Die Norm ändert die zusätzliche Bestimmung 3 des Dekret-Gesetzes 5/2024 sowie die Artikel 21.3.c), 64, 32.1, 4, 160.1 und die Übergangsbestimmung 3.2 des Gesetzes 6/2022 sowie die zusätzliche Bestimmung 25 des Gesetzes 4/2017, um die Anpassung der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern vorzuschreiben (Art. 21.3.c). Es wird eine Frist von 3 Monaten für die Umsetzung der Anpassung festgelegt (Art. 4). Bei Nichteinhaltung werden Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer verhängt (Art. 64).
Gilt für dieses Profil
art. 21.3.c
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 21.3.c
Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeiterfassung mit einer Frist von 3 Monaten auferlegt (Art. 4). Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer (Art. 64). Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind nicht betroffen. Die Umsetzungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten der Norm.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada en formato digital o físico conforme a la norma | art. 4 | 3 meses desde la entrada en vigor |
| Verificar el cumplimiento del registro de jornada para cada trabajador | art. 64 |
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