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Wirtschaftsglossar

Modelo 232 — Offenlegung von Transaktionen mit verbundenen Parteien

Das Modelo 232 ist eine jährliche Informationserklärung, die bei der AEAT eingereicht wird und Transaktionen zwischen verbundenen Parteien (operaciones vinculadas) sowie Transaktionen mit Einrichtungen in Steuerparadiesen offenlegt. Es unterscheidet sich von der Verrechnungspreisdokumentationspflicht und konzentriert sich speziell auf die Meldung der Transaktionen selbst, ihrer Beträge und der Art der Verbindung.

Steuern

Was ist das Modelo 232?

Das Modelo 232 ist Spaniens jährliche Informationserklärung für Transaktionen zwischen verbundenen Parteien (operaciones vinculadas) sowie für Transaktionen mit in Steuerparadiesen (paraísos fiscales) ansässigen Personen oder Einrichtungen. Es wurde durch Orden HFP/816/2017 eingeführt und gilt für Körperschaftsteuer-Einreicher — in Spanien ansässige Unternehmen und Betriebsstätten gebietsfremder Einrichtungen.

Das Formular ist selbst keine Zahlungserklärung; bei der Einreichung ist keine Steuer fällig. Sein Zweck ist, der AEAT ein vollständiges Bild konzerninterner Handelsströme, Finanzierungsvereinbarungen und sonstiger Transaktionen mit verbundenen Parteien zu verschaffen, sodass Prüfer Verrechnungspreisrisiken identifizieren können, ohne jedes Unternehmen vollständig prüfen zu müssen.

Wie es in Spanien funktioniert

Verbundene Parteien: Wer ist erfasst?

Das spanische Körperschaftsteuergesetz (Artikel 18 des Gesetzes 27/2014) definiert verbundene Parteien weit. Eine Transaktion ist eine Transaktion mit verbundenen Parteien, wenn sie erfolgt zwischen:

  • Einem Unternehmen und seinen Gesellschaftern, die mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten
  • Einem Unternehmen und seinen Direktoren oder Administratoren (und deren Ehepartnern oder nahen Angehörigen)
  • Zwei Unternehmen, die Teil derselben Unternehmensgruppe sind (nach Artikel 42 des Handelsgesetzbuchs)
  • Einem spanischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, bei der das spanische Unternehmen mindestens 25 % der ausländischen Einrichtung hält (oder umgekehrt)
  • Unternehmen, bei denen dieselbe Einzelperson oder Familie beide kontrolliert, auch ohne formelle gesellschaftsrechtliche Verbindungen

Zu erklärende Transaktionen

Das Modelo 232 erfordert die Offenlegung von:

  1. Transaktionen mit derselben verbundenen Partei, die im Steuerjahr 250.000 Euro kumuliert übersteigen (gemessen zum Marktwert)
  2. Spezifische Transaktionen beliebiger Höhe, einschließlich: Übertragungen von Anteilen oder Geschäftseinheiten, Immobilienübertragungen, Übertragungen von Finanzanlagen und Gewährung von Optionen
  3. Transaktionen zum Fremdvergleichspreis, die eine spezifische Bewertungsmethode anwenden, wo der Betrag 100.000 Euro pro Transaktion übersteigt (für nicht in der konsolidierten Verrechnungspreisdokumentation enthaltene Transaktionen)
  4. Alle Transaktionen mit in Steuerparadiesen ansässigen Einrichtungen oder Einzelpersonen, unabhängig vom Betrag

Für jede Transaktion erfordert das Formular: die Identifikation der verbundenen Partei (Name, NIF/TIN, Land), die Art der Transaktion, die angewandte Bewertungsmethode und den kumulierten Betrag.

Einreichungsfrist

Das Modelo 232 wird elektronisch über das AEAT-Portal eingereicht. Die Frist ist der November-Monat nach Ende des Steuerjahres (für Unternehmen mit einem Jahresende am 31. Dezember). Für Unternehmen mit einem anderen Geschäftsjahresende ist die Frist der Monat, der 10 Monate und einen Tag nach dem Jahresende liegt.

Beziehung zu anderen Verpflichtungen bei verbundenen Parteien

Das Modelo 232 steht neben — ist aber von — drei anderen Compliance-Verpflichtungen für verbundene Parteien zu unterscheiden:

VerpflichtungWas es istWann erstellt/eingereicht
Modelo 232Informationserklärung mit Liste der Transaktionen mit verbundenen ParteienJährlich eingereicht, November-Frist
Modelo 200, Seite 26+Zusammenfassung der Transaktionen mit verbundenen Parteien in der jährlichen IS-ErklärungMit Modelo 200 eingereicht (Juli-Frist)
Local File (Documentación Local)Detaillierte Verrechnungspreisanalyse pro TransaktionstypErstellt und aufbewahrt; nur bei Prüfung eingereicht
Master File (Documentación Grupo)Verrechnungspreispolitik und -struktur der GruppeErstellt und aufbewahrt; nur bei Prüfung eingereicht

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • Orden HFP/816/2017: Der Ministerialerlass, der das Modelo 232 und seine Anweisungen einführte
  • Gesetz 27/2014 (LIS), Artikel 18: Definition verbundener Parteien und Fremdvergleichsgrundsatz
  • Real Decreto 634/2015 (RIS), Artikel 13–16: Dokumentationsanforderungen für Transaktionen mit verbundenen Parteien
  • Gesetz 58/2003 (LGT), Artikel 198: Strafrahmen für Informationserklärungen
  • OECD-Verrechnungspreisrichtlinien (2022): Die AEAT richtet ihren Ansatz an der OECD-Methodik aus; die Local-File- und Master-File-Anforderungen spiegeln die BEPS-Aktionspunkt-13-Anforderungen wider

Praktische Implikationen für ausländische Investoren

Spanische Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne

Jede spanische Tochtergesellschaft mit konzerninternen Transaktionen — Managementgebühren, IP-Lizenzgebühren, konzerninterne Darlehen, Shared-Services-Belastungen oder grenzüberschreitende Verkäufe — wird die 250.000-Euro-Schwelle fast sicher überschreiten und muss das Modelo 232 einreichen. Dies ist nicht optional und kann nicht allein durch die Verrechnungspreisdokumentation der konsolidierten Gruppe ersetzt werden.

Ein häufiger Fehler ausländischer Muttergesellschaften ist die Annahme, dass das Vorhandensein eines Master Files oder einer zentralen Verrechnungspreispolitik die spanischen Offenlegungsanforderungen erfüllt. Das tut es nicht: Das Modelo 232 muss von der spanischen Einrichtung separat und unabhängig eingereicht werden.

Transaktionen mit Steuerparadiesen

Spanien führt eine Liste nicht kooperativer Gerichtsbarkeiten und Steuerparadiese (paraísos fiscales), die durch Königliches Dekret aktualisiert wird. Transaktionen mit Einrichtungen oder Personen in diesen Gerichtsbarkeiten müssen unabhängig vom Betrag im Modelo 232 offengelegt werden — selbst wenn der Betrag unter 250.000 Euro liegt. Die AEAT wendet auf diese Transaktionen zusätzliche Prüfung an und kann Abzüge für an Steuerparadieseinrichtungen gezahlte Aufwendungen verweigern, es sei denn, der Steuerpflichtige kann nachweisen, dass die Zahlung einem echten Fremdvergleichsdienstleistungs- oder Liefergeschäft mit wirtschaftlicher Substanz entspricht.

Strafen und Prüfungsrisiko

Das Modelo 232 ist ein wesentlicher Prüfungsauslöser. Die Risikobewertungssysteme der AEAT vergleichen die im Modelo 232 erklärten Transaktionen mit SII-Daten, Modelo 200 und Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden nach OECD/EU-Rahmen. Inkonsistenzen zwischen erklärten Transaktionen und der vorliegenden Verrechnungspreisdokumentation können die Eröffnung einer vollständigen Verrechnungspreisinspektion beschleunigen.

Wie BMC helfen kann

Wir bereiten das Modelo 232 für spanische Tochtergesellschaften und Betriebsstätten multinationaler Konzerne vor und reichen es ein, um sicherzustellen, dass alle meldepflichtigen Transaktionen identifiziert und korrekt klassifiziert sind. Wir überprüfen auch konzerninterne Vereinbarungen und Verrechnungspreispolitiken, um zu bestätigen, dass die im Modelo 232 erklärten Transaktionen mit dem Master File und der Local-File-Dokumentation der Gruppe übereinstimmen.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss das Modelo 232 einreichen?
Jede in Spanien steueransässige Einrichtung (Unternehmen oder Betriebsstätte), die im Steuerjahr Transaktionen mit verbundenen Parteien oder mit in Steuerparadiesen ansässigen Einrichtungen oder Personen durchgeführt hat, muss das Modelo 232 einreichen, sofern die Transaktionen die relevanten Meldeschwellen überschreiten.
Welche Meldeschwellen gelten für das Modelo 232?
Transaktionen mit derselben verbundenen Partei müssen erklärt werden, wenn ihr kumulierter Wert im Steuerjahr 250.000 Euro übersteigt. Einzelne Transaktionen müssen unabhängig vom Betrag erklärt werden, wenn sie bestimmte als besonders bedeutsam eingestufte Transaktionen betreffen (wie Übertragungen von Unternehmen oder Anteilen an Einrichtungen, Immobilien oder Finanztransaktionen).
Wann ist das Modelo 232 fällig?
Das Modelo 232 muss im Monat nach den 10 Monaten nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden. Für Unternehmen mit Jahresende am 31. Dezember bedeutet dies eine Einreichung zwischen dem 1. und 30. November jedes Jahres.
Ist das Modelo 232 dasselbe wie die Verrechnungspreisdokumentationspflicht?
Nein. Das Modelo 232 ist eine Informationserklärung, die das Bestehen und die Beträge von Transaktionen mit verbundenen Parteien meldet. Die Verrechnungspreisdokumentation (Masterfile und Local File nach dem OECD/BEPS-Rahmen) ist eine separate Dokumentensammlung, die erstellt und aufbewahrt werden muss, aber nicht bei der AEAT eingereicht wird, es sei denn, sie wird bei einer Prüfung speziell angefordert.
Was passiert, wenn das Modelo 232 verspätet oder fehlerhaft eingereicht wird?
Verspätete oder fehlerhafte Einreichung des Modelo 232 zieht feste Bußgelder nach Artikel 198 des Allgemeinen Steuergesetzes nach sich: 20 Euro pro fehlerhaftem oder ausgelassenem Datenelement, mit einem Mindestbetrag von 300 Euro und einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Bei vorsätzlicher Unterlassung oder wesentlicher Untertreibung von Transaktionen können höhere Strafen anfallen.
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