Zum Inhalt springen
V2334-24 ·11. November 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanierin zieht nach Portugal: Gehalt für Telearbeit wird nur in Portugal besteuert; Präsenzarbeit in Spanien unterliegt ggf. der IRNR

Eine spanische Programadora, die bei einem spanischen Unternehmen angestellt ist, plant, ihren Wohnsitz nach Portugal zu verlegen und von dort aus im Homeoffice zu arbeiten, wobei sie einige Male pro Jahr persönlich im spanischen Büro erscheint. Die DGT analysiert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Portugal und kommt zu dem Schluss, dass bei steuerlichem Wohnsitz in Portugal das Gehalt für die Telearbeit allein in Portugal steuerpflichtig ist, da die Tätigkeit in diesem Staat ausgeübt wird. Das Gehalt für die Präsenzarbeit in Spanien kann hingegen in Spanien zusätzlich der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) zum Satz von 19 % unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klärung der steuerlichen Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Telearbeit, die eine Aufteilung der Besteuerung zwischen dem Wohnsitzstaat und dem Tätigkeitsstaat zur Folge haben kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-11-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt