Schiffsreeder: 3 Monate Frist zur Anpassung von Anträgen auf Beihilfe bei vorübergehender Einstellung der Fischereiaktivität
Ficha tecnica
Resumen
Durch den Königlichen Erlass 213/2026 wird der Anhang III des RD 1173/2015 geändert, um Schiffsreeder in das System der Beihilfen bei vorübergehender Einstellung der Fischereiaktivität einzubeziehen. Gemäß Art. 4 wird eine Frist von drei Monaten ab Inkrafttreten zur Anpassung der Anträge festgelegt. Diese Änderung erweitert den Kreis der Begünstigten um die Schiffsreeder, die zuvor keinen Zugang zu diesen Beihilfen hatten.
En 2 claves
- Schiffsreeder können Beihilfe bei vorübergehender Einstellung der Fischereiaktivität beantragen (art. 4)
- Dreimonatsfrist zur Anpassung der Anträge ab Inkrafttreten (art. 4)
Como afecta a los implicados
Schiffsreeder müssen ihre Anträge auf Beihilfe bei vorübergehender Einstellung der Fischereiaktivität innerhalb einer Frist von drei Monaten anpassen (Art. 4). Die zuständigen Behörden können Anträge im Rahmen des neuen Systems prüfen. Andere Sektoren oder Arbeitnehmer sind nicht betroffen. Der Zugang zu Beihilfen wird auf eine zuvor ausgeschlossene Gruppe ausgeweitet.
Que hacer y antes de cuando
| Accion | Referencia | Plazo |
|---|---|---|
| Ajustar solicitud de ayuda por paralización temporal de actividad pesquera | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
Linea de vida
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