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Wirtschaftsglossar

Kapitalerhöhung (Ampliación de Capital)

Eine Kapitalerhöhung (Ampliación de Capital) ist ein gesellschaftsrechtlicher Akt, durch den ein spanisches Unternehmen sein eingetragenes Stammkapital durch Ausgabe neuer Anteile oder Beteiligungen erhöht, entweder gegen Bareinlage, Sacheinlage oder aus Rücklagen. Sie erfordert einen Hauptversammlungsbeschluss, eine notarielle Urkunde und die Eintragung beim Handelsregister.

Gesellschaftsrecht

Was ist eine Kapitalerhöhung?

Eine Ampliación de Capital (Kapitalerhöhung) ist der Prozess, durch den ein spanisches Unternehmen formal sein eingetragenes Stammkapital erhöht. In einer Sociedad Limitada (SL) werden neue Participaciones ausgegeben; in einer Sociedad Anónima (SA) werden neue Acciones ausgegeben. Die Erhöhung kann erfolgen durch:

  • Bareinlage (Dineraria): Neue oder bestehende Gesellschafter zahlen Bargeld gegen neue Anteile.
  • Sacheinlage (No Dineraria): Anteile werden gegen Vermögenswerte (Immobilien, Ausrüstung, geistiges Eigentum, Anteile an einem anderen Unternehmen) ausgegeben. In einer SA ist eine unabhängige Sachverständigenbewertung erforderlich.
  • Forderungsverrechnung (Compensación de Créditos): Anteile werden gegen die Aufhebung von Schulden des Unternehmens gegenüber dem zeichnenden Gesellschafter ausgegeben.
  • Aus Rücklagen (Con Cargo a Reservas): Bestehende Rücklagen werden in Stammkapital umgewandelt — neue Anteile werden proportional kostenlos an bestehende Gesellschafter ausgegeben.

Gesetzliche Anforderungen

Hauptversammlungsbeschluss

Eine Kapitalerhöhung erfordert die Genehmigung durch die Hauptversammlung (Junta General) mit qualifizierter Mehrheit. Dem Vorstand kann die Befugnis übertragen werden, das Kapital innerhalb eines definierten Limits über bis zu fünf Jahre zu erhöhen (Capital Autorizado).

Notarielle Urkunde

Die Kapitalerhöhung muss in einer öffentlichen Urkunde (Escritura Pública) vor einem spanischen Notar beurkundet werden, die den Beschluss, die neue Kapitalstruktur und die Bestätigung der Einlagen dokumentiert.

Handelsregister-Einreichung

Die Urkunde muss innerhalb eines Monats nach Ausführung beim Registro Mercantil eingereicht werden. Die Erhöhung ist gegenüber Dritten erst nach Eintragung vollständig wirksam.

Vorzugsrechte

Bestehende Gesellschafter einer SL haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht (Derecho de Suscripción Preferente), um neue Anteile anteilig zu ihrer aktuellen Beteiligung zu zeichnen. Dieses Recht kann durch einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung aus berechtigtem Grund ausgeschlossen werden — ein häufiges Merkmal bei Investitionsrunden.

Steuerliche Behandlung von Kapitalerhöhungen

  • Für das Unternehmen: Für neue Anteile erhaltene Bargeldmittel sind kein steuerpflichtiges Einkommen. Das Aufgeld (der über den Nennwert hinaus gezahlte Betrag) wird im Eigenkapital erfasst.
  • Für den einlegenden Gesellschafter: Beim Zeichnen von Bargeldanteilen besteht kein unmittelbares Steuerereignis. Sacheinlagen werden als Veräußerung des eingebrachten Wirtschaftsguts zum beizulegenden Zeitwert behandelt.
  • Gesellschaftsteuer (IOS): Kapitalerhöhungen sind seit 2010 von der IOS befreit. Es fällt keine Stempel- oder Übertragungssteuer an.

Kapitalerhöhungen in Investitionsrunden

Für Startups und Wachstumsunternehmen, die Venture-Capital oder Private Equity einwerben:

  • Die Investition wird als Kapitalerhöhung strukturiert (neue Anteile werden zu einem Aufschlag über dem Buchwert ausgegeben).
  • Der Preis pro Anteil spiegelt die vereinbarte Pre-Money-Bewertung wider.
  • Der Pacto de Socios (Gesellschaftervereinbarung) wird gleichzeitig unterzeichnet.

Zeitplan

Eine Standard-Bar-Kapitalerhöhung in einer SL dauert ca. 2–4 Wochen von der Vorstands-/Gesellschafterbeschluss bis zur Handelsregistereintragung, wenn keine Komplikationen auftreten.

Wie BMC helfen kann

Wir verwalten den gesamten Kapitalerhöhungsprozess: Hauptversammlungsmanagement und Dokumentation, Notarskoordination, Handelsregister-Einreichung, steuerliche Compliance und Koordination mit dem rechtlichen Berater der Investoren zu den Transaktionsdokumenten.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Schritte sind für eine Kapitalerhöhung in Spanien erforderlich?
Eine Kapitalerhöhung erfordert einen Hauptversammlungsbeschluss mit der erforderlichen Mehrheit, die Beurkundung in einer notariellen Urkunde (escritura pública) vor einem spanischen Notar und die Eintragung beim Registro Mercantil innerhalb eines Monats. Die Erhöhung ist gegenüber Dritten erst nach Eintragung beim Handelsregister vollständig wirksam.
Haben bestehende Gesellschafter bei einer spanischen Kapitalerhöhung ein Vorzugsrecht?
Ja. Bestehende Gesellschafter sowohl von SLs als auch von SAs haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht (derecho de suscripción preferente), um neue Anteile anteilig zu ihrer aktuellen Beteiligung zu zeichnen. Dieses Recht kann durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung aus berechtigtem Grund (z. B. Gewinnung eines strategischen Investors) ausgeschlossen werden.
Fällt Stempelsteuer bei einer Kapitalerhöhung in Spanien an?
Nein. Kapitalerhöhungen in Spanien sind seit 2010 vom Impuesto de Operaciones Societarias (IOS — Gesellschaftsteuer auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge) befreit. Es fällt keine Stempel- oder Übertragungssteuer an. Sacheinlagen können jedoch für den einlegenden Gesellschafter ein steuerpflichtiges Ereignis auslösen, wenn das eingelegte Wirtschaftsgut an Wert gestiegen ist.
Wie lange dauert eine Kapitalerhöhung in Spanien?
Eine Standard-Bar-Kapitalerhöhung in einer SL dauert ab dem Vorstands- oder Gesellschafterbeschluss bis zur Eintragung beim Handelsregister ca. 2–4 Wochen, wenn keine Komplikationen auftreten. Komplexe Transaktionen mit Sacheinlagen, Investorenverhandlungen oder strukturellen Änderungen dauern länger, typischerweise 6–12 Wochen.
Wie funktioniert eine Kapitalerhöhung in einer Venture-Capital-Finanzierungsrunde in Spanien?
VC-Investitionen werden als Kapitalerhöhung strukturiert, bei der neue Anteile zu einem Aufschlag ausgegeben werden, der die vereinbarte Pre-Money-Bewertung widerspiegelt. Der Gesellschaftsvertrag (pacto de socios) wird gleichzeitig unterzeichnet und regelt Investorenrechte. Verwässerungsschutzbestimmungen, Informationsrechte und Vorstandsvertretung werden zusammen mit den Kapitalerhöhungsdokumenten vereinbart.
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