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Steuer- und Rechtsglossar Steuer

Foralregime

Das Foralregime ist das System, unter dem die historischen Territorien des Baskenlands (Bizkaia, Gipuzkoa und Álava) sowie Navarra kraft verfassungsrechtlich anerkannter historischer Rechte ihre eigenen Steuern regeln, verwalten und erheben. Im Baskenland beruht es auf dem Wirtschaftsabkommen (Gesetz 12/2002), in Navarra auf dem Wirtschaftskonvent. Praktisch bedeutet es, dass Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer der dortigen Ansässigen eigenem Recht mit eigenen Tarifen, Abzügen und Sonderregimen unterliegen.

Das Foralregime ist das System, unter dem die historischen Territorien des Baskenlands (Bizkaia, Gipuzkoa und Álava) sowie Navarra kraft verfassungsrechtlich anerkannter historischer Rechte ihre eigenen Steuern regeln, verwalten und erheben. Im Baskenland beruht es auf dem Wirtschaftsabkommen (Gesetz 12/2002), in Navarra auf dem Wirtschaftskonvent. Praktisch bedeutet es, dass Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer der dortigen Ansässigen eigenem Recht mit eigenen Tarifen, Abzügen und Sonderregimen unterliegen.

In der Praxis

Was das Foralregime ist

Das Foralregime ist die wichtigste territoriale Ausnahme des spanischen Steuersystems: Die drei baskischen historischen Territorien und Navarra behalten die Befugnis, ihre eigenen Steuern zu regeln, zu verwalten, festzusetzen und zu erheben. Es ist keine Verwaltungsdelegation, sondern ein durch die erste Zusatzbestimmung der Verfassung geschütztes historisches Recht, umgesetzt durch das Wirtschaftsabkommen mit dem Baskenland (Gesetz 12/2002) und den Wirtschaftskonvent mit Navarra.

Die praktische Folge für den Steuerpflichtigen ist unmittelbar: Die Ansässigkeit bestimmt das gesamte System. Wer in Bizkaia wohnt, wendet nicht die staatliche LIRPF an, sondern die Norma Foral 13/2013, mit eigenem Tarif (23 % bis 49 % in 2026), eigenen Abzügen und eigenen Sonderregimen.

Warum es für Impatriates zählt

Die Talentregime sind das klarste Beispiel der Divergenz: Das staatliche Beckham-Gesetz existiert im Foralgebiet nicht; an seine Stelle tritt die Regelung für entsandte Arbeitnehmer des Art. 56 bis (30 % Gehaltsbefreiung, Umzugskosten bis 20 % abzugsfähig, bis zu elf Steuerjahre Laufzeit). Die Steuerunterschiede zwischen Zielorten sind erheblich und verdienen eine Rechnung vor dem Umzug.

Die Anknüpfungspunkte

Die Aufteilung zwischen den Behörden regeln die sogenannten Anknüpfungspunkte: gewöhnlicher Aufenthalt bei natürlichen Personen, steuerlicher Sitz und Umsatzvolumen bei Gesellschaften. Konflikte zwischen Verwaltungen entscheiden die Schiedskommissionen des Abkommens und des Konvents.

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Häufige Fragen

Für Ansässige in Bizkaia, Gipuzkoa, Álava und Navarra die wichtigsten direkten Steuern: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Jedes Territorium erlässt eigene Normen, Tarife und Abzüge. Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern werden ebenfalls von den Foralbehörden erhoben, jedoch nach staatlich harmonisiertem Recht.
Nein. Art. 93 LIRPF ist staatliches Recht. Bizkaia, Gipuzkoa und Álava führen eigene Regelungen für entsandte Arbeitnehmer (in Bizkaia Art. 56 bis der Norma Foral 13/2013), Navarra ein separates eigenes Regime.
Die Anknüpfungspunkte des Abkommens und des Konvents. Für natürliche Personen gilt als Grundregel der gewöhnliche Aufenthalt: Wer in Bizkaia wohnt, zahlt seine Einkommensteuer an die Hacienda Foral von Bizkaia. Für Unternehmen gelten Regeln zu Sitz und Umsatzvolumen.
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Die verbindlichen Auskünfte der spanischen Steuerbehörde (DGT) werden auf Spanisch veröffentlicht. Rufen Sie den spanischen Glossareintrag dieses Begriffs auf, um die anwendbare Doktrin einzusehen.

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