Das Gesetz 9/2025 ändert Artikel 16 des Gesetzes 7/2014 sowie weitere steuerrechtliche Bestimmungen mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Ziel ist die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeiterfassung in Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern (Art. 16, mod. und Art. 55). Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer festgesetzt (Art. 16.3).
Gilt für dieses Profil
art. 16.3
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 16.3
Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung vor dem 1. Januar 2025 zu aktualisieren (Art. 16.3). Verstöße ziehen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer nach sich. Die Arbeits- und Steuerbehörden sind befugt, die Überprüfung der Zeiterfassung zu verlangen. Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen (Art. 16.3).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada antes del 1 de enero de 2025 | art. 16.3 | 1 de enero de 2025 |
| Revisar el cumplimiento del registro de jornada para evitar multas de hasta 7.500 EUR por trabajador | art. 16.3 | 1 de enero de 2025 |
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