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Modelo 720 + FATCA für US-LLCs und Kapitalgesellschaften 2026 | BMC

Thema: modelo 720 LLC USA 2026

Wie Sie Ihre LLC oder C-Corp in den USA im Modelo 720 erklären: die 3 Blöcke, DGT V0681-25, Bewertung, FATCA und die US-Spanien-Asymmetrie, Beckham und ITSGF.

20 Min. Lesezeit

In BMC erhalten wir jede Woche Anfragen von Führungskräften und Unternehmern mit LLC, C-Corp oder US-Konten, die gerade ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben und feststellen, dass das Modelo 720 sie auf eine Art betrifft, die ihnen niemand erklärt hat. Es geht nicht nur darum, dass sie ihre Beteiligung an der LLC erklären müssen: Diese Beteiligung kann gleichzeitig in allen drei Blöcken des Formulars auftauchen, die Post-EuGH-Reform hat nicht die Pflicht selbst, sondern nur die extremsten Sanktionen beseitigt, und FATCA schafft eine Informationsasymmetrie, die die meisten Berater stark vereinfachen. Dieser Leitfaden behandelt die vollständige Mechanik des Modelo 720 für US-Aktiva: die drei Blöcke, die Auskunft DGT V0681-25, die Bewertung, die Koordination mit IRPF und ITSGF unter Beckham sowie das, was FATCA tatsächlich austauscht.

Das Missverständnis, das wir bei BMC am häufigsten sehen

Die häufigste Version, die uns erreicht, ist diese: Der Mandant war bereits bei einer anderen Kanzlei, man hat ihm gesagt, das Modelo 720 sei „für Vermögen im Ausland”, er hat daraus geschlossen, dass seine US-Bankkonten abgedeckt sind — und niemand hat ihm je erklärt, dass seine Beteiligung an der LLC ebenfalls ein Auslandsvermögen ist, das in einem anderen Block einzutragen ist. Im besten Fall kommt er mit einem unvollständigen Modelo 720 zu uns; im schlechtesten Fall hat er es gar nicht eingereicht, weil man ihm sagte, „mit der LLC sei es nicht nötig, da keine Ausschüttungen erfolgten”.

Der grundlegende Fehler ist die Vermischung zweier verschiedener Fragen. Die erste: Erzeugt die LLC Einkünfte, die in der IRPF zu erklären sind — was davon abhängt, ob sie für Spanien transparent oder opak ist, wie wir in unserem Leitfaden zu wie eine LLC in Spanien besteuert wird erläutern. Die zweite, vollständig unabhängige Frage: Besteht eine Informationspflicht zur Erklärung der LLC-Beteiligung? Und die Antwort auf diese zweite Frage hängt nicht davon ab, ob die LLC Gewinne ausgeschüttet hat, ob sie transparent oder opak ist oder ob man dem Beckham-Regime unterliegt — sie hängt einzig davon ab, ob der Wert der Beteiligung 50.000 Euro übersteigt.

Das Modelo 720 ist eine Informationspflicht, keine Steuer. Es entsteht keine Zahllast. Es jedoch wegzulassen oder fehlerhaft einzureichen, hat Sanktionsfolgen und kann — was in der Praxis relevanter ist — eine Regularisierung der IRPF auslösen, wenn die AEAT die gemeldeten Aktiva mit den erklärten Einkünften abgleicht und Abweichungen feststellt.

Geltendes Recht nach EuGH C-788/19 und Ley 5/2022: Die Sanktionen haben sich geändert, die Pflicht nicht

Das Modelo-720-Regime erlebte seine größte Transformation seit seiner Einführung mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Januar 2022, Rs. C-788/19 (Europäische Kommission gegen Spanien). Der EuGH stellte fest, dass das ursprüngliche Sanktionenregime gegen EU-Recht verstieß, weil es den freien Kapitalverkehr verletzte: Die am Wert der Aktiva orientierten Sanktionen (150 %), die automatische Vermutung einer nicht gerechtfertigten Vermögenszunahme ohne Verjährungsfrist sowie die Unmöglichkeit, die Legalität der Herkunft der Mittel nachzuweisen, waren mit den Grundfreiheiten des Vertrags unvereinbar.

Die gesetzgeberische Antwort kam mit der Ley 5/2022, de 9 de marzo (BOE-A-2022-3784), die seit dem 11. März 2022 in Kraft ist. Was die Ley 5/2022 bewirkte, war die Ersetzung der spezifischen Modelo-720-Sanktionen durch das allgemeine Sanktionenregime des Ley 58/2003 General Tributaria (LGT). Das praktische Ergebnis:

SituationGeltende Sanktion (nach Ley 5/2022)
Verspätete Einreichung ohne vorherige Aufforderung100 € pro Datum oder Datenmenge; Mindestbetrag 1.500 €
Verspätete Einreichung nach Aufforderung der AEAT200 € pro Datum; Mindestbetrag 3.000 €
Nicht-Erklärung mit verbundenen nicht deklarierten EinkünftenRegularisierung IRPF/IS + Aufschläge + Sanktion 50–150 % der nicht entrichteten Schuld

Was die Ley 5/2022 nicht getan hat, ist die Erklärungspflicht abzuschaffen. Der Text war in diesem Punkt eindeutig: Die Disposición Adicional Decimoctava der LGT — die die Informationspflicht über Auslandsvermögen begründet — bleibt unverändert bestehen. Das Modelo 720 ist 2026 für jeden in Spanien steuerlich Ansässigen mit Auslandsvermögen, dessen aggregierter Wert je Block 50.000 Euro übersteigt, weiterhin verpflichtend.

Die drei Blöcke des Modelo 720: Welche US-Aktiva in welchen Block gehören

Das Modelo 720 ordnet Auslandsvermögen in drei dichte Kompartimente gemäß den Artikeln 42 bis, 42 ter und 54 bis des Real Decreto 1065/2007 (RGAT). Der Schwellenwert von 50.000 Euro wird je Block unabhängig bewertet: Wer 80.000 Euro in einem Block und 30.000 Euro in einem anderen hat, muss nur den ersten erklären.

Block 1 — Konten bei ausländischen Finanzinstituten (Art. 42 bis RGAT): Jedes Giro-, Spar-, Terminkonto, Wertpapierdepot oder analoges Finanzprodukt bei außerhalb Spaniens ansässigen Bank- oder Investmentinstituten. Für US-Aktiva umfasst dies Girokonten bei JPMorgan Chase oder Bank of America, Brokerage-Konten bei Charles Schwab oder Fidelity sowie jedes andere Konto, bei dem der Steuerpflichtige Inhaber, Mitinhaber, Begünstigter, Bevollmächtigter ist oder über das er Verfügungsgewalt hat. Der Bewertungsmaßstab ist der höhere Betrag aus dem Saldo zum 31. Dezember und dem Durchschnittssaldo des letzten Quartals des Geschäftsjahres.

Block 2 — Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten im Ausland (Art. 42 ter RGAT): Beteiligungen an ausländischen juristischen Personen (LLC, C-Corp, S-Corp, Trusts mit Rechtspersönlichkeit), außerhalb Spaniens domizilierte Investmentfonds, ausländische ETFs, bei US-amerikanischen Versicherern abgeschlossene Lebens- oder Invaliditätsversicherungen sowie Leibrenten. Bei US-Aktiva können Apple- oder Tesla-Aktien in einem spanischen Broker aus diesem Block herausfallen (sofern sie in Spanien verwahrt werden), doch die Aktien einer nicht börsennotierten C-Corp oder die Beteiligungen an einer privaten LLC fallen zweifelsfrei hierunter. Die Bewertung folgt Art. 16 des Ley 19/1991 über die Vermögensteuer.

Block 3 — Immobilien im Ausland (Art. 54 bis RGAT): In den USA gelegene Immobilien (Wohnungen, Mietobjekte, Gewerberäume, Grundstücke) und dingliche Rechte an ihnen (Nießbrauch, nackte Eigentumsrechte). Der Bewertungsmaßstab ist der Anschaffungspreis, nicht der aktuelle Marktwert. Geerbte Immobilien werden mit dem im Nachlass deklarierten Wert angesetzt.

Die LLC im Modelo 720: Die drei möglichen Ausprägungen

Dies ist der Kern des Artikels. Wenn ein Mandant mit LLC zu BMC kommt, besteht die erste Aufgabe darin, alle Aktiva zu erfassen und zu bestimmen, in welchen Block jedes einzelne fällt. Es gibt drei verschiedene Ausprägungen, in denen die LLC im Modelo 720 erscheinen kann.

1. Das Bankkonto der LLC (Block 1)

Hat die LLC ein Girokonto bei einer US-amerikanischen Bank — Bank of America, Chase, Wells Fargo — und ist der Steuerpflichtige Inhaber, Mitinhaber oder verfügungsberechtigt über dieses Konto, wird das Konto in Block 1 erklärt. Inhaber ist der Steuerpflichtige (auch wenn dies in seiner Eigenschaft als Managing Member der LLC gilt), und der Saldo ist der des LLC-Kontos.

Dies ist der Teil, den die meisten Berater korrekt abdecken. Der Fehler liegt im Glauben, dass mit Block 1 alles erklärt sei.

2. Die Beteiligung an der LLC als juristische Person (Block 2)

Hier kommt die wichtigste Auskunft des Marktes in 2025 ins Spiel: die DGT V0681-25. Die DGT bestätigte in dieser Auskunft, dass:

«La participación en una LLC estadounidense se declara como “valor o derecho representativo de la participación en el capital o en los fondos propios de entidades jurídicas extranjeras” a efectos del Modelo 720, conforme al art. 42 ter del Real Decreto 1065/2007. La LLC es tratada como entidad con personalidad jurídica propia.»

(DGT V0681-25, 2025, referenciada en LawAndTrends y en petete.tributos.hacienda.gob.es)

Die Beteiligung an der LLC ist für Zwecke des Modelo 720 ein Wertpapier aus Block 2. Es spielt keine Rolle, ob die LLC aktiv ist oder nicht, ob sie Gewinne ausgeschüttet hat oder nicht, ob sie für die IRPF transparent oder opak ist: Die Beteiligung an einer Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit gehört in Block 2.

Die Bewertung dieser Beteiligung folgt Art. 16 des Ley 19/1991 über die Vermögensteuer (LIP). Die Mechanik wird in Abschnitt 5 dieses Artikels analysiert.

3. Die Immobilie der LLC in den USA (Block 3 — Grauzone)

Dies ist die komplexeste Situation und diejenige, die in der Beratungspraxis die größte Debatte auslöst. Ist die LLC Eigentümerin einer Immobilie in den USA — einer Wohnung in Miami, eines Gewerbeobjekts in New York, eines Grundstücks in Texas — und ist der Steuerpflichtige Eigentümer der LLC, muss der Steuerpflichtige die Immobilie in Block 3 erklären?

Die ehrliche Antwort lautet: Wir befinden uns in einer Grauzone. Block 3 erfasst Immobilien, deren Eigentümer der Steuerpflichtige ist. Ist die LLC formale Eigentümerin der Immobilie, ist der Steuerpflichtige nicht direkter Eigentümer des Objekts, sondern der Beteiligungen an der LLC. Die technisch solideste Position ist, dass die Beteiligung an der LLC (die die Immobilie im Eigenkapital der Gesellschaft einschließt) bereits durch Block 2 abgedeckt ist.

Die AEAT kann jedoch prüfen, ob ein dingliches ähnliches Recht an dem Objekt besteht, wenn die LLC keine eigene Substanz hat und als Vehikel des Gesellschafters fungiert. Die vorsichtigste Position bei einer LLC ohne eigene Substanz ist, mit dem Berater zu prüfen, ob die Natur der LLC-Aktiva eine ergänzende Erklärung in Block 3 rechtfertigt — unbeschadet der Pflichtdeklaration in Block 2.

