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BOE-A-2026-4524 ·27. Februar 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen ab 10 Mitarbeitern müssen Arbeitszeitnachweise innerhalb von 3 Monaten anpassen oder Bußgelder bis 7.500 EUR pro Arbeitnehmer riskieren

Das Landesgesetz 1/2026 ändert die Artikel 140 und 170 bis des Landesgesetzes 2/1995 und verpflichtet Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern zur Führung eines aktualisierten Arbeitszeitnachweises. Die Norm führt bei Nichteinhaltung Bußgelder mit einem Höchstbetrag von 7.500 EUR pro Arbeitnehmer ein. Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).

In 3 Punkten

  1. Unternehmen mit 10+ Mitarbeitern müssen Arbeitszeitnachweise aktualisieren (art. 4)
  2. Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung (art. 4)
  3. Anpassungsfrist von 3 Monaten ab Inkrafttreten (art. 4)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Tener 10 o más trabajadores
  • Sector no especificado

art. 4

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 4

Gilt für dieses Profil

  • Tener 10 o más trabajadores
  • Independientemente del sector

art. 4

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern entsteht die Verpflichtung zur Aktualisierung der Arbeitszeitnachweise, verbunden mit Sanktionen bei Verstößen. Die Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer stellen ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Betroffene KMU und Großunternehmen müssen ihre Systeme zur Arbeitszeitverwaltung überprüfen. Die Frist von drei Monaten erfordert sofortige operative Maßnahmen (Art. 4).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de jornada en formato digital o físico art. 4 3 meses desde entrada en vigor
Verificar el número de trabajadores para determinar si está afectado art. 4

Zeitlinie

2026-02-27pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-27vigorInkrafttreten (disposicion final primera)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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