Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-8593 ·20. April 2026 ·Real Decreto-ley critical
Verwaltungsrecht

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern: 3 Monate Frist zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Die Norm ändert die zusätzliche Bestimmung 3 des Dekret-Gesetzes 5/2024 sowie die Artikel 21.3.c), 64, 32.1, 4, 160.1 und die Übergangsbestimmung 3.2 des Gesetzes 6/2022 sowie die zusätzliche Bestimmung 25 des Gesetzes 4/2017, um die Anpassung der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern vorzuschreiben (Art. 21.3.c). Es wird eine Frist von 3 Monaten für die Umsetzung der Anpassung festgelegt (Art. 4). Bei Nichteinhaltung werden Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer verhängt (Art. 64).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiterfassung innerhalb von 3 Monaten aktualisieren (art. 4)
  2. Mängel in der Arbeitszeiterfassung führen zu Bußgeldern von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (art. 64)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores
  • Con independencia del sector

art. 21.3.c

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 21.3.c

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeiterfassung mit einer Frist von 3 Monaten auferlegt (Art. 4). Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 64). Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind nicht betroffen. Die Umsetzungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten der Norm.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de jornada en formato digital o físico conforme a la norma art. 4 3 meses desde la entrada en vigor
Verificar el cumplimiento del registro de jornada para cada trabajador art. 64

Zeitlinie

2026-04-20pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-20vigorInkrafttreten (disposicion final del texto)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Verwaltungsrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Verwaltungsrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt