Das Steuerjahr 2023 begann mit einem bedeutenden Paket von Steuerreformen, die sowohl Einzelpersonen als auch juristische Einrichtungen betrafen. Die Umwandlung des Königlichen Dekret-Gesetzes 18/2022 in dauerhaftes Recht führte die neue temporäre Solidaritätssteuer auf Große Vermögen, Änderungen zur Körperschaftsteuer für den Bankensektor und eine Abgabe auf Energieunternehmen ein.
Körperschaftsteuer: Neue Sätze für Banken und Energie
Kreditinstitute und Gruppen, die im Bereich der Erdöl- und Erdgasexploration, -förderung oder -produktion tätig sind, unterlagen 2023 und 2024 erhöhten Körperschaftsteuersätzen. Finanzunternehmen sahen die neue temporäre Abgabe zu 4,8% auf ihre Zinseinnahmen und Gebührenerlöse, zusätzlich zu ihrer Standardbesteuerung.
Für Energieunternehmen schuf die 1,2%-Abgabe auf Einnahmen eine außerordentliche Belastung, die viele in ihre Kostenstrukturen und mittelfristige Steuerplanung einarbeiteten.
Beide Abgaben — geregelt durch Gesetz 38/2022 vom 27. Dezember — sind temporärer Natur (geplant für die Geschäftsjahre 2022 und 2023), obwohl ihre mögliche Verlängerung im Laufe des Jahres Gegenstand politischer Debatten war.
Solidaritätssteuer auf Große Vermögen
Am 29. Dezember 2022 in Kraft getreten, gilt diese Steuer für Nettovermögen über drei Millionen Euro zu Sätzen zwischen 1,7% und 3,5%. Ihre temporäre Natur — anfänglich für zwei Jahre geplant — und potenzielle Verfassungswidrigkeit wegen des Eingriffs in regionale Kompetenzen lösten intensive Debatten aus.
Die anwendbare Satzskala lautet: 0% auf Vermögen bis drei Millionen Euro; 1,7% zwischen drei und 5,3 Millionen; 2,1% zwischen 5,3 und 10,7 Millionen; und 3,5% über 10,7 Millionen Euro. Ein 100%-Rabatt war für Ansässige in autonomen Gemeinschaften vorgesehen, die die Vermögensteuer bereits vollständig erlassen hatten (wie Madrid).
Bei BMC empfehlen wir betroffenen Mandanten, zuvor eingereichte Vermögen-Steuererklärungen zu überprüfen, Steuerbescheide anzufechten und ihre Vermögensstruktur zur Optimierung der kombinierten Steuerlast zu analysieren.
Quellensteuern und Vorauszahlungen
Der Quellensteuersatz auf bestimmte Kapitalerträge blieb bei 19%, aber die Vorauszahlungspflichten unter der Körperschaftsteuer wurden für Gruppen mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro angepasst, die ihre Vorauszahlung auf der aktuellen Periodensteuerbasis berechnen müssen.
Diese Änderung der Berechnungsmethode für große Unternehmen (Artikel 40.3 KStG) bedeutet, dass die April-Vorauszahlung auf der bis zum 31. März akkumulierten tatsächlichen Steuerbemessungsgrundlage unter Anwendung des anwendbaren Satzes berechnet wird.
IRPF-Modifikationen für Selbstständige und Freiberufler
Die Einführung des neuen Sozialversicherungsbeitragssystems für Selbstständige auf Basis des tatsächlichen Einkommens — schrittweise bis 2031 eingeführt — brachte Änderungen bei der Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen in Einkommensteuererklärungen mit sich.
Änderungen bei Körperschaftsteuer-Abzügen und -Vergünstigungen
Die Reform stärkte Abzüge für F&E&I (Artikel 35 und 36 KStG), wobei anwendbare Prozentsätze für Projekte mit einer digitalen oder KI-Komponente erweitert wurden. Der Abzug für Investitionen in Film- und audiovisuelle Produktionen erreichte ebenfalls bis zu 25% der Produktionskosten für den Produzenten.
Für KMU blieb die Ausgleichsrücklage (Artikel 105 KStG) ein wirksames Instrument zur Vorwegnahme des Ausgleichs möglicher zukünftiger Verluste.
Empfehlungen für 2023
- Konzernstrukturen prüfen, um Auswirkungen der neuen Abgaben zu identifizieren.
- Körperschaftsteuerplanung mit dem Q1-Abschluss koordinieren.
- Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen nach den neuen Regeln analysieren.
- Machbarkeit der Anfechtung der Solidaritätssteuer bei Überschreitung des Schwellenwerts bewerten.
- Vorauszahlungsberechnungsbasis prüfen, wenn der Umsatz zehn Millionen Euro überschreitet.
- Cashflow-Prognosemodelle zur Einbeziehung der neuen Abgaben aktualisieren.
Bei BMC begleiten wir Mandanten durch jeden Schritt der regulatorischen Anpassung. Unsere Steuerplanungsdienstleistungen ansehen zur Gestaltung einer optimalen Steuerstrategie für das Jahr.