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V1855-20 ·9. Juni 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, sofern wirtschaftliche Gründe vorliegen und keine Ausnutzung von Verlustvorträgen erfolgt

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob eine Reverse-Merger-Fusion durch Übernahme das Sonderregime der Körperschaftsteuer anwenden kann sowie deren Auswirkungen auf die MwSt., die Grunderwerbsteuer (IIVTNU), die Einkommensteuer (IRPF) und die Grunderwerbsteuer (ITP/AJD). Die DGT stellt klar, dass die Anwendung des Sonderregimes davon abhängt, ob die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht und nicht primär der Ausnutzung von steuerlichen Verlustvorträgen dient.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung hängt entscheidend von der wirtschaftlichen Substanz der Fusion ab; eine rein steuerliche Motivierung zur Nutzung von Verlustvorträgen schließt das Sonderregime aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-06-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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