Bewertung der LLC-Beteiligung: Art. 16 Ley 19/1991 über die Vermögensteuer

Die Bewertung der LLC-Beteiligung für Block 2 folgt Art. 16 des Ley 19/1991 über die Vermögensteuer (LIP). Die auf nicht börsennotierte Gesellschaften anwendbare Regel besagt, dass der erklärte Wert der höchste von drei alternativen Größen ist:

  1. Liquidationswert zum 31. Dezember des erklärten Steuerjahres: der Betrag, den der Gesellschafter erhalten würde, wenn die LLC an diesem Datum liquidiert und ihre Nettovermögenswerte verteilt würden.

  2. Anteiliger Eigenkapitalwert entsprechend der Beteiligung: Buchwert des Eigenkapitals der LLC (Aktiva minus Verbindlichkeiten) zum Jahresende, multipliziert mit dem Beteiligungsprozentsatz des Gesellschafters. Bei einer zu 100 % inhabergeführten Einpersonen-LLC entspricht dies direkt dem Nettovermögen laut LLC-Bilanz.

  3. Börsenkurs: bei privaten LLCs nicht anwendbar.

In der Praxis dominiert bei einer operativ tätigen LLC in der Regel das Eigenkapitalkriterium. Bei einer Investmentholding-LLC mit Finanzaktiva oder Immobilien kann der Liquidationswert höher sein, wenn die Aktiva stille Reserven aufweisen, die in der Bilanz nicht erfasst sind.

Zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Bewertung benötigt der Steuerpflichtige die Bilanz der LLC zum 31. Dezember des Geschäftsjahres. Dieses Dokument muss mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden (allgemeine Verjährungsfrist nach Art. 66 LGT) ab Einreichung des Modelo 720.

Koordination Modelo 720 mit IRPF: Transparent vs. Opak — Die Informationserklärung ändert sich nicht

Hier liegt der Punkt, der denjenigen am meisten verwirrt, der die Besteuerung der LLC gut kennt, aber nicht die Mechanik des Modelo 720: Die Erklärungspflicht im Modelo 720 und die Art der Bewertung der Beteiligung sind identisch, unabhängig davon, ob die LLC für Spanien transparent oder opak ist.

Was sich ändert, ist die materielle Besteuerung in der IRPF. In unserem Leitfaden zu wie die LLC in Spanien besteuert wird erklären wir den Unterschied im Detail. Die Zusammenfassung:

Ist die LLC transparent (sie erfüllt die drei kumulativen Kriterien der DGT-Resolution BOE-A-2020-2108): Der spanische Gesellschafter rechnet die LLC-Einkünfte in seiner IRPF des Jahres zu, in dem die LLC sie erzielt — unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet werden. Die Einkünfte behalten ihren ursprünglichen Charakter gemäß Art. 88 LIRPF: Geschäftseinkünfte, Kapitaleinkünfte, Veräußerungsgewinne. Die LLC akkumuliert aus spanischer Steuerperspektive keine Einkünfte.

Ist die LLC opak (sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und erfüllt die drei Kriterien nicht, wie die DGT in V3074-22 bestätigte): Der spanische Gesellschafter versteuert in der IRPF nur bei tatsächlichen Ausschüttungen (Dividenden) oder Vergütungen (Gehalt, Management Fee). In der LLC akkumulierte Gewinne unterliegen in Spanien bis zur Ausschüttung keiner Besteuerung.

In beiden Fällen jedoch gilt: Die Beteiligung an der LLC übersteigt den Schwellenwert von 50.000 Euro oder nicht — und zwar unabhängig von dieser Analyse. Überschreitet sie ihn, ist Block 2 des Modelo 720 in gleicher Weise auszufüllen. Das Modelo 720 fragt nicht, ob die LLC transparent oder opak ist. Es fragt, welchen Wert Ihre Beteiligung zum 31. Dezember hat.

