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BOE-A-2026-4750 ·28. Februar 2026 ·Resolución Geringe Auswirkung
Handelsrecht

Beschluss der Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung vom 13. November 2025 über den Rechtsbehelf gegen die Registrierungsnotiz

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung hat den Rechtsbehelf der Gesellschaft „Bella Castilla, S.L.“ gegen die Aussetzung der Zuweisung einer Registrierungsnummer für touristische Vermietungen für unzulässig erklärt (Beschluss vom 13. November 2025). Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft ein ausdrückliches Verbot dieser Art von Tätigkeit enthält, womit die Linie früherer Beschlüsse dieser Direktion aus dem Jahr 2025 beibehalten wird.

In 2 Punkten

  1. Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs aufgrund der Übereinstimmung mit früheren abweisenden Beschlüssen aus dem Jahr 2025 (Resolución de 13 de noviembre de 2025)
  2. Zweimonatige Frist für den Rechtsbehelf mittels Klage vor dem Zivilgericht (arts. 325 y 328 de la Ley Hipotecaria)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Mercantiles que gestionen o posean inmuebles para alquiler turístico
  • Sujetas a la prohibición de estatutos de propiedad horizontal

Resolución de 13 de noviembre de 2025

Gilt für dieses Profil

  • Propietarios de inmuebles en comunidades con estatutos que prohíban el alquiler turístico

Resolución de 13 de noviembre de 2025

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen im Bereich der Ferienvermietung und für Eigentümer wird bestätigt, dass das in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Verbot touristischer Aktivitäten die Erlangung der einheitlichen Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen verhindert (Beschluss vom 13. November 2025). Betroffene können gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Monaten durch Klage vor dem Zivilgericht vorgehen (Art. 325 und 328 des Hypothekengesetzes).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Interponer demanda ante el Juzgado de lo Civil de la capital de la Provincia del inmueble arts. 325 y 328 de la Ley Hipotecaria 2 meses desde la notificación

Zeitlinie

2026-02-28pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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