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BOE-A-2026-7560 ·3. April 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern: Frist bis 1. Januar 2025 zur Anpassung der Arbeitszeiterfassung oder Bußgelder bis 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Gesetz 9/2025 ändert Artikel 16 des Gesetzes 7/2014 sowie weitere steuerrechtliche Bestimmungen mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Ziel ist die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern (Art. 16, mod. und Art. 55). Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer festgesetzt (Art. 16.3).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen die Arbeitszeiterfassung vor dem 1. Januar 2025 aktualisieren (art. 16.3)
  2. Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung der Arbeitszeiterfassungspflicht (art. 16.3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores
  • Independientemente del sector

art. 16.3

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 16.3

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung vor dem 1. Januar 2025 zu aktualisieren (Art. 16.3). Verstöße ziehen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer nach sich. Die Arbeits- und Steuerbehörden sind befugt, die Überprüfung der Zeiterfassung zu verlangen. Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen (Art. 16.3).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de jornada antes del 1 de enero de 2025 art. 16.3 1 de enero de 2025
Revisar el cumplimiento del registro de jornada para evitar multas de hasta 7.500 EUR por trabajador art. 16.3 1 de enero de 2025

Zeitlinie

2026-04-03pubVeröffentlichung im BOE
2025-01-01vigorInkrafttreten (disposiciones modificadas con efectos desde el 1 de enero de 2025)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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