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Steuer- und Rechtsglossar Arbeitsrecht

RETA — Spanisches Sozialversicherungssystem für Selbstständige

Der RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) ist das spanische Sozialversicherungssystem, dem alle Selbstständigen angeschlossen sein müssen. Seit 2023 werden die Beiträge auf Basis der tatsächlichen Nettoeinkünfte berechnet, mit 15 progressiven Einkommensstufen — von ca. 200 €/Monat für die niedrigsten Einkünfte bis ca. 590 €/Monat für die höchsten — sowie einem reduzierten Einheitsbeitrag von 80 €/Monat für Neugründer in den ersten 12 Monaten.

Der RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) ist das spanische Sozialversicherungssystem, dem alle Selbstständigen angeschlossen sein müssen. Seit 2023 werden die Beiträge auf Basis der tatsächlichen Nettoeinkünfte berechnet, mit 15 progressiven Einkommensstufen — von ca. 200 €/Monat für die niedrigsten Einkünfte bis ca. 590 €/Monat für die höchsten — sowie einem reduzierten Einheitsbeitrag von 80 €/Monat für Neugründer in den ersten 12 Monaten.

In der Praxis

Was ist der RETA?

Der Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA) ist das Sozialversicherungssystem für Selbstständige in Spanien. Alle Arbeitnehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben — sogenannte Autónomos —, müssen sich beim RETA anmelden.

Rechtsgrundlage ist das Dekret 2530/1970 (in der Fassung späterer Änderungen), zuletzt durch das Gesetz 21/2021 vom 28. Dezember, das das einkommensbasierte Beitragssystem ab Januar 2023 eingeführt hat.

Pflicht zur Anmeldung

Folgende Personen müssen sich beim RETA anmelden:

  • Einzelselbstständige (autónomos persona física), die eine wirtschaftliche Tätigkeit regelmäßig, persönlich und direkt auf eigene Rechnung ausüben.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer SL oder SA mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr (oder mit effektiver Kontrolle trotz geringerer Beteiligung).
  • Mitglieder von Berufsgesellschaften (Sociedades Profesionales) im Handelsregister.
  • Mitarbeitende Familienangehörige, die mit dem Betriebsinhaber zusammenleben und im Betrieb mitarbeiten.

Beitragssystem nach Realeinkommen (ab 2023)

Seit Januar 2023 zahlen Selbstständige Beiträge nach ihrem voraussichtlichen Jahreseinkommen. Das System umfasst 15 progressive Einkommensstufen mit zugeordneten Monatsbeiträgen (ca. 200 €/Monat für Einkünfte unter 8.040 €/Jahr bis ca. 590 €/Monat für Einkünfte über 72.000 €/Jahr). Die Selbstständigen wählen eine vorläufige Stufe und können sie bis zu sechsmal im Jahr anpassen. Am Jahresende erfolgt ein Ausgleich durch die TGSS.

Einheitsbeitrag für Neugründer

Erstanmeldungen beim RETA berechtigen zu einem Einheitsbeitrag von 80 €/Monat für die ersten 12 Monate (verlängerbar um weitere 12 Monate bei Einkünften unterhalb des SMI). Dieser Anreiz senkt die Kosten des Starts als Selbstständiger in Spanien erheblich.

Leistungen des RETA

  • Öffentliche Gesundheitsversorgung.
  • Krankengeld (incapacidad temporal) ab dem vierten Krankheitstag.
  • Erwerbsminderungsrente und Invalidenrente.
  • Hinterbliebenenleistungen (Witwen-/Waisenrente).
  • Altersrente.
  • Leistung bei Tätigkeitsaufgabe (cese de actividad) — Äquivalent zum Arbeitslosengeld für Selbstständige.
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Häufige Fragen

Alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, die regelmäßig, persönlich und direkt eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung für Gewinn ausüben, müssen sich beim RETA anmelden. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer spanischen SL mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr sowie Mitglieder von Berufsgesellschaften und mitarbeitende Familienangehörige sind erfasst.
Seit Januar 2023 zahlen Selbstständige Beiträge auf Basis ihres voraussichtlichen Jahresnettoeinkommens. Das System umfasst 15 progressive Einkommensstufen. Der Selbstständige wählt die vorläufige Stufe zu Beginn des Jahres und kann sie bis zu sechsmal pro Jahr anpassen. Die TGSS (Sozialversicherungskasse) nimmt am Jahresende einen Ausgleich auf Basis des tatsächlich an die AEAT gemeldeten Einkommens vor.
Arbeitnehmer, die sich erstmals beim RETA anmelden, haben Anspruch auf einen reduzierten Beitrag von 80 €/Monat für die ersten 12 Monate. Dies kann um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn das Jahresnettoeinkommen den gesetzlichen Mindestlohn (SMI) nicht übersteigt.
Der RETA-Beitrag berechtigt zu öffentlicher Gesundheitsversorgung, Krankengeld (ab dem vierten Krankheitstag), Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenleistungen, Altersrente und der Leistung bei Tätigkeitsaufgabe (Äquivalent zum Arbeitslosengeld für Selbstständige). Die Absicherung bei Tätigkeitsaufgabe ist für Einzelselbstständige freiwillig und für Gesellschafter-Geschäftsführer (autónomos societarios) obligatorisch.
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Häufig gestellte Fragen

Wer muss sich beim RETA anmelden?
Alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, die regelmäßig, persönlich und direkt eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung für Gewinn ausüben, müssen sich beim RETA anmelden. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer spanischen SL mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr sowie Mitglieder von Berufsgesellschaften und mitarbeitende Familienangehörige sind erfasst.
Wie funktioniert das Beitragssystem nach Realeinkommen seit 2023?
Seit Januar 2023 zahlen Selbstständige Beiträge auf Basis ihres voraussichtlichen Jahresnettoeinkommens. Das System umfasst 15 progressive Einkommensstufen. Der Selbstständige wählt die vorläufige Stufe zu Beginn des Jahres und kann sie bis zu sechsmal pro Jahr anpassen. Die TGSS (Sozialversicherungskasse) nimmt am Jahresende einen Ausgleich auf Basis des tatsächlich an die AEAT gemeldeten Einkommens vor.
Was ist der reduzierte Einheitsbeitrag für Neugründer?
Arbeitnehmer, die sich erstmals beim RETA anmelden, haben Anspruch auf einen reduzierten Beitrag von 80 €/Monat für die ersten 12 Monate. Dies kann um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn das Jahresnettoeinkommen den gesetzlichen Mindestlohn (SMI) nicht übersteigt.
Welche Leistungen bietet der RETA?
Der RETA-Beitrag berechtigt zu öffentlicher Gesundheitsversorgung, Krankengeld (ab dem vierten Krankheitstag), Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenleistungen, Altersrente und der Leistung bei Tätigkeitsaufgabe (Äquivalent zum Arbeitslosengeld für Selbstständige). Die Absicherung bei Tätigkeitsaufgabe ist für Einzelselbstständige freiwillig und für Gesellschafter-Geschäftsführer (autónomos societarios) obligatorisch.

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