Das Landesgesetz 1/2026 ändert die Artikel 140 und 170 bis des Landesgesetzes 2/1995 und verpflichtet Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern zur Führung eines aktualisierten Arbeitszeitnachweises. Die Norm führt bei Nichteinhaltung Bußgelder mit einem Höchstbetrag von 7.500 EUR pro Arbeitnehmer ein. Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).
Gilt für dieses Profil
art. 4
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 4
Gilt für dieses Profil
art. 4
Für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern entsteht die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeitnachweise, verbunden mit Sanktionen bei Verstößen. Die Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer stellen ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Betroffene KMU und Großunternehmen müssen ihre Systeme zur Arbeitszeitverwaltung überprüfen. Die Frist von drei Monaten erfordert sofortige operative Maßnahmen (Art. 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar el registro de jornada en formato digital o físico | art. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Verificar el número de trabajadores para determinar si está afectado | art. 4 |
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