Royal Decree BOE-A-2026-2142 begründet ein außerordentliches Regularisierungsverfahren für ausländische Staatsangehörige ohne regulären Aufenthaltstitel in Spanien. Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Begünstigte auch eine NIF/NIE-Nummer, die für alle Steuerpflichten in Spanien erforderlich ist. Die Maßnahme soll schätzungsweise 900.000 undokumentierten Personen einen legalen Aufenthalts- und Arbeitsstatus ermöglichen. Für Unternehmen und Organisationen, die in Sektoren mit hohem Anteil an ausländischen Arbeitnehmern tätig sind (Gastgewerbe, Landwirtschaft, Bau, Haushaltsdienstleistungen), ist das Verfahren ein dringendes arbeitsrechtliches und sozialversicherungsrechtliches Thema.
Überblick: Drei Zugangswege
Das RD BOE-A-2026-2142 sieht drei Antragswege für die außerordentliche Regularisierung vor:
| Weg | Hauptvoraussetzung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Weg 1: Allgemeiner Aufenthalt | 5 Monate ununterbrochener Aufenthalt bis 31.12.2025 | Breiteste Zugangsmöglichkeit |
| Weg 2: Ausstehender internationaler Schutz | Anhängiger oder abgelehnter Antrag auf int. Schutz | Sonderweg für Asylbewerber |
| Weg 3: Verwundbare Gruppen | Familien mit Minderjährigen in besonderen Situationen | Vereinfachte Anforderungen |
Voraussetzungen für Weg 1 (Allgemeiner Aufenthalt)
- Aufenthaltsnachweis: mindestens 5 Monate ununterbrochener Aufenthalt in Spanien vor dem 31. Dezember 2025.
- Kein Strafregister: keine strafrechtlichen Einträge in Spanien oder im Herkunftsland (für die letzten 5 Jahre).
- Kein laufendes Ausweisungsverfahren.
- Kein Wiedereinreiseverbot in Spanien oder ein anderes Schengen-Land.
Erforderliche Dokumente: Aufenthaltsnachweis
Das RD akzeptiert folgende Nachweise für 5 Monate ununterbrochenen Aufenthalt:
Primäre Nachweise:
- Einwohnermelderegistrierung (Empadronamiento) mit Datum vor dem 31. Juli 2025
Ergänzende Nachweise:
- Nachweise über die Nutzung öffentlicher Gesundheitsleistungen (spanisches Sistema Nacional de Salud)
- Schuleinschreibungsbescheinigungen begleitender Minderjähriger
- Verwaltungsunterlagen spanischer Behörden: AEAT, Sozialversicherung, Polizei oder Gericht
- Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Gas) auf den Namen des Antragstellers
- Bankkontoeröffnungsunterlagen
- Notariell beglaubigte Erklärungen von Arbeitgebern oder Vermietern
Antragsteller mit schwächerer Dokumentenlage sollten mehrere überlappende Nachweise zusammenstellen.
Antragsablauf
- Antragsfenster: Anfang April – 30. Juni 2026.
- Bearbeitungszeit: 6–9 Monate für die endgültige Entscheidung.
- Vorläufige Arbeitserlaubnis: Ab formeller Bearbeitungsaufnahme (admisión a trámite) gilt eine vorläufige Genehmigung für jede Branche und jeden Standort in Spanien.
- Gültigkeitsdauer: Die außerordentliche Genehmigung gilt 1 Jahr, danach muss auf einen ordentlichen Aufenthaltstitel gewechselt werden.
Auswirkungen auf Arbeitgeber
Unternehmen, die Arbeitnehmer in einer irregulären Verwaltungssituation beschäftigt haben oder beschäftigen, stehen vor einer dringenden Compliance-Prüfung:
Historische Haftung: Die Regularisierung des Arbeitnehmers beseitigt nicht die rückwirkende Haftung des Arbeitgebers für frühere Perioden irregulärer Beschäftigung. Nach LISOS (RDL 5/2000) drohen Bußgelder von 10.001 € bis 100.005 € pro Arbeitnehmer und Zeitraum. Zudem entstehen rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Zeitraum der irregulären Beschäftigung.
Sozialversicherungsnachzahlungen: Nicht gemeldete Beschäftigung erzeugt eine Haftung für nicht abgeführte Arbeitgeberbeiträge — eine Pflicht, die ab dem ersten Arbeitstag nach den Regeln der Sozialversicherung in Spanien besteht — für den gesamten Zeitraum irregulärer Beschäftigung, zuzüglich Zuschlägen und Zinsen nach Art. 30 RDL 8/2014.
Arbeitsinspektion: Die Inspección de Trabajo y Seguridad Social setzt laufende Inspektionen nicht allein deshalb aus, weil ein betroffener Arbeitnehmer einen Regularisierungsantrag gestellt hat.
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