Die relevante Verbindung zwischen Modelo 720 und IRPF ist jene, die die AEAT beim Datenabgleich herstellt: Weist das Modelo 720 eine LLC-Beteiligung mit einem Eigenkapital von 500.000 Euro aus und enthält die IRPF in den vergangenen Jahren weder eine Dividende noch eine der LLC zugerechnete Einkunft, kann die AEAT ein Prüfungsverfahren einleiten, um zu klären, ob nicht deklarierte Ausschüttungen vorlagen oder ob die LLC hätte in der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst werden müssen.

FATCA: Spanien erhält — die USA geben nicht dasselbe zurück

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist das US-amerikanische Gesetz von 2010, das ausländische Finanzinstitute verpflichtet, dem IRS die Konten von US-Bürgern und -Residenten (US persons) zu identifizieren und zu melden. Bei Nichteinhaltung wird auf US-Quellzahlungen an das säumige Institut eine Quellensteuer von 30 % fällig.

Spanien formalisierte seine Vereinbarung mit den USA durch das IGA Modell 1 von 2013 (Intergovernmental Agreement). Nach Modell 1 melden spanische Finanzinstitute nicht direkt dem IRS: Sie melden der AEAT, und die AEAT übermittelt die Informationen automatisch an den IRS. Im Gegenzug verpflichteten sich die USA, Spanien gegenseitig Informationen über Konten spanischer Steuerresidenten bei US-amerikanischen Finanzinstituten bereitzustellen.

Die grundlegende Asymmetrie besteht darin: Die USA sind kein dem CRS angeschlossenes Land (Common Reporting Standard der OECD), dem multilateralen Standard für den automatischen Informationsaustausch, dem mehr als 100 Länder angehören. Die USA haben ihr eigenes FATCA-System, das im Wesentlichen unidirektional ist: Es verpflichtet die Welt, die Konten ihrer Bürger und Residenten zu melden, unterwirft sich aber nicht demselben multilateralen Transparenzstandard in umgekehrter Richtung.

Für einen in Spanien steuerlich Ansässigen mit LLC oder US-Konten bedeutet das in der Praxis:

  • Was die AEAT von den USA erhält: Nach dem IGA Modell 1 melden US-amerikanische Finanzinstitute (Banken, Broker) dem IRS die Salden und bestimmte Bewegungen von Konten in Spanien steuerlich ansässiger Personen. Der IRS tauscht diese Informationen automatisch jährlich mit der AEAT aus. Die AEAT kennt — mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung — den Saldo Ihres Kontos bei Chase oder Schwab.

  • Was die USA von Spanien erhalten: Die AEAT meldet über das IGA die Konten von US persons bei spanischen Finanzinstituten. Die Informationen fließen in der für den IRS richtigen Richtung. Der IRS erhält über diesen Mechanismus jedoch nicht die IRPF-, ITSGF- oder Modelo-720-Informationen, die Sie in Spanien einreichen.

Ein wichtiger Hinweis zum Anwendungsbereich von FATCA bei LLC-Beteiligungen: Das FATCA-Reporting ist auf Finanzinstitute und Finanzkonten ausgelegt. Die Beteiligung an einer operativ nicht-finanziellen LLC ist möglicherweise nicht in gleichem Maße durch das automatische FATCA-Reporting erfasst wie ein Bankkonto. [NICHT VERIFIZIERT: Der genaue Umfang des FATCA-Reportings für Beteiligungen an nicht-finanziellen LLCs wurde in keiner offiziellen spanischen Quelle bestätigt.]

Sicher ist, dass die der AEAT via FATCA über US-Bankkonten zufließenden Informationen — die Konten der LLC, die persönlichen Konten des Gesellschafters bei US-Banken — ausreichen, um der AEAT die Feststellung von Abweichungen zwischen den bekannten Salden und dem im Modelo 720 Erklärten zu ermöglichen.

Beckham + ITSGF + Modelo 720: Die dreifache Überschneidung

Das Sonderregime nach Art. 93 LIRPF — volksläufig bekannt als Ley Beckham — wirft drei verschiedene Fragen im Hinblick auf die LLC und das Modelo 720 auf. Alle drei haben unterschiedliche Antworten.

Befreit das Beckham-Regime vom Modelo 720?

Nein. Die Informationspflicht des Modelo 720 ist in der Disposición Adicional Decimoctava der LGT verankert und kennt keine an das Regime des Art. 93 LIRPF geknüpfte Ausnahme. Ein Impatriierter, der nach Art. 93 besteuert wird und zum 31. Dezember Beteiligungen an einer LLC über 50.000 Euro hält, muss das Modelo 720 einreichen und die Beteiligung in Block 2 gemäß DGT V0681-25 erklären.

Das häufige Missverständnis entsteht, weil das Beckham-Regime sehr wohl von der Besteuerung ausländischer Einkünfte in Spanien befreit — Dividenden der LLC, Veräußerungsgewinne bei der Übertragung von Beteiligungen. Diese Befreiung ist materieller Natur (in der IRPF), keine informatorische. Das Modelo 720 und das Modelo 721 sind Pflichten, die von der Einkommensteuer unabhängig sind.

Sind LLC-Beteiligungen Teil der Bemessungsgrundlage des ITSGF für einen Beckham-Steuerpflichtigen?

Nein. Die DGT V0424-23 und DGT V0420-23 (beide vom 24. Februar 2023) bestätigten, dass dem Sonderregime des Art. 93 LIRPF unterworfene Steuerpflichtige dem Impuesto sobre el Patrimonio (IP) und dem Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas (ITSGF, Ley 38/2022) nur durch beschränkte Steuerpflicht unterliegen: Sie erklären also nur die Vermögenswerte und Rechte, die „in Spanien belegen sind, dort ausgeübt werden können oder dort zu erfüllen sind” gemäß Art. 5 des Ley 19/1991.

Beteiligungen an einer US-amerikanischen LLC sind Aktiva, die in den USA belegen sind (oder präziser: Rechte an einer nach US-amerikanischem Recht gegründeten Gesellschaft). Sie sind nicht in Spanien belegen. Ein Beckham-Impatriierter nimmt seine US-LLC-Beteiligung daher nicht in die Bemessungsgrundlage des IP oder des ITSGF auf.

Dies schafft eine scheinbar paradoxe Situation: Der Beckham-Steuerpflichtige muss seine LLC-Beteiligung im Modelo 720 informieren (Informationspflicht), doch genau diese Beteiligung wird weder im ITSGF besteuert noch erzeugt sie in Spanien steuerpflichtige Einkünfte, solange sie in der LLC verbleibt (beschränkte Steuerpflicht). Es handelt sich um zwei Regime, die nach unterschiedlichen Logiken funktionieren.

Und die IRPF-Grundlage? Werden Dividenden der LLC bei Beckham nicht besteuert?

Korrekt. Unter Art. 93 LIRPF in der seit Ley 28/2022 (BOE-A-2022-21739) geltenden Fassung sind von einer US-amerikanischen LLC an einen Begünstigten des Beckham-Regimes ausgeschüttete Dividenden ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen und fallen aus der spanischen Bemessungsgrundlage heraus. Dasselbe gilt für Veräußerungsgewinne aus der Übertragung von LLC-Beteiligungen.

Was unter Beckham in keinem Fall befreit ist, sind die Arbeitseinkünfte: Art. 93.2.a LIRPF legt fest, dass sämtliche Arbeitseinkünfte als in Spanien erzielt gelten, unabhängig davon, wo die Tätigkeit erbracht wird. Bezieht der Beckham-Steuerpflichtige ein Gehalt oder eine Management Fee von seiner LLC, wird dieser Einkunft mit 24 % (bis 600.000 Euro) als Arbeitseinkünfte besteuert.

