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V2138-24 ·3. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dividenden chilenischer Tochtergesellschaften unterliegen nicht der Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz (TFI), wenn eine Befreiung nach Art. 21 LIS vorläge

Die spanische Gesellschaft T hält 96 % an der chilenischen Gesellschaft C, welche wiederum Dividenden von chilenischen operativen Tochtergesellschaften bezieht, die in Chile vollständig steuerbefreit sind. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass keine Anwendung der Regeln zur steuerlichen Transparenten Internationalen (Art. 100 LIS) erfolgt, da die Dividenden bei einem Erhalt in Spanien gemäß Art. 21 LIS (abzüglich 5 % Verwaltungskosten) steuerbefreit gewesen wären. Somit liegt die Besteuerung in Chile nicht unter 75 % der spanischen Steuerlast.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Substanzerhaltsprinzips bei der Prüfung der steuerlichen Transparenz, sofern die Dividenden unter der Beteiligungsfreistellung nach Art. 21 LIS gefallen wären.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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