Zum Inhalt springen
V2254-24 ·22. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Eigentümergemeinschaften verpflichtet zur Abführung von IRPF-Quellensteuer bei Zahlungen an Selbstständige

Eine Eigentümergemeinschaft, die Dienstleistungen von natürlichen Personen in Anspruch nimmt, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, erkundigt sich nach der Pflicht zur Einbehaltung der IRPF-Quellensteuer. Die DGT bestätigt, dass Eigentümergemeinschaften gemäß Art. 76.1.a RIRPF ausdrücklich als Steuerschuldner zur Quellensteuer einbehalten sind. Sie müssen bei der Zahlung von Einkünften aus beruflichen Tätigkeiten eine Quellensteuer einbehalten, entsprechend Art. 75 RIRPF.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Eigentümergemeinschaften müssen bei der Vergütung von Selbstständigen (Freiberuflern) die entsprechende IRPF-Quellensteuer einbehalten und abführen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt