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V1952-16 ·6. Mai 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Telearbeitseinkommen in Spanien nicht steuerpflichtig, wenn Arbeitnehmer nicht steuerlich ansässig ist

Ein Steuerpflichtiger, der nach Portugal zieht, aber weiterhin per Telearbeit für ein spanisches Unternehmen tätig ist, erkundigt sich nach dem anwendbaren Steuerregime. Die DGT stellt fest, dass bei fehlender steuerlicher Ansässigkeit in Spanien die Einkünfte aus Telearbeit hier nicht steuerpflichtig sind, da die Tätigkeit nicht auf spanischem Staatsgebiet ausgeübt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitender Telearbeit für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-05-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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