzeitig einen nichtansässigen Immobilieneigentümer mit Mieteinnahmen an der Costa del Sol, ein Tech-Startup im Málaga Tech Park und eine internationale Führungskraft im Beckham-Gesetz-Regime betreuen. Das übliche Ergebnis sind drei getrennte Berater, nämlich für Steuern, Gesellschaftsrecht und Einwanderung, die nicht miteinander koordinieren, was Lücken, Doppelarbeit und höhere Gesamtkosten bedeutet. Málaga hat zudem Besonderheiten, die nicht alle Berater beherrschen: die Andalusien-Regionalvorschriften zu Erbschaft- und Schenkungsteuer und Stempelsteuer, die regionale Vermögensteuerbefreiung und ihre Wechselwirkung mit der nationalen Solidaritätssteuer, die Registrierungspflichten für Ferienvermietungen nach den Vorschriften der Junta de Andalucía sowie die Verfahren beim Málaga-Regionalbüro der AEAT für Nichtansässigenerklärungen.

Seit 2010 · 16 Jahre Steuerberater AEAT

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Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich

Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC hat ein Büro in Málaga — Plaza de la Solidaridad 12, fünfte Etage, 29002 — und bietet integrierte Beratung in Steuer-, Arbeits-, Gesellschafts- und Einwanderungsangelegenheiten für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in der gesamten Provinz. Dasselbe Team, das Ihre vierteljährliche Mehrwertsteuervoranmeldung verwaltet, versteht auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Heimatstaat, die Einreichungsfristen für ein Digitalnomadenvisum oder die Gründung einer Kapitalgesellschaft nach dem spanischen Startup-Gesetz. Wir beraten auf Englisch und Spanisch, auf Anfrage auch auf Französisch. Sowohl persönlich in unserem Büro in Málaga als auch per Videoanruf für Mandanten außerhalb der Provinz oder die noch ihren Umzug planen.

  • BMC hat ein Büro in Málaga (Plaza de la Solidaridad 12, fünfte Etage) und bietet integrierte Steuer-, Gesellschafts-, Arbeits- und Einwanderungsberatung.

  • Wir beraten Unternehmen, Freiberufler, nichtansässige Immobilieneigentümer und internationale Einwohner — einschließlich Beckham-Gesetz-Expats und digitaler Nomaden.

  • Nichtansässige Immobilieneigentümer an der Costa del Sol zahlen IRNR zu 19% (EU/EWR) oder 24% (nicht-EU/EWR), verwaltet von BMC über periodische Modelo 210-Erklärungen.

  • Die andalusischen Regionalvorschriften zu Vermögensteuer und Erbschaftsteuer bieten erhebliche Vorteile, die BMC proaktiv in der Mandantenberatung anwendet.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Erstgespräch und Situationsanalyse

    Wir analysieren Ihre gesamte Position: Steueransässigkeit, Einkommensquellen, ausstehende Compliance-Pflichten, laufende Verträge und etwaige Risiken. Für Nichtansässige oder Mandanten mit Einkünften aus mehreren Ländern identifizieren wir das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen und etwaige nicht eingereichte Erklärungen beim Málaga-Büro der AEAT. Unverbindlich.

  2. Beraterauswahl und Leistungsabgrenzung

    Wir ordnen Ihrem Profil den passendsten Berater zu — steuerlich, arbeitsrechtlich oder gesellschaftsrechtlich — und definieren exakt, was das Mandat umfasst. Keine intransparente Preisgestaltung: Bevor wir beginnen, wissen Sie genau, was inbegriffen ist und was außerhalb des Umfangs liegt.

  3. Laufendes Steuerbeauftragtes und Compliance

    Wir übernehmen alle anfallenden wiederkehrenden Erklärungen: Mehrwertsteuer, IRPF-Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Quellenabzüge und für Nichtansässige die Modelo 210 IRNR-Erklärung. Wir informieren Sie vor jeder Frist und legen die Berechnung zur Genehmigung vor der Einreichung vor.

  4. Laufende Beratung und Vorausplanung

    Über die reine Pflichterfüllung hinaus überprüfen wir jährlich, ob Ihre Unternehmensstruktur, Ihr Mehrwertsteuerregime und Ihre Vermögensplanung für Ihre Situation noch optimal sind. Wir weisen auf regulatorische Änderungen hin, bevor sie zum Problem werden, und modellieren die steuerlichen Auswirkungen wesentlicher Entscheidungen — Veräußerungen, Umzüge, Umstrukturierungen — bevor sie getroffen werden.

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Das Problem

Wer in Málaga Steuer- oder Buchhaltungsberatung sucht, trifft auf einen fragmentierten Markt. Viele Kanzleien übernehmen die Basispflichterfüllung für lokale Unternehmen, aber nur wenige können gleichzeitig einen nichtansässigen Immobilieneigentümer mit Mieteinnahmen an der Costa del Sol, ein Tech-Startup im Málaga Tech Park und eine internationale Führungskraft im Beckham-Gesetz-Regime betreuen. Das übliche Ergebnis sind drei getrennte Berater, nämlich für Steuern, Gesellschaftsrecht und Einwanderung, die nicht miteinander koordinieren, was Lücken, Doppelarbeit und höhere Gesamtkosten bedeutet. Málaga hat zudem Besonderheiten, die nicht alle Berater beherrschen: die Andalusien-Regionalvorschriften zu Erbschaft- und Schenkungsteuer und Stempelsteuer, die regionale Vermögensteuerbefreiung und ihre Wechselwirkung mit der nationalen Solidaritätssteuer, die Registrierungspflichten für Ferienvermietungen nach den Vorschriften der Junta de Andalucía sowie die Verfahren beim Málaga-Regionalbüro der AEAT für Nichtansässigenerklärungen.

Unsere Lösung

BMC hat ein Büro in Málaga — Plaza de la Solidaridad 12, fünfte Etage, 29002 — und bietet integrierte Beratung in Steuer-, Arbeits-, Gesellschafts- und Einwanderungsangelegenheiten für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in der gesamten Provinz. Dasselbe Team, das Ihre vierteljährliche Mehrwertsteuervoranmeldung verwaltet, versteht auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Heimatstaat, die Einreichungsfristen für ein Digitalnomadenvisum oder die Gründung einer Kapitalgesellschaft nach dem spanischen Startup-Gesetz. Wir beraten auf Englisch und Spanisch, auf Anfrage auch auf Französisch. Sowohl persönlich in unserem Büro in Málaga als auch per Videoanruf für Mandanten außerhalb der Provinz oder die noch ihren Umzug planen.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Erstgespräch und Situationsanalyse

Wir analysieren Ihre gesamte Position: Steueransässigkeit, Einkommensquellen, ausstehende Compliance-Pflichten, laufende Verträge und etwaige Risiken. Für Nichtansässige oder Mandanten mit Einkünften aus mehreren Ländern identifizieren wir das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen und etwaige nicht eingereichte Erklärungen beim Málaga-Büro der AEAT. Unverbindlich.

2

Beraterauswahl und Leistungsabgrenzung

Wir ordnen Ihrem Profil den passendsten Berater zu — steuerlich, arbeitsrechtlich oder gesellschaftsrechtlich — und definieren exakt, was das Mandat umfasst. Keine intransparente Preisgestaltung: Bevor wir beginnen, wissen Sie genau, was inbegriffen ist und was außerhalb des Umfangs liegt.

3

Laufendes Steuerbeauftragtes und Compliance

Wir übernehmen alle anfallenden wiederkehrenden Erklärungen: Mehrwertsteuer, IRPF-Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Quellenabzüge und für Nichtansässige die Modelo 210 IRNR-Erklärung. Wir informieren Sie vor jeder Frist und legen die Berechnung zur Genehmigung vor der Einreichung vor.