Sanktionen nach Ley 5/2022 und Compliance-Checkliste

Das reformierte Sanktionenregime

Wie in Abschnitt 2 analysiert, sind die Modelo-720-Sanktionen nach der Ley 5/2022 von konfiskatorisch auf zum formellen Verstoß verhältnismäßig zurückgestuft worden. Das aktuelle Regime:

  • Verspätete Einreichung ohne Aufforderung: 100 Euro pro Datum, Mindestbetrag 1.500 Euro.
  • Verspätete Einreichung nach vorheriger Aufforderung: 200 Euro pro Datum, Mindestbetrag 3.000 Euro.
  • Weggelassene verbundene Einkünfte in IRPF/IS: Regularisierung der Schuld + Aufschlag von 1–20 % (freiwillige Selbstveranlagung) oder Sanktion von 50–150 % (schwere oder sehr schwere Zuwiderhandlung).

Was sich durch die Reform nicht geändert hat, ist die Einreichungspflicht selbst, die Frist (1. Januar bis 31. März des Folgejahres), der Schwellenwert von 50.000 Euro je Block sowie die Aktualisierungspflicht, wenn der Wert eines Blocks gegenüber dem letzten eingereichten Modelo 720 um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist.

Compliance-Checkliste für in Spanien Ansässige mit US-Aktiva

Prüfen Sie vor Abschluss des Steuerjahres 2026:

Block 1 — Konten: Haben Sie Giro- oder Brokerkonten in den USA mit einem Saldo zum 31. Dezember oder einem Durchschnittssaldo im letzten Quartal über 50.000 €? Schließen Sie die Bankkonten Ihrer LLC ein, wenn Sie Verfügungsgewalt haben.

Block 2 — Beteiligungen: Übersteigt der Wert Ihrer LLC-Beteiligung (oder einer C-Corp, S-Corp oder eines Trusts mit eigener Rechtspersönlichkeit) 50.000 € gemäß dem höheren Betrag aus Liquidationswert und anteiligem Eigenkapital zum 31. Dezember?

Block 3 — Immobilien: Haben Sie in den USA Immobilien, die direkt auf Ihren Namen eingetragen sind? Ist Ihre LLC Eigentümerin von Immobilien, und empfiehlt sich eine Prüfung, ob Block 3 ebenfalls anwendbar ist?

Aktualisierung: Haben Sie das Modelo 720 in früheren Jahren eingereicht — und ist der Wert eines Blocks gegenüber dem zuletzt erklärten Jahr um mehr als 20.000 € gestiegen?

Dokumentierte Bewertung: Haben Sie die Bilanz der LLC zum 31. Dezember zur Dokumentation der Block-2-Bewertung vorliegen?

IRPF-Koordination: Ist die LLC transparent — haben Sie die zugerechneten Einkünfte in Ihrer IRPF aufgenommen? Ist sie opak — haben Sie die erhaltenen Dividenden erklärt?

Beckham: Unterliegen Sie Art. 93 LIRPF — haben Sie sichergestellt, dass die LLC-Beteiligung nicht in die ITSGF-Grundlage einfließt, auch wenn Sie sie im Modelo 720 erklärt haben?


Haben Sie eine LLC, C-Corp oder sonstige US-Aktiva und möchten prüfen, ob Ihr Modelo 720 korrekt eingereicht ist — oder haben Sie es noch nie eingereicht und möchten die freiwillige Regularisierung bewerten —, kann das internationale Steuerteam von BMC Ihre Gesamtsituation prüfen: die drei Blöcke, die Koordination mit der IRPF, die Wechselwirkung mit dem Beckham-Regime falls anwendbar sowie die korrekte Bewertung Ihrer Beteiligung gemäß DGT V0681-25.

Lesen Sie auch unseren Leitfaden zu wie eine LLC in Spanien besteuert wird für die Analyse der materiellen Besteuerung sowie unseren allgemeinen Leitfaden zum Modelo 720 und Auslandsvermögen für den vollständigen Kontext des Informationspflichtenregimes.

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