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Steuer- und Rechtsglossar International

TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) — Spanische Aufenthaltskarte

Die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die biometrische Aufenthaltskarte, die die spanische Nationalpolizei an Drittstaatsangehörige ausstellt, die über eine spanische Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Sie enthält die NIE-Nummer, Lichtbild und Fingerabdruck des Inhabers sowie die Angaben zur aktuellen Aufenthaltsgenehmigung und gilt als gültiges Ausweisdokument in Spanien für den Zeitraum ihrer Gültigkeit.

Die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die biometrische Aufenthaltskarte, die die spanische Nationalpolizei an Drittstaatsangehörige ausstellt, die über eine spanische Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Sie enthält die NIE-Nummer, Lichtbild und Fingerabdruck des Inhabers sowie die Angaben zur aktuellen Aufenthaltsgenehmigung und gilt als gültiges Ausweisdokument in Spanien für den Zeitraum ihrer Gültigkeit.

In der Praxis

Was ist die TIE?

Die Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) ist die biometrische Aufenthaltskarte im Kreditkartenformat, die die spanische Nationalpolizei an Drittstaatsangehörige ausgibt, die über eine gültige spanische Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Sie enthält:

  • NIE-Nummer (persönliche Identifikationsnummer)
  • Lichtbild und Fingerabdruck (biometrische Daten)
  • Art der Aufenthaltsgenehmigung und deren Gültigkeitsdauer
  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)

Die TIE ist keine eigenständige Genehmigung, sondern der physische Nachweis einer bereits erteilten Aufenthaltsgenehmigung.

Wer benötigt eine TIE?

Jeder Drittstaatsangehörige mit einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung muss eine TIE beantragen. Die typischen Auslöser sind die Einreise nach Spanien mit einem langfristigen Aufenthaltsvisum, eine positive Entscheidung über eine in Spanien beantragte Aufenthaltsgenehmigung, die Erteilung des Daueraufenthaltsrechts oder die Verlängerung bestehender Genehmigungen.

Antragstellung

Die TIE wird persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle in der Wohnortprovinz beantragt, mit vorheriger Terminbuchung. Die Antragsfrist beträgt einen Monat ab Einreisedatum oder Bescheiddatum. Benötigte Unterlagen: Formular EX-17, gültiger Reisepass (Original und Kopie), Nachweis der Genehmigung, Gebührennachweis (Modell 790, Code 012, ca. 15–20 €) und ein aktuelles Passbild.

TIE und steuerliche Ansässigkeit

Die TIE belegt den verwaltungsrechtlichen Aufenthalt in Spanien, bestimmt aber nicht die steuerliche Ansässigkeit. Ein TIE-Inhaber kann steuerlich in Deutschland ansässig bleiben, wenn das DBA Deutschland–Spanien die Ansässigkeit Deutschland zuweist. Beide Konzepte sind voneinander unabhängig.

Häufige Fragen

Die TIE muss innerhalb eines Monats nach Einreise in Spanien mit dem gewährten Aufenthaltsvisum oder innerhalb eines Monats nach der positiven Bescheidung einer von Spanien aus beantragten Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Der Antrag wird persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle (Comisaría de Policía) in der Wohnortprovinz gestellt, mit vorheriger Terminbuchung.
Nein. Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist ausschließlich die alphanumerische Identifikationsnummer, die einem Ausländer zugewiesen wird — sie ändert sich nie. Die TIE ist das physische Dokument, das die NIE zusammen mit Lichtbild, Fingerabdruck und den Daten der Aufenthaltsgenehmigung enthält. Ein Nicht-Resident kann eine NIE ohne TIE haben (z. B. für einen Immobilienkauf), aber keine TIE ohne NIE.
Die TIE gilt für denselben Zeitraum wie die zugrundeliegende Aufenthaltsgenehmigung. Bei Verlängerung der Genehmigung muss auch eine neue TIE beantragt werden. Eine TIE für den Daueraufenthalt (residencia de larga duración) hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ist verlängerbar.
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Häufig gestellte Fragen

Wann muss die TIE beantragt werden?
Die TIE muss innerhalb eines Monats nach Einreise in Spanien mit dem gewährten Aufenthaltsvisum oder innerhalb eines Monats nach der positiven Bescheidung einer von Spanien aus beantragten Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Der Antrag wird persönlich bei der zuständigen Polizeidienststelle (Comisaría de Policía) in der Wohnortprovinz gestellt, mit vorheriger Terminbuchung.
Ist die TIE dasselbe wie die NIE?
Nein. Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist ausschließlich die alphanumerische Identifikationsnummer, die einem Ausländer zugewiesen wird — sie ändert sich nie. Die TIE ist das physische Dokument, das die NIE zusammen mit Lichtbild, Fingerabdruck und den Daten der Aufenthaltsgenehmigung enthält. Ein Nicht-Resident kann eine NIE ohne TIE haben (z. B. für einen Immobilienkauf), aber keine TIE ohne NIE.
Welche Gültigkeit hat die TIE?
Die TIE gilt für denselben Zeitraum wie die zugrundeliegende Aufenthaltsgenehmigung. Bei Verlängerung der Genehmigung muss auch eine neue TIE beantragt werden. Eine TIE für den Daueraufenthalt (residencia de larga duración) hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ist verlängerbar.

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