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Unternehmensgründung in Spanien: Vollständiger Leitfaden 2026

Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Unternehmensgründung in Spanien 2026: SL vs. SA, Anmeldeprozess, Kosten, Zeitplan, steuerliche Pflichten und was ausländische Unternehmer wissen müssen.

6 Min. Lesezeit

Spanien ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Eurozone und eines der aktivsten Ziele für ausländische Direktinvestitionen in Europa. Sein Rechtssystem, die EU-Mitgliedschaft, das umfangreiche Steuervertragsnetz und seine Brückenfunktion zwischen europäischen und lateinamerikanischen Märkten machen es zu einer logischen Basis für Unternehmer, Holdingstrukturen und internationale Betriebsgesellschaften. Dieser Leitfaden behandelt jede Phase des Prozesses in praktischer Detail, aktualisiert für die Vorschriften 2026.

Warum ein Unternehmen in Spanien gründen?

EU-Binnenmarktzugang. Eine spanische Gesellschaft ist eine EU-ansässige Einheit, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unter einheitlichem Handelsrecht tätig sein kann.

Wettbewerbsfähige Körperschaftsteuersätze. Der Standard-Körperschaftsteuersatz (Impuesto sobre Sociedades, IS) beträgt 25 %. Neue Unternehmen zahlen in den ersten zwei profitablen Steuerjahren einen reduzierten Satz von 15 %. Startups nach dem Startup-Gesetz (Gesetz 28/2022) zahlen ab der Gründung 15 %.

ZEC-Regime auf den Kanarischen Inseln. Die Zona Especial Canaria bietet einen reduzierten IS-Satz von 4 % für qualifizierende Tätigkeiten, mit einem Anmeldeende am 31. Dezember 2026.

Beckham-Gesetz. Ausländische Fachleute, die nach Spanien umziehen, können das Beckham-Gesetz beantragen, das ihre spanische Einkommensteuer auf einen Pauschalsatz von 24 % auf spanische Einkünfte bis 600.000 € begrenzt.

Lateinamerika-Tor. Spaniens kulturelle, sprachliche und rechtliche Nähe zu Lateinamerika macht es zum bevorzugten europäischen Drehkreuz.

Die Wahl der Rechtsform: SL vs. SA

Sociedad Limitada (SL)

Die SL ist das spanische Äquivalent einer GmbH. Sie macht über 95 % aller Neugründungen in Spanien aus.

Wesentliche Merkmale:

  • Mindest-Stammkapital: 1 € nach dem Gesetz Crea y Crece (Gesetz 18/2022), obwohl die meisten Gründer auf 3.000 € oder mehr kapitalisieren.
  • Gesellschafterhaftung: Beschränkt auf den gezeichneten Betrag.
  • Anteilsübertragungen: Standardmäßig eingeschränkt, mit Vorkaufsrechten.
  • Geschäftsführung: Ein oder mehrere Geschäftsführer (Administradores).
  • Jahresabschlüsse: Müssen innerhalb von sieben Monaten nach dem Geschäftsjahresende beim Handelsregister eingereicht werden.

Sociedad Anónima (SA)

Die SA ist das spanische Äquivalent einer AG. Sie wird hauptsächlich für Großunternehmen, börsennotierte Unternehmen und regulierte Unternehmen verwendet.

Wesentliche Unterschiede:

  • Mindest-Stammkapital: 60.000 €, mindestens 25 % (15.000 €) bei Gründung eingezahlt.
  • Anteilsübertragungen: Standardmäßig frei übertragbar.

Für die große Mehrheit der ausländischen Unternehmer ist die SL das geeignete Vehikel.

Erforderliche Dokumente

Für natürliche Personen als Gesellschafter und Geschäftsführer

  • Gültiger Reisepass oder nationaler Personalausweis
  • NIE (Número de Identificación de Extranjero) — für alle Nicht-Spanier
  • Adressnachweis
  • Steueridentifikationsnummer aus dem Heimatland

Für juristische Personen als Gesellschafter

  • Gründungsurkunde oder gleichwertiges Dokument, apostilliert und ins Spanische übersetzt
  • Aktuelle Handelsregisterbescheinigung
  • Vollmacht und Nachweis der Vertretungsbefugnis

Die NIE für ausländische Unternehmer

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die allen ausländischen Personen in Spanien zugewiesene Steueridentifikationsnummer. Sie ist für jeden Nicht-Spanier erforderlich, der Gesellschafter oder Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft sein wird.

Vom Ausland: Antrag beim spanischen Konsulat oder der Botschaft im Wohnsitzland. Bearbeitungszeiten: 1–6 Wochen je nach Konsulat.

In Spanien: Antrag bei der nächsten Ausländerbehörde oder Polizeistation mit Online-Terminbuchung.

Per Vollmacht: Ein spanischer Anwalt kann die NIE in Spanien für Sie beantragen. Dies ist der häufigste Ansatz bei zeitkritischen Gründungen.

Schritt-für-Schritt-Gründungsprozess

Schritt 1: Firmennamen-Verfügbarkeitsprüfung

Antrag beim Registro Mercantil Central in Madrid auf eine Bescheinigung, dass Ihr gewählter Firmenname nicht bereits registriert ist. Das Zertifikat wird innerhalb von 2–3 Werktagen ausgestellt und ist drei Monate gültig.

Schritt 2: Bankkonto eröffnen und Stammkapital hinterlegen

Sie benötigen ein spanisches Bankkonto im Namen der zu gründenden Gesellschaft, um das Stammkapital zu hinterlegen. Die Bank stellt ein Certificado de Depósito de Capital aus.

Schritt 3: Satzung (Estatutos Sociales) entwerfen

Die Satzung regelt den internen Betrieb der Gesellschaft: Unternehmensgegenstand, Anteilsstruktur, Übertragungsbeschränkungen, Geschäftsführung und Auflösungsregeln.

Schritt 4: Notarielle Gründungsurkunde (Escritura Pública de Constitución)

Alle Gründungsgesellschafter müssen vor einem spanischen Notar erscheinen, um die Gründungsurkunde zu unterzeichnen. Notargebühren für eine SL mit 3.000 € Stammkapital: 300–450 €.

Schritt 5: Beim Finanzamt anmelden — NIF erhalten und Formular 036 einreichen

Innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung der Gründungsurkunde muss die Gesellschaft bei der Agencia Tributaria (AEAT) registriert werden.

Schritt 6: Eintragung ins Handelsregister (Registro Mercantil)

Die notarielle Gründungsurkunde muss innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung beim provinziellen Handelsregister eingereicht werden. Bearbeitungszeit: 5–15 Werktage.

Schritt 7: Bei der Sozialversicherung anmelden (bei Einstellung von Mitarbeitern)

Vor dem ersten Mitarbeiter muss die Gesellschaft als Arbeitgeber bei der Tesorería General de la Seguridad Social registriert werden.

Schritt 8: Betriebliches Bankkonto eröffnen

Sobald die Gesellschaft ihre definitive NIF hat, wird das vorläufige Bankkonto in ein vollständiges Geschäftskonto umgewandelt.

Kostenübersicht

PostenNiedrige SchätzungHohe Schätzung
Certificación Negativa15 €20 €
Notargebühren300 €600 €
Registro Mercantil150 €300 €
Formular 0360 €0 €
Stammkapital3.000 €3.000 €
Professionelle Beratungsgebühren800 €2.000 €
NIE (falls erforderlich)12 €50 €
Apostille / Übersetzung100 €400 €
Gesamtkosten inkl. Kapital4.377 €6.370 €

Zeitplan

PhaseAufgabeWerktage
VorbereitendNIE-Antrag (aus Spanien, falls erforderlich)5–15
Woche 1Firmennamenszertifikat2–3
Woche 1Bankkontoeröffnung + Kapitaleinzahlung1–3
Woche 2Notarielle Unterzeichnung1
Woche 2Formular 036 / vorläufige NIF1
Wochen 2–4Eintragung ins Handelsregister5–15
Gesamt (Ansässiger / NIE-Inhaber)10–20 Werktage

Steueranmeldung und laufende Verpflichtungen

Körperschaftsteuer (IS): Standardsatz 25 %; 15 % für die ersten zwei profitablen Steuerjahre. Jahreserklärung: Formular 200, fällig bis 25. Juli.

Mehrwertsteuer (IVA): Allgemeiner Satz 21 %. Vierteljährliche Erklärungen (Formular 303) und Jahresübersicht (Formular 390).

Quellensteuer (Retenciones): Auf Honorare für Freiberufler (15 %), Gewerbemieteinnahmen (19 %) und Dividenden (19 %).

Jahresabschlüsse: Müssen innerhalb von sieben Monaten nach dem Geschäftsjahresende genehmigt und innerhalb eines Monats danach beim Handelsregister eingereicht werden.

Spaniens Startup-Gesetz: Wichtige Vorteile für ausländische Unternehmer

Gesetz 28/2022 (Ley de Startups) führte wichtige Maßnahmen ein: zertifizierte Startups zahlen IS zu 15 % ab der Gründung; der jährliche Aktienoptionsfreibetrag wurde von 12.000 € auf 50.000 € pro Mitarbeiter und Jahr erhöht; und das Digitalnomadenvisum wurde für Nicht-EU-Staatsangehörige eingeführt.

Häufige Fehler ausländischer Unternehmer

  1. Prozess ohne NIE beginnen — die NIE ist am Notartermin obligatorisch.
  2. Zu generischen Firmennamen wählen — Namen wie „International Consulting SL” sind fast universell vergeben.
  3. Falsche Unternehmensgegenstandsklausel — definiert, was das Unternehmen rechtlich tun kann.
  4. Vorläufige und definitive NIF verwechseln — manche Banken und Kunden akzeptieren keine vorläufige NIF.
  5. Keine rechtzeitige MwSt.-Anmeldung — Formular 036 sofort nach Unterzeichnung der Gründungsurkunde einreichen.
  6. Vierteljährliche Compliance-Last unterschätzen — mindestens 13–14 obligatorische Steuererklärungen pro Jahr.
  7. Fehlerhafte Sozialversicherungsanmeldung der Gesellschafter-Geschäftsführer — ein Bereich mit aktiver Durchsetzung seit 2023.
  8. Wirtschaftliche Eigentümerschaftserklärung versäumen — jährliche Pflicht seit Februar 2025.

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