Die Resolution vom 16. März 2026 veröffentlicht die endgültigen Gehaltstabellen für 2025 sowie die vorläufigen für 2026, die im VIII. Kollektivvertrag für Steuertechniker-Büros und Steuerberater genehmigt wurden. Diese Änderung verpflichtet Unternehmen, die Gehälter ihrer Mitarbeiter gemäß den neuen Tabellen gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 anzupassen. Die Anpassung muss innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung erfolgen.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Unternehmen für Steuertechniker und Steuerberater müssen die Gehälter ihrer Mitarbeiter gemäß den neuen Gehaltstabellen für 2025 und den wirtschaftlichen Konzepten für 2026 aktualisieren. Die Anpassung hat innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung zu erfolgen. Unternehmen, die dies versäumen, riskieren einen Verstoß gegen den Kollektivvertrag. Andere Sektoren oder Berufe sind nicht betroffen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar salarios de empleados según tablas salariales de 2025 y conceptos económicos de 2026 | art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 | 3 meses desde la publicación |
Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.