4

Laufende Beratung und Vorausplanung

Über die reine Pflichterfüllung hinaus überprüfen wir jährlich, ob Ihre Unternehmensstruktur, Ihr Mehrwertsteuerregime und Ihre Vermögensplanung für Ihre Situation noch optimal sind. Wir weisen auf regulatorische Änderungen hin, bevor sie zum Problem werden, und modellieren die steuerlichen Auswirkungen wesentlicher Entscheidungen — Veräußerungen, Umzüge, Umstrukturierungen — bevor sie getroffen werden.

'6'
Maximale Jahre mit 24% Pauschalsteuersatz nach dem Beckham-Gesetz
'90+'
Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien
'24h'
Garantierte Reaktionszeit bei dringenden Anfragen

Beratung in Málaga: ein Markt mit vielfältigem Bedarf

Málaga ist einer der vielfältigsten Beratungsmärkte Spaniens. Lokale Unternehmen aus Hotellerie, Tourismus und Immobilien stehen neben einer internationalen Gemeinschaft von Ansässigen und Nichtansässigen — europäische Rentner, Zuzügler-Führungskräfte, digitale Nomaden, Immobilieninvestoren — mit steuerlichen Pflichten in Spanien und ihren Heimatstaaten. Und neben beiden: ein rasch wachsendes Technologieökosystem rund um den Puerto de Málaga und den Polo Digital.

Jedes dieser Profile erfordert eine andere Art der Beratung. Ein Hotelleriebetrieb in Torremolinos benötigt einen Berater, der die ermäßigte Mehrwertsteuer, die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsausgaben und das Saisonarbeitskräftemanagement beherrscht. Ein britischer Rentner mit einer Wohnung in El Limonar benötigt einen Berater, der das britisch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen, die Besteuerung seiner Staatsrente und die Modelo 720-Meldepflicht versteht. Ein Startup-Gründer im Beckham-Gesetz-Regime benötigt einen Berater, der sowohl das Sonderregime für Zuzügler als auch die Unternehmensstruktur der betriebenen Gesellschaft verwaltet.

Steuerverwaltung für Unternehmen und Freiberufler in Málaga

Für Unternehmen und Freiberufler mit Geschäftstätigkeit in Málaga übernimmt BMC alle wiederkehrenden steuerlichen Pflichten: vierteljährliche Mehrwertsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen, Körperschaftsteuer, Quellenabzüge auf Mieten und Honorare sowie die jährlichen Informationserklärungen. Unser Büro in Málaga ermöglicht es uns, Mandanten vor dem Málaga-Regionalbüro der AEAT und der Agencia Tributaria de Andalucía mit direkter Kenntnis des lokalen Kontexts zu vertreten.

Buchführung und Personalverwaltung ergänzen die Steuerarbeit: Wir führen die Buchhaltung nach PGC-Grundsätzen, erstellen Jahresabschlüsse und Lohnabrechnungen und verwalten die Sozialversicherungsbeziehung. Alles koordiniert vom selben Team.

Nichtansässige und Expats an der Costa del Sol

Die Costa del Sol hat die höchste Konzentration nichtansässiger Immobilieneigentümer Spaniens. Viele von ihnen — mit Zweitwohnungen in Torremolinos, Benalmádena, Fuengirola, Marbella oder Nerja — sind verpflichtet, die Modelo 210 IRNR-Erklärung vierteljährlich einzureichen, wenn sie ihre Immobilie vermieten, oder jährlich für die fiktiven Mieteinnahmen, wenn sie dies nicht tun. BMC verwaltet diese Erklärungen und berät zum anwendbaren Steuersatz basierend auf dem Wohnsitzstaat des Eigentümers: 19% für EU- oder EWR-Ansässige, 24% für andere, mit möglichen Reduzierungen durch Doppelbesteuerungsabkommensbestimmungen.

Für Expats, die steuerliche Ansässigkeit in Málaga begründet haben, ist das erste Jahr in Spanien das folgenreichste. BMC arbeitet mit Mandanten zusammen, die sich noch in der Planungsphase ihres Umzugs befinden, sowie mit denen, die bereits angekommen sind und ihre Position ordnen müssen. Beide Situationen sind mit der richtigen Beratung von Anfang an vollständig handhabbar.

Der Andalusien-Vorteil: günstige Regionalvorschriften

Málaga profitiert vom regionalen Steuerrahmen Andalusiens. Die 100%ige regionale Vermögensteuerbefreiung eliminiert die Patrimonio-Belastung für Ansässige unterhalb des nationalen Solidaritätssteuer-Schwellenwerts von 3 Millionen Euro. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) wendet Andalusien Reduzierungen und Befreiungen an, die in vielen Fällen die Belastung für Übertragungen zwischen nahen Verwandten eliminieren können. Bei der Stempelsteuer (ITP/AJD) gelten unter bestimmten Umständen reduzierte Sätze. BMC wendet diesen Regionalrahmen proaktiv in der Beratung von Mandanten mit Interessen in Málaga und Andalusien an.

BMC hat ein Büro in Málaga. Besuchen Sie unser Büro in Málaga für persönliche Termine.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja. Das Büro von BMC in Málaga befindet sich in der Plaza de la Solidaridad 12, fünfte Etage, 29002 Málaga. Termine nach Vereinbarung: Schreiben Sie an malaga@bm.consulting oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir beraten auch per Videoanruf für Mandanten, die eine Fernkommunikation bevorzugen oder noch nicht in Málaga ansässig sind.
Dies ist eine unserer Kernkompetenzen in Málaga. Wir verwalten Modelo 210 IRNR-Erklärungen für nichtansässige Eigentümer mit Immobilien in der gesamten Provinz — Marbella, Estepona, Nerja, Torremolinos, Fuengirola, Ronda und Málaga-Stadt. Wir reichen vierteljährliche Mieterklärungen und jährliche fiktive Einnahmendeklarationen ein und beraten zum anwendbaren Steuersatz nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen basierend auf Ihrem Wohnsitzstaat.
Ja. Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham) — das Sonderregime für Zuzügler nach Artikel 93 LIRPF, aktualisiert durch das Startup-Gesetz 2022 — ermöglicht Fachkräften, die zur Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nach Málaga umziehen, auf spanische Quelleneinkünfte bis zu sechs Jahre lang pauschal 24% zu zahlen, anstelle der progressiven IRPF-Staffel, die bis zu 47% reicht. Das Antragsfenster beträgt sechs Monate ab der Anmeldung in der Sozialversicherung. BMC verwaltet den Modelo 149-Antrag und die gesamte folgende Compliance im Rahmen des Regimes.
Ja. Wir beraten Freiberufler in Málaga von der Anmeldung bei AEAT und RETA über die laufende vierteljährliche Verwaltung: Mehrwertsteuer, vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen (Modelo 130 oder Modelo 131 für die Pauschalbesteuerung) und Quellenabzüge. Wir beraten auch dazu, ob der Betrieb als Einzelunternehmer oder als GmbH bei Ihrem Umsatzniveau und für Ihre spezifische Tätigkeit effizienter ist.
Andalusien hat eigene Regelungen für verschiedene dezentralisierte Steuern, die Personen betreffen, die in Málaga tätig sind oder Immobilien halten. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wendet Andalusien Reduzierungen und Befreiungen an, die die Belastung für Übertragungen zwischen nahen Verwandten erheblich verringern können. Bei der Vermögensteuer (Patrimonio) bietet Andalusien eine 100%ige regionale Befreiung, die die regionale Belastung für Ansässige unterhalb des nationalen Solidaritätssteuer-Schwellenwerts von 3 Millionen Euro Nettovermögen eliminiert. Bei der Stempelsteuer (ITP/AJD) wendet Andalusien für bestimmte Transaktionen reduzierte Sätze an. BMC wendet diesen Regionalrahmen proaktiv in der Beratung von Málaga-Mandanten an.
Ja. Wir beraten zu den vollständigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten relevanter Unternehmen in Málaga: Gründung einer Sociedad Limitada (SL), Gesellschaftervereinbarungen, Investitionsrunden und Cap-Table-Strukturierung, Arbeitsverträge und Tarifvertragscompliance sowie Umstrukturierung und Liquidation. Für Tech-Startups im Málaga-Ökosystem beraten wir zu den spezifischen Vorteilen des spanischen Startup-Gesetzes, einschließlich des zertifizierten Startup-Status, der ESOP-Besteuerung und der gestundeten Zahlung von Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer.

