Durch den Königlichen Erlass 174/2026 wird die Verwaltung der nicht beitragsabhängigen Familienleistungen, einschließlich des Beihilfes für Geburten und die Betreuung Minderjähriger, auf die Autonome Gemeinschaft des Baskenlandes übertragen. Die Übergabe tritt am 6. März 2026 gemäß der Übergangsbestimmung 2 des Statuts von 1979 und dem Königlichen Erlass 2339/1980 (Art. 3) in Kraft.
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Die öffentlichen Bediensteten des Baskenlandes sowie die betroffenen Kommunalverwaltungen müssen die neue Verwaltung in ihre Sozialdienste integrieren. Empfänger nicht beitragsabhängiger Familienleistungen erhalten ihre Leistungen künftig über das baskische Umfeld. Die übrigen autonomen Gemeinschaften verlieren die Zuständigkeit in diesem Bereich. Die Änderung hat keine direkten Auswirkungen auf Arbeitnehmer oder KMU.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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