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V0337-17 ·7. Februar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine IRNR-Quellensteuerpflicht bei Schuldenerlass an US-Unternehmen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen

Ein spanisches Unternehmen beabsichtigt, die Schulden (Kapital und Zinsen) einer Tochtergesellschaft in den USA zu erlassen. Die Steuerbehörde stellt fest, dass der Schuldenerlass einen in Spanien steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn darstellt. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA liegt das Besteuerungsrecht jedoch ausschließlich diesem Staat zu. Daher muss das spanische Unternehmen keine Quellensteuer einbehalten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der Besteuerungsrechte bei Schuldenerlassen an ausländische Unternehmen, was die Steuerlast für spanische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit den USA reduziert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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