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Häufige Fragen

Fragen zu Steuer- und Rechtsberatung in Málaga: Unternehmens-, Expat- und Nichtansässigenservices

Ja. Das Büro von BMC in Málaga befindet sich in der Plaza de la Solidaridad 12, fünfte Etage, 29002 Málaga. Termine nach Vereinbarung: Schreiben Sie an malaga@bm.consulting oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir beraten auch per Videoanruf für Mandanten, die eine Fernkommunikation bevorzugen oder noch nicht in Málaga ansässig sind.
Dies ist eine unserer Kernkompetenzen in Málaga. Wir verwalten Modelo 210 IRNR-Erklärungen für nichtansässige Eigentümer mit Immobilien in der gesamten Provinz — Marbella, Estepona, Nerja, Torremolinos, Fuengirola, Ronda und Málaga-Stadt. Wir reichen vierteljährliche Mieterklärungen und jährliche fiktive Einnahmendeklarationen ein und beraten zum anwendbaren Steuersatz nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen basierend auf Ihrem Wohnsitzstaat.
Ja. Das Beckham-Gesetz (Ley Beckham) — das Sonderregime für Zuzügler nach Artikel 93 LIRPF, aktualisiert durch das Startup-Gesetz 2022 — ermöglicht Fachkräften, die zur Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nach Málaga umziehen, auf spanische Quelleneinkünfte bis zu sechs Jahre lang pauschal 24% zu zahlen, anstelle der progressiven IRPF-Staffel, die bis zu 47% reicht. Das Antragsfenster beträgt sechs Monate ab der Anmeldung in der Sozialversicherung. BMC verwaltet den Modelo 149-Antrag und die gesamte folgende Compliance im Rahmen des Regimes.
Ja. Wir beraten Freiberufler in Málaga von der Anmeldung bei AEAT und RETA über die laufende vierteljährliche Verwaltung: Mehrwertsteuer, vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen (Modelo 130 oder Modelo 131 für die Pauschalbesteuerung) und Quellenabzüge. Wir beraten auch dazu, ob der Betrieb als Einzelunternehmer oder als GmbH bei Ihrem Umsatzniveau und für Ihre spezifische Tätigkeit effizienter ist.
Andalusien hat eigene Regelungen für verschiedene dezentralisierte Steuern, die Personen betreffen, die in Málaga tätig sind oder Immobilien halten. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wendet Andalusien Reduzierungen und Befreiungen an, die die Belastung für Übertragungen zwischen nahen Verwandten erheblich verringern können. Bei der Vermögensteuer (Patrimonio) bietet Andalusien eine 100%ige regionale Befreiung, die die regionale Belastung für Ansässige unterhalb des nationalen Solidaritätssteuer-Schwellenwerts von 3 Millionen Euro Nettovermögen eliminiert. Bei der Stempelsteuer (ITP/AJD) wendet Andalusien für bestimmte Transaktionen reduzierte Sätze an. BMC wendet diesen Regionalrahmen proaktiv in der Beratung von Málaga-Mandanten an.
Ja. Wir beraten zu den vollständigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten relevanter Unternehmen in Málaga: Gründung einer Sociedad Limitada (SL), Gesellschaftervereinbarungen, Investitionsrunden und Cap-Table-Strukturierung, Arbeitsverträge und Tarifvertragscompliance sowie Umstrukturierung und Liquidation. Für Tech-Startups im Málaga-Ökosystem beraten wir zu den spezifischen Vorteilen des spanischen Startup-Gesetzes, einschließlich des zertifizierten Startup-Status, der ESOP-Besteuerung und der gestundeten Zahlung von Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer.
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