Der Königliche Erlass 149/2026 ändert die Artikel 4 und 13 des RD 535/2025 und legt neue Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme am „Auction as a Service“-System der Europäischen Wasserstoffbank fest. Die Änderung erfolgt gemäß den Artikeln 47 und 60 des Königlichen Rechtsdekrets 36/2020. Die Auswahlkriterien werden erweitert und die Fristen für die Einreichung von Förderanträgen angepasst.
Gilt für dieses Profil
art. 4 y 13 del RD 535/2025
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 4 y 13 del RD 535/2025
Gilt für dieses Profil
art. 4 y 13 del RD 535/2025
Unternehmen, die am „Auction as a Service“-System der Europäischen Wasserstoffbank teilnehmen, müssen ihre Förderanträge überprüfen, um die im RD 149/2026 festgelegten neuen Kriterien zu erfüllen. Die Frist zur Anpassung des Antrags beträgt drei Monate ab Inkrafttreten. Bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch auf die Subvention. Die öffentlichen Verwaltungen müssen ihre Bewertungsverfahren gemäß den neuen Kriterien aktualisieren.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Ajustar solicitud de ayuda dentro de 3 meses | art. 4 y 13 del RD 535/2025 | 3 meses desde entrada en vigor |
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