Der RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) ist das spanische Sozialversicherungssystem, dem alle Selbstständigen angeschlossen sein müssen. Seit 2023 werden die Beiträge auf Basis der tatsächlichen Nettoeinkünfte berechnet, mit 15 progressiven Einkommensstufen — von ca. 200 €/Monat für die niedrigsten Einkünfte bis ca. 590 €/Monat für die höchsten — sowie einem reduzierten Einheitsbeitrag von 80 €/Monat für Neugründer in den ersten 12 Monaten.
In der Praxis
Was ist der RETA?
Der Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA) ist das Sozialversicherungssystem für Selbstständige in Spanien. Alle Arbeitnehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben — sogenannte Autónomos —, müssen sich beim RETA anmelden.
Rechtsgrundlage ist das Dekret 2530/1970 (in der Fassung späterer Änderungen), zuletzt durch das Gesetz 21/2021 vom 28. Dezember, das das einkommensbasierte Beitragssystem ab Januar 2023 eingeführt hat.
Pflicht zur Anmeldung
Folgende Personen müssen sich beim RETA anmelden:
- Einzelselbstständige (autónomos persona física), die eine wirtschaftliche Tätigkeit regelmäßig, persönlich und direkt auf eigene Rechnung ausüben.
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer SL oder SA mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr (oder mit effektiver Kontrolle trotz geringerer Beteiligung).
- Mitglieder von Berufsgesellschaften (Sociedades Profesionales) im Handelsregister.
- Mitarbeitende Familienangehörige, die mit dem Betriebsinhaber zusammenleben und im Betrieb mitarbeiten.
Beitragssystem nach Realeinkommen (ab 2023)
Seit Januar 2023 zahlen Selbstständige Beiträge nach ihrem voraussichtlichen Jahreseinkommen. Das System umfasst 15 progressive Einkommensstufen mit zugeordneten Monatsbeiträgen (ca. 200 €/Monat für Einkünfte unter 8.040 €/Jahr bis ca. 590 €/Monat für Einkünfte über 72.000 €/Jahr). Die Selbstständigen wählen eine vorläufige Stufe und können sie bis zu sechsmal im Jahr anpassen. Am Jahresende erfolgt ein Ausgleich durch die TGSS.
Einheitsbeitrag für Neugründer
Erstanmeldungen beim RETA berechtigen zu einem Einheitsbeitrag von 80 €/Monat für die ersten 12 Monate (verlängerbar um weitere 12 Monate bei Einkünften unterhalb des SMI). Dieser Anreiz senkt die Kosten des Starts als Selbstständiger in Spanien erheblich.
Leistungen des RETA
- Öffentliche Gesundheitsversorgung.
- Krankengeld (incapacidad temporal) ab dem vierten Krankheitstag.
- Erwerbsminderungsrente und Invalidenrente.
- Hinterbliebenenleistungen (Witwen-/Waisenrente).
- Altersrente.
- Leistung bei Tätigkeitsaufgabe (cese de actividad) — Äquivalent zum Arbeitslosengeld für Selbstständige.