Das Foralregime ist das System, unter dem die historischen Territorien des Baskenlands (Bizkaia, Gipuzkoa und Álava) sowie Navarra kraft verfassungsrechtlich anerkannter historischer Rechte ihre eigenen Steuern regeln, verwalten und erheben. Im Baskenland beruht es auf dem Wirtschaftsabkommen (Gesetz 12/2002), in Navarra auf dem Wirtschaftskonvent. Praktisch bedeutet es, dass Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer der dortigen Ansässigen eigenem Recht mit eigenen Tarifen, Abzügen und Sonderregimen unterliegen.
In der Praxis
Was das Foralregime ist
Das Foralregime ist die wichtigste territoriale Ausnahme des spanischen Steuersystems: Die drei baskischen historischen Territorien und Navarra behalten die Befugnis, ihre eigenen Steuern zu regeln, zu verwalten, festzusetzen und zu erheben. Es ist keine Verwaltungsdelegation, sondern ein durch die erste Zusatzbestimmung der Verfassung geschütztes historisches Recht, umgesetzt durch das Wirtschaftsabkommen mit dem Baskenland (Gesetz 12/2002) und den Wirtschaftskonvent mit Navarra.
Die praktische Folge für den Steuerpflichtigen ist unmittelbar: Die Ansässigkeit bestimmt das gesamte System. Wer in Bizkaia wohnt, wendet nicht die staatliche LIRPF an, sondern die Norma Foral 13/2013, mit eigenem Tarif (23 % bis 49 % in 2026), eigenen Abzügen und eigenen Sonderregimen.
Warum es für Impatriates zählt
Die Talentregime sind das klarste Beispiel der Divergenz: Das staatliche Beckham-Gesetz existiert im Foralgebiet nicht; an seine Stelle tritt die Regelung für entsandte Arbeitnehmer des Art. 56 bis (30 % Gehaltsbefreiung, Umzugskosten bis 20 % abzugsfähig, bis zu elf Steuerjahre Laufzeit). Die Steuerunterschiede zwischen Zielorten sind erheblich und verdienen eine Rechnung vor dem Umzug.
Die Anknüpfungspunkte
Die Aufteilung zwischen den Behörden regeln die sogenannten Anknüpfungspunkte: gewöhnlicher Aufenthalt bei natürlichen Personen, steuerlicher Sitz und Umsatzvolumen bei Gesellschaften. Konflikte zwischen Verwaltungen entscheiden die Schiedskommissionen des Abkommens und des Konvents.