Die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die biometrische Aufenthaltskarte, die die spanische Nationalpolizei an Drittstaatsangehörige ausstellt, die über eine spanische Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Sie enthält die NIE-Nummer, Lichtbild und Fingerabdruck des Inhabers sowie die Angaben zur aktuellen Aufenthaltsgenehmigung und gilt als gültiges Ausweisdokument in Spanien für den Zeitraum ihrer Gültigkeit.
In der Praxis
Was ist die TIE?
Die Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) ist die biometrische Aufenthaltskarte im Kreditkartenformat, die die spanische Nationalpolizei an Drittstaatsangehörige ausgibt, die über eine gültige spanische Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Sie enthält:
- NIE-Nummer (persönliche Identifikationsnummer)
- Lichtbild und Fingerabdruck (biometrische Daten)
- Art der Aufenthaltsgenehmigung und deren Gültigkeitsdauer
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
Die TIE ist keine eigenständige Genehmigung, sondern der physische Nachweis einer bereits erteilten Aufenthaltsgenehmigung.
Wer benötigt eine TIE?
Jeder Drittstaatsangehörige mit einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung muss eine TIE beantragen. Die typischen Auslöser sind die Einreise nach Spanien mit einem langfristigen Aufenthaltsvisum, eine positive Entscheidung über eine in Spanien beantragte Aufenthaltsgenehmigung, die Erteilung des Daueraufenthaltsrechts oder die Verlängerung bestehender Genehmigungen.
Antragstellung
Die TIE wird persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle in der Wohnortprovinz beantragt, mit vorheriger Terminbuchung. Die Antragsfrist beträgt einen Monat ab Einreisedatum oder Bescheiddatum. Benötigte Unterlagen: Formular EX-17, gültiger Reisepass (Original und Kopie), Nachweis der Genehmigung, Gebührennachweis (Modell 790, Code 012, ca. 15–20 €) und ein aktuelles Passbild.
TIE und steuerliche Ansässigkeit
Die TIE belegt den verwaltungsrechtlichen Aufenthalt in Spanien, bestimmt aber nicht die steuerliche Ansässigkeit. Ein TIE-Inhaber kann steuerlich in Deutschland ansässig bleiben, wenn das DBA Deutschland–Spanien die Ansässigkeit Deutschland zuweist. Beide Konzepte sind voneinander unabhängig.