Der Königliche Erlass 214/2026 ermöglicht die elektronische Einreichung von Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen in Meeresschutzgebieten von fischereilichem Interesse sowie für die Freizeitfischerei. Hierzu wird der Artikel 3 bis eingefügt; zudem werden die Zusatzbestimmung 2 sowie die Anhänge III bis V und VII bis IX des RD 347/2011 aufgehoben. Die Änderung tritt am 1. September 2026 für die Artikel 1.1.a) und 2 in Kraft.
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art. 10
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 10
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art. 10
Fischereiunternehmen und Freizeitaktivitäten in Meeresschutzgebieten können Anträge und Mitteilungen ab dem 1. September 2026 elektronisch einreichen (Art. 10, Anhang II). Die Notwendigkeit der Einreichung von Papierdokumenten in den geregelten Verfahren entfällt. Die Fischereibehörden müssen ihre Systeme zur Empfang und Verarbeitung elektronischer Daten aktualisieren. Die Inkrafttretungsfrist ist spezifisch und erstreckt sich nicht auf andere Tätigkeiten.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitudes y comunicaciones electrónicas en reservas marinas | art. 10 | a partir del 1 de septiembre de 2026 |
| Actualizar sistemas de registro para recibir comunicaciones electrónicas | anexo II | a partir del 1 de septiembre de 2026